Aktivitäten in Bezug auf Drosselungspläne der Deutschen Telekom AG
Die Deutsche Telekom AG plant, wie diverse Medienberichte [1] unter Bezugnahme auf interne Dokumente vermuten lassen, eine Änderung der Zugangstarife unter potentieller Abschaffung der "echten Flatrates".
Die Deutsche Telekom AG ist in weiten Teilen der BRD der einzige Anbieter von "Breitbandinternetzugängen". Die Änderungen der Unternehmenspolitik könnte damit maßgebliche Folgen auf die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeitenmöglichkeiten der Bevölkerunghaben, sowie potentiell Telemediendienstanbieter diskriminieren.
Dazu bitte ich Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen:
1. Vorhaben bekannt?
1.1. Ist der Bundesnetzagentur das Vorhaben der Deutschen Telekom AG zur Drosselung des Übertragungsgeschwindigkeit von Festnetzinternetzugängen bei sogenannten "Flatrates" bekannt?
1.2. Sieht die Bundesnetzagentur Handlungsbedarf um dort gegebenenfalls regulierend einzugreifen?
1.2.1. Wenn nein, warum nicht?
1.2.2. Wenn ja, welche Schritte sind geplant?
2. Allgemein zur Grundversorgung/Geschwindigkeit
2.1. Betrachtet die Bundesnetzagentur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 384 KBit/s (48 kb/s) wie sie die Deutsche Telekom AG derzeit offenbar plant - wobei unklar ist ob der Upstream prozentual ähnlich herabgestuft werden soll wie der Downstream - im 21. Jahrhundert als eine ausreichende Versorgung?
2.1.1. Wenn ja, auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung?
2.1.2. Wenn nein, welche Übertragungsrate sieht die Bundesnetzagentur als Untergrenze für eine ausreichende Grundversorgung an und auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung?
3. Netzneutralität/Wettbewerbsfreiheit
3.1. Sieht die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Drosselung die Gefahr zur Aushebelung der Netzneutralität und des Missbrauchs der Monopolstellung seitens der DeutschenTelekom AG?
3.2. Ist es der Bundesnetzagentur bewusst, dass mit der Einführung der Drosselung potentiell dem Geschäftsmodell von "zubuchbaren Dienstleistungen", wie sie beispielsweise im mobilen Netz bereits mit kostenlosem Facebook- oder Spotify-Traffic existieren, eine Gefahr für die Chancengleichheit und Wettbewerbsfreiheit insbesondere kleiner Telemediendienstanbietern, welche sich solch kostspielige Deals mit den Zugangsanbietern nicht leisten können?
3.3. Zieht die Bundesnetzagentur auch Erwägungen um die Meinungsäußerungsfreiheit, die Barrierefreiheit (Bspw. für Blinde durch trafficintensivere Audioangebote) mit in ihre Überlegungen ein?
3.3.1. Wenn nein, welche Erwägungen sprechen gegen die Annahme einer Diskriminierung kleinerer finanzschwacher Telemediendienstanbieter?
3.4. Bezieht die Bundesnetzagentur in ihre Überlegungen zur Überprüfung von potentiellen Eingriffen in die Netzinfrastruktur durch die großen Telekommunikationsanbieter auch die Interessen von Bürgerrechtsgruppen (bspw. TOR Netzwerke zur Anonymisierung zum Schutz vor staatlicher Repression, aber auch Traffic-intensiver Nutzung durch Video- oder Audioberichterstattung in Form von Video-/Podcasts), freier Software (BitTorrent, Linux-Repositories), privater Endanwedner (Online BackUp und Synchronisation über die "Cloud") aber auch selbstständiger Kleinstunternehmer im Bereich der digitalen Medien (insbesondere Podcast/Videocast) ein?
3.4.1. Wenn nein, warum nicht?
3.4.2. Wenn ja, wie konkret?
[1] http://fanboys.fm/drossel/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Telekom-erwaegt-Volumendrosselung-bei-DSL-1828179.html
http://www.golem.de/news/auf-384-kbit-s-telekom-bestaetigt-ueberlegungen-zu-dsl-drosselung-1303-98342.html
Information nicht vorhanden
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Datum31. März 2013
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2. Mai 2013
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Scheint aber angesichts der Mail nichts weiter Wichtiges zu sein, sollte es diesen Anhang geben.