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Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Informationen zum Treffen von Bundeskanzlerin Merkel, Hollande und Barroso mit Vertretern des European Round Table of Industrialists (ERT) am 18. März 2013.
1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11). Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2013
  • Frist
    19. April 2013
  • Kosten dieser Information:
    257,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013
Datum
18. März 2013 20:33
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Treffen von Bundeskanzlerin Merkel, Hollande und Barroso mit Vertretern des European Round Table of Industrialists (ERT) am 18. März 2013. 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11). Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zum ERT-Treffen im Kanzlera…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013
Datum
22. April 2013 19:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013" vom 18.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG-02814-In 2013/NA 18 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 1…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: IFG Anfrage : Anonymer Nutzer, Anonymer Nutzer Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013
Datum
2. Mai 2013 14:11
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt AZ.: 13IFG-02814-In 2013/NA 18 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 18. März 2013 und Ihrer nachstehenden E-Mail bitte ich um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, nachdem die an die von Ihnen angegebene Postanschrift übersandte Eingangsbestätigung mit dem Hinweis "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück kam. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Robert Vietz ************************** Bundeskanzleramt Referat 131 - Angelegenheiten des Bundesministerium der Justiz, Justiziariat, IFG-Koordination Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Tel.: 030/18 400-2162 Fax: 030/18 400-1819 Mail: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, eine ladungsfähige Anschrift habe ich Ihnen mit meiner Anfrage am 18. März übermitt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: IFG Anfrage : Anonymer Nutzer, Anonymer Nutzer Informationen zum ERT-Treffen im Kanzleramt am 18. März 2013
Datum
3. Mai 2013 00:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, eine ladungsfähige Anschrift habe ich Ihnen mit meiner Anfrage am 18. März übermittelt. Diese war und ist korrekt. Andere Behörden haben mir bereits erfolgreich Dokumente an diese Adresse zugestellt. Sie dürfen sich den Aufwand mit der Post aber auch gerne sparen und mir die Dokumente digital per Email zukommen lassen. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 18. März Sehr geehrte ... ich habe Ihre E-Mails vom 18. März und 3. Mai 2013 erhalten. Sie beant…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 18. März
Datum
6. Mai 2013
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrte ... ich habe Ihre E-Mails vom 18. März und 3. Mai 2013 erhalten. Sie beantragen darin auf der Grundlage des IFG Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes die das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Hollande und Barroso mit Vertretern des European Round Table of industrialists ERT betreffen. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolg dies entsprechend der gesetzliche Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches und sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage ja nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfach Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die wie voraussichtlich in Ihrem Fall eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15€ und 500€ erhoben werden, Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrechts.jurids.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
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AW: Ihre Anfrage vom 18. März Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 06. Mai, den ich heute…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 18. März
Datum
10. Mai 2013 15:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 06. Mai, den ich heute erhalten habe. Leider konnte ich Sie gerade telefonisch nicht mehr erreichen. Aufgrund der im Brief angekündigten Kosten ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Ich darf an dieser Stelle noch anmerken, dass es mich gefreut hätte, wenn Sie die Kosten präziser angegeben hätten. Für mich macht es einen großen Unterschied, ob die Kosten 15€ oder das 33fache davon betragen. Bitte berücksichtigen Sie das in Zukunft auch im Interesse weiterer Anfragensteller. Vielen Dank für Ihr Verständnis! ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Abwesend: Ihre Anfrage vom 18. März Ich bin ab dem 13.05.13 wieder im Haus. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Abwesend: Ihre Anfrage vom 18. März
Datum
10. Mai 2013 15:31
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Ich bin ab dem 13.05.13 wieder im Haus. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Puhle im Vorzimmer des Referates 131 (Tel.: 030/40002133). Mit freundlichen Gruß Robert Vietz

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AW: Abwesend: Ihre Anfrage vom 18. März Sehr geehrte Damen und Herren, da Herr Vietz nicht im Haus ist, wende i…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwesend: Ihre Anfrage vom 18. März
Datum
10. Mai 2013 15:34
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da Herr Vietz nicht im Haus ist, wende ich mich an Sie: Ich ziehe meine IFG-Anfrage vom 18. März (ERT-Treffen im Kanzleramt) hiermit zurück. Ihnen ein schönes Wochenende! ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.