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Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrtes Robert Koch Institut,
Vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 27.12.Darin verweisen Sie: Inhaltlich hat das RKI gegenüber dem BMG zur Meldepflicht für Borreliose in den Ihnen insoweit bekannten Berichten v. 22.06.2010 und 8.2.2011 Stellung genommen.
Bitte lassen Sie mir diese Berichte vom 22.6.2010 und 8.2.2011 zukommen. Vielen Dank Freundliche Grüße

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2011
  • Frist
    31. Januar 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011
Datum
28. Dezember 2011 11:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrtes Robert Koch Institut, Vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 27.12.Darin verweisen Sie: Inhaltlich hat das RKI gegenüber dem BMG zur Meldepflicht für Borreliose in den Ihnen insoweit bekannten Berichten v. 22.06.2010 und 8.2.2011 Stellung genommen. Bitte lassen Sie mir diese Berichte vom 22.6.2010 und 8.2.2011 zukommen. Vielen Dank Freundliche Grüße
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Berichte an das BMG v. 22.6.2010 und v. 8.2.2011, soweit sie Fragen der Meldep…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011
Datum
2. Januar 2012 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Berichte an das BMG v. 22.6.2010 und v. 8.2.2011, soweit sie Fragen der Meldepflicht für Borreliose zum Gegenstand haben, haben wir Ihnen auszugsweise bereits per Nachricht v. 8.12.2011 zukommen lassen. Da die Herausgabe der Informationen insoweit im Rahmen einer allgemeinen Auskunft erfolgte, war sie gebührenfrei. Grundsätzlich sind nach dem der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnis für die Herausgabe von Abschriften Gebühren in Höhe von 15 bis 125 Euro und wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher und privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, in Höhe von 60 bis 500 Euro zu erheben. Nach dem voraussichtlichen Verwaltungsaufwand würde sich die Gebühr für die Herausgabe der vollständigen Berichte in einer Größenordnung um 60 Euro bewegen. Wir bitten Sie um Mitteilung, wenn Sie auch unter diesen Umständen die Herausgabe von Abschriften der genannten Dokumente verlangen wollen. Wenn wir nicht von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Bo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011
Datum
5. Februar 2012 10:08
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011" vom 28.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 10 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Robert Koch-Institut
Abwesend: Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011 Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Abwesend: Ihr Antwortschreiben zur Meldepflicht Borreliose v.27.12.2011
Datum
5. Februar 2012 10:10
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin voraussichtlich ab dem 20. Februar 2012 wieder im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich währenddessen in Rechtsangelegenheiten an Herrn Keller <<email address>> Tel. Durchwahl 2582). Ihre Nachricht wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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