Aktivitäten in Bezug auf Drosselungspläne der Deutschen Telekom AG

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Deutsche Telekom AG plant, wie diverse Medienberichte [1] unter Bezugnahme auf interne Dokumente vermuten lassen, eine Änderung der Zugangstarife unter potentieller Abschaffung der "echten Flatrates".
Die Deutsche Telekom AG ist in weiten Teilen der BRD der einzige Anbieter von "Breitbandinternetzugängen". Die Änderungen der Unternehmenspolitik könnte damit maßgebliche Folgen auf die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeitenmöglichkeiten der Bevölkerunghaben, sowie potentiell Telemediendienstanbieter diskriminieren.
Dazu bitte ich Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen:

1. Vorhaben bekannt?
1.1. Ist der Bundesnetzagentur das Vorhaben der Deutschen Telekom AG zur Drosselung des Übertragungsgeschwindigkeit von Festnetzinternetzugängen bei sogenannten "Flatrates" bekannt?
1.2. Sieht die Bundesnetzagentur Handlungsbedarf um dort gegebenenfalls regulierend einzugreifen?
1.2.1. Wenn nein, warum nicht?
1.2.2. Wenn ja, welche Schritte sind geplant?

2. Allgemein zur Grundversorgung/Geschwindigkeit
2.1. Betrachtet die Bundesnetzagentur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 384 KBit/s (48 kb/s) wie sie die Deutsche Telekom AG derzeit offenbar plant - wobei unklar ist ob der Upstream prozentual ähnlich herabgestuft werden soll wie der Downstream - im 21. Jahrhundert als eine ausreichende Versorgung?
2.1.1. Wenn ja, auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung?
2.1.2. Wenn nein, welche Übertragungsrate sieht die Bundesnetzagentur als Untergrenze für eine ausreichende Grundversorgung an und auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung?

3. Netzneutralität/Wettbewerbsfreiheit
3.1. Sieht die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Drosselung die Gefahr zur Aushebelung der Netzneutralität und des Missbrauchs der Monopolstellung seitens der DeutschenTelekom AG?
3.2. Ist es der Bundesnetzagentur bewusst, dass mit der Einführung der Drosselung potentiell dem Geschäftsmodell von "zubuchbaren Dienstleistungen", wie sie beispielsweise im mobilen Netz bereits mit kostenlosem Facebook- oder Spotify-Traffic existieren, eine Gefahr für die Chancengleichheit und Wettbewerbsfreiheit insbesondere kleiner Telemediendienstanbietern, welche sich solch kostspielige Deals mit den Zugangsanbietern nicht leisten können?
3.3. Zieht die Bundesnetzagentur auch Erwägungen um die Meinungsäußerungsfreiheit, die Barrierefreiheit (Bspw. für Blinde durch trafficintensivere Audioangebote) mit in ihre Überlegungen ein?
3.3.1. Wenn nein, welche Erwägungen sprechen gegen die Annahme einer Diskriminierung kleinerer finanzschwacher Telemediendienstanbieter?
3.4. Bezieht die Bundesnetzagentur in ihre Überlegungen zur Überprüfung von potentiellen Eingriffen in die Netzinfrastruktur durch die großen Telekommunikationsanbieter auch die Interessen von Bürgerrechtsgruppen (bspw. TOR Netzwerke zur Anonymisierung zum Schutz vor staatlicher Repression, aber auch Traffic-intensiver Nutzung durch Video- oder Audioberichterstattung in Form von Video-/Podcasts), freier Software (BitTorrent, Linux-Repositories), privater Endanwedner (Online BackUp und Synchronisation über die "Cloud") aber auch selbstständiger Kleinstunternehmer im Bereich der digitalen Medien (insbesondere Podcast/Videocast) ein?
3.4.1. Wenn nein, warum nicht?
3.4.2. Wenn ja, wie konkret?

[1] http://fanboys.fm/drossel/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Telekom-erwaegt-Volumendrosselung-bei-DSL-1828179.html
http://www.golem.de/news/auf-384-kbit-s-telekom-bestaetigt-ueberlegungen-zu-dsl-drosselung-1303-98342.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2013
  • Frist
    2. Mai 2013
  • 2 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Tel…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Aktivitäten in Bezug auf Drosselungspläne der Deutschen Telekom AG
Datum
31. März 2013 14:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Telekom AG plant, wie diverse Medienberichte [1] unter Bezugnahme auf interne Dokumente vermuten lassen, eine Änderung der Zugangstarife unter potentieller Abschaffung der "echten Flatrates". Die Deutsche Telekom AG ist in weiten Teilen der BRD der einzige Anbieter von "Breitbandinternetzugängen". Die Änderungen der Unternehmenspolitik könnte damit maßgebliche Folgen auf die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeitenmöglichkeiten der Bevölkerunghaben, sowie potentiell Telemediendienstanbieter diskriminieren. Dazu bitte ich Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen: 1. Vorhaben bekannt? 1.1. Ist der Bundesnetzagentur das Vorhaben der Deutschen Telekom AG zur Drosselung des Übertragungsgeschwindigkeit von Festnetzinternetzugängen bei sogenannten "Flatrates" bekannt? 1.2. Sieht die Bundesnetzagentur Handlungsbedarf um dort gegebenenfalls regulierend einzugreifen? 1.2.1. Wenn nein, warum nicht? 1.2.2. Wenn ja, welche Schritte sind geplant? 2. Allgemein zur Grundversorgung/Geschwindigkeit 2.1. Betrachtet die Bundesnetzagentur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 384 KBit/s (48 kb/s) wie sie die Deutsche Telekom AG derzeit offenbar plant - wobei unklar ist ob der Upstream prozentual ähnlich herabgestuft werden soll wie der Downstream - im 21. Jahrhundert als eine ausreichende Versorgung? 2.1.1. Wenn ja, auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung? 2.1.2. Wenn nein, welche Übertragungsrate sieht die Bundesnetzagentur als Untergrenze für eine ausreichende Grundversorgung an und auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung? 3. Netzneutralität/Wettbewerbsfreiheit 3.1. Sieht die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Drosselung die Gefahr zur Aushebelung der Netzneutralität und des Missbrauchs der Monopolstellung seitens der DeutschenTelekom AG? 3.2. Ist es der Bundesnetzagentur bewusst, dass mit der Einführung der Drosselung potentiell dem Geschäftsmodell von "zubuchbaren Dienstleistungen", wie sie beispielsweise im mobilen Netz bereits mit kostenlosem Facebook- oder Spotify-Traffic existieren, eine Gefahr für die Chancengleichheit und Wettbewerbsfreiheit insbesondere kleiner Telemediendienstanbietern, welche sich solch kostspielige Deals mit den Zugangsanbietern nicht leisten können? 3.3. Zieht die Bundesnetzagentur auch Erwägungen um die Meinungsäußerungsfreiheit, die Barrierefreiheit (Bspw. für Blinde durch trafficintensivere Audioangebote) mit in ihre Überlegungen ein? 3.3.1. Wenn nein, welche Erwägungen sprechen gegen die Annahme einer Diskriminierung kleinerer finanzschwacher Telemediendienstanbieter? 3.4. Bezieht die Bundesnetzagentur in ihre Überlegungen zur Überprüfung von potentiellen Eingriffen in die Netzinfrastruktur durch die großen Telekommunikationsanbieter auch die Interessen von Bürgerrechtsgruppen (bspw. TOR Netzwerke zur Anonymisierung zum Schutz vor staatlicher Repression, aber auch Traffic-intensiver Nutzung durch Video- oder Audioberichterstattung in Form von Video-/Podcasts), freier Software (BitTorrent, Linux-Repositories), privater Endanwedner (Online BackUp und Synchronisation über die "Cloud") aber auch selbstständiger Kleinstunternehmer im Bereich der digitalen Medien (insbesondere Podcast/Videocast) ein? 3.4.1. Wenn nein, warum nicht? 3.4.2. Wenn ja, wie konkret? [1] http://fanboys.fm/drossel/ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Telekom-erwaegt-Volumendrosselung-bei-DSL-1828179.html http://www.golem.de/news/auf-384-kbit-s-telekom-bestaetigt-ueberlegungen-zu-dsl-drosselung-1303-98342.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert Postanschrift Torben Reichert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer: 2013-04-02-0241 Vorgangsnummer 2013-04-02-0241/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer: 2013-04-02-0241
Datum
4. April 2013 15:01
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer 2013-04-02-0241/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur   Sehr geehrter Herr Reichert,   vielen Dank für Ihre E-Mail mit dem darin enthaltenen Antrag. Diese habe ich an das zuständige Fachreferat meines Hauses weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bitte haben sie etwas Geduld.     Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice <<E-Mail-Adresse>> http://www.bundesnetzagentur.de 04.04.2013

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Bundesnetzagentur
Ihre Anfrage
Sehr geehrter Herr Reichert, Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. März 2013 zu den Planungen der De…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. April 2013 18:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reichert, Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. März 2013 zu den Planungen der Deutschen Telekom AG in Bezug auf Drosselungspläne. Der Bundesnetzagentur sind die von Ihnen angesprochenen Überlegungen der Deutschen Telekom zu möglichen Änderungen der Internet-Zugangstarife auch nur soweit bekannt, wie in den Medien hierüber berichtet worden ist. Insofern können wir Ihnen hierzu keine weitergehenden Informationen nach IFG/UIG/VIG bereit stellen. Desungeachtet beantworten wir jedoch gern Ihre hierzu gestellten Fragen, soweit die zur Verfügung stehenden Informationen eine regulatorische Beurteilung ermöglichen. Die Beantwortung erfolgt mit separater Mail. Mit freundlichen Grüßen Mertens Von: Torben Reichert <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Sonntag, 31. März 2013 14:33 An: Poststelle Betreff: Aktivitäten in Bezug auf Drosselungspläne der Deutschen Telekom AG Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Telekom AG plant, wie diverse Medienberichte [1] unter Bezugnahme auf interne Dokumente vermuten lassen, eine Änderung der Zugangstarife unter potentieller Abschaffung der "echten Flatrates". Die Deutsche Telekom AG ist in weiten Teilen der BRD der einzige Anbieter von "Breitbandinternetzugängen". Die Änderungen der Unternehmenspolitik könnte damit maßgebliche Folgen auf die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeitenmöglichkeiten der Bevölkerunghaben, sowie potentiell Telemediendienstanbieter diskriminieren. Dazu bitte ich Sie, mir folgende Informationen zukommen zu lassen: 1. Vorhaben bekannt? 1.1. Ist der Bundesnetzagentur das Vorhaben der Deutschen Telekom AG zur Drosselung des Übertragungsgeschwindigkeit von Festnetzinternetzugängen bei sogenannten "Flatrates" bekannt? 1.2. Sieht die Bundesnetzagentur Handlungsbedarf um dort gegebenenfalls regulierend einzugreifen? 1.2.1. Wenn nein, warum nicht? 1.2.2. Wenn ja, welche Schritte sind geplant? 2. Allgemein zur Grundversorgung/Geschwindigkeit 2.1. Betrachtet die Bundesnetzagentur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 384 KBit/s (48 kb/s) wie sie die Deutsche Telekom AG derzeit offenbar plant - wobei unklar ist ob der Upstream prozentual ähnlich herabgestuft werden soll wie der Downstream - im 21. Jahrhundert als eine ausreichende Versorgung? 2.1.1. Wenn ja, auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung? 2.1.2. Wenn nein, welche Übertragungsrate sieht die Bundesnetzagentur als Untergrenze für eine ausreichende Grundversorgung an und auf welchen Erwägungen beruht diese Einschätzung? 3. Netzneutralität/Wettbewerbsfreiheit 3.1. Sieht die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Drosselung die Gefahr zur Aushebelung der Netzneutralität und des Missbrauchs der Monopolstellung seitens der DeutschenTelekom AG? 3.2. Ist es der Bundesnetzagentur bewusst, dass mit der Einführung der Drosselung potentiell dem Geschäftsmodell von "zubuchbaren Dienstleistungen", wie sie beispielsweise im mobilen Netz bereits mit kostenlosem Facebook- oder Spotify-Traffic existieren, eine Gefahr für die Chancengleichheit und Wettbewerbsfreiheit insbesondere kleiner Telemediendienstanbietern, welche sich solch kostspielige Deals mit den Zugangsanbietern nicht leisten können? 3.3. Zieht die Bundesnetzagentur auch Erwägungen um die Meinungsäußerungsfreiheit, die Barrierefreiheit (Bspw. für Blinde durch trafficintensivere Audioangebote) mit in ihre Überlegungen ein? 3.3.1. Wenn nein, welche Erwägungen sprechen gegen die Annahme einer Diskriminierung kleinerer finanzschwacher Telemediendienstanbieter? 3.4. Bezieht die Bundesnetzagentur in ihre Überlegungen zur Überprüfung von potentiellen Eingriffen in die Netzinfrastruktur durch die großen Telekommunikationsanbieter auch die Interessen von Bürgerrechtsgruppen (bspw. TOR Netzwerke zur Anonymisierung zum Schutz vor staatlicher Repression, aber auch Traffic-intensiver Nutzung durch Video- oder Audioberichterstattung in Form von Video-/Podcasts), freier Software (BitTorrent, Linux-Repositories), privater Endanwedner (Online BackUp und Synchronisation über die "Cloud") aber auch selbstständiger Kleinstunternehmer im Bereich der digitalen Medien (insbesondere Podcast/Videocast) ein? 3.4.1. Wenn nein, warum nicht? 3.4.2. Wenn ja, wie konkret? [1] http://fanboys.fm/drossel/ http://www.heise.de/newsticker/meldung/… http://www.golem.de/news/auf-384-kbit-s… Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert Postanschrift Torben Reichert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>