Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Interpretation ist zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, unter den von Ihnen angegebenen Aktenzeichen existieren keine Akten bei uns. In Interpretation Ihres Antrags nehme ich an, dass sie zu den Themengebieten 027 (Bildung, Kultur, Wissenschaft), 136 (Medizin,Telekommunikation), 146 (Verfassungsschutz) sowie 104 (Inneres), zu denen Akten in unserer Dienststelle (s.a. Anhang meiner Mail vom 3.4.13) Akten angelegt werden, jeweils die erste im Jahr 2012 angelegte zur Einsicht erhalten möchten. Bitte teilen Sie uns mit, ob diese Interpretation zutreffend ist oder spezifizieren Sie Ihr Anliegen in anderer Art und Weise, damit wir erkennen können, um welche Akten es sich handelt, in die Sie Einsicht (Versand von Akten kommt nicht in Frage) nehmen möchten sowie anschließend in die Prüfung eintreten können , inwieweit Ihnen die betreffenden Unterlagen zugänglich gemacht werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Jendro ________________________________________________________________ bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Stahnsdorfer Damm 77 D - 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203-35634 Fax.:033203-35649>>> << Adresse entfernt >><<Name und E-Mail-Adresse>> 10.04.2013 17:12 >>> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: die Akte 027/12/1, die Akte 136/12/1, die Akte 146/12/1 und die Akte 104/12/1 Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>