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Kontrollbericht zu Flugwerk

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Flugwerk
Sonnenstraße 2, Feldkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Flugwerk [#36731]
Datum
14. Januar 2019 15:51
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Flugwerk Sonnenstraße 2, Feldkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
VIG Antrag Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns ei…
Von
Landratsamt München
Betreff
VIG Antrag
Datum
17. Januar 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Im Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Auskunftserteilung nach dem VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, …
Von
Landratsamt München
Betreff
Auskunftserteilung nach dem VIG
Datum
29. Januar 2019 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731] Sehr geehrte<Information-entfernt> Sehr geehrte Damen und Herre…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731]
Datum
31. Januar 2019 09:40
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sehr geehrte Damen und Herren, ich untersage Ihnen ausdrücklich, meine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Sollten Sie es dennoch tun, werde ich nicht zögern rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege zu leiten! ... Mit freundlichen Grüßen Matthias <Information-entfernt> Anfragenr: 36731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731] Sehr geehrte<Information-entfernt> wie wir ihnen bereits mitge…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731]
Datum
31. Januar 2019 10:28
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte<Information-entfernt> wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Wenn sie die Weitergabe Ihrer Daten verhindern möchten, müssen sie den Antrag wir bereits mitgeteilt wurde zurückziehen. Sollten sie Ihren Antrag nicht bis zum 06.02.2019 zurückgezogen haben, werden wir wie im Schreiben vom 29.01.2019 mitgeteilt wurde mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich wiederhole nochmals, da…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731]
Datum
31. Januar 2019 11:00
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich wiederhole nochmals, dass ich Ihnen ausdrücklich untersage, meine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. ... Mit freundlichen Grüßen Matthias <Information-entfernt> Anfragenr: 36731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731] Sehr geehrte<Information-entfernt> da der Informationsweiterga…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#36731]
Datum
12. April 2019 11:00
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> da der Informationsweitergabe explizit widersprochen wurde, wird Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.