Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Südstern
Hasenheide 69, Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin [#38700]
Datum
14. Januar 2019 20:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Südstern Hasenheide 69, Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 mittels beigefügter E-Mail ist …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin [#38700]
Datum
25. Januar 2019 17:03
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich innerhalb einer Woche keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Bezirksamt Neukölln von Berlin Ordnungsamt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ord VetLeb L Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin Bezirksamt Neukoelln von Berlin Postadresse: Karl-Marx-Strasse 83 12040 Berlin E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur >>> Antragsteller/in Antragsteller/in<<Name und E-Mail-Adresse>> 14.01.2019 20:56 >>> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Südstern Hasenheide 69, Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesproch enen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte den Antrag weiterhin verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin [#38700]
Datum
25. Januar 2019 18:03
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte den Antrag weiterhin verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin“ …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin [#38700]
Datum
18. März 2019 11:18
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Brauhaus Südstern, Berlin“ vom 14.01.2019 (#38700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#38700] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Wid…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#38700]
Datum
15. Mai 2019 14:09
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
282,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 30.04.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 38700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
re.: Ihr Widerspruch vom 14.05.2019, VIG-095/2019 <<E-Mail-Adresse>> ** High Priority ** Ihr Widerspr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
re.: Ihr Widerspruch vom 14.05.2019, VIG-095/2019 <<E-Mail-Adresse>>
Datum
16. Mai 2019 14:24
Status
Warte auf Antwort
** High Priority ** Ihr Widerspruch vom 14.05.2019, VIG-095/2019 <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.05.2019 legten Sie elektronisch Widerspruch gegen den am 24.04.2019 erlassenen Ablehnungsbescheid auf Informationserteilung ein. Da dieser nicht, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Neukölln oder auf elektronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erhoben wurde, wäre er aufgrund Unzulässigkeit abzuweisen. Es wird empfohlen den Widerspruch erneut, jedoch in einer der oben aufgeführten Form, fristgemäß einzureichen. Ebenso zulässig und ausreichend ist den unterschriebenen Widerspruch per Telefax zu übermitteln. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich beabsichtige, falls der schriftliche und unterschriebene Widerspruch nicht binnen der Frist hier eingeht, den Widerspruch als unzulässig zu verwerfen. Mit freundlichen Grüßen