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Anteil Geländewagen in der Stadt Solingen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

eine Aufstellung der Anteile und Summen von Geländewagen und SUVs, die in der Stadt Solingen angemeldet sind mit Vergleichswerten aus der Region (Bergisches Land), dem Land (NRW) und dem Bund.
Besten Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. April 2013
  • Frist
    18. Mai 2013
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Geländewagen in der Stadt Solingen
Datum
15. April 2013 21:56
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Anteile und Summen von Geländewagen und SUVs, die in der Stadt Solingen angemeldet sind mit Vergleichswerten aus der Region (Bergisches Land), dem Land (NRW) und dem Bund. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre Anfrage vom 16.04.2013 Az: 32-115 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 16.04.2013 bitten Sie um Zu…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.04.2013
Datum
15. Mai 2013 13:56
Status
Information nicht vorhanden
Az: 32-115 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 16.04.2013 bitten Sie um Zusendung statistischer Informationen bzgl. des Anteils von Geländewagen in unterschiedlichen regionalen Einheiten. Dabei berufen Sie sich auf die Gesetze IFG, UIG bzw. VIG. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich eine Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Daten aus den oben genannten Gesetzen nicht ableiten lässt, da diese Informationen nicht -bereits aufbereitet- vorliegen, sondern mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden müssen. Gerade dieses Generieren wird aber von keinem der von Ihnen zitierten Gesetze erfasst. Eine informationspflichtige Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt trifft keine Informationserhebungs- oder -beschaffungsverpflichtung (vgl. hierzu auch Fluck/Theuer, Kommentar zum UIG, § 2, Rn. 399 m.w.N.). Die Behörde ist somit nicht verpflichtet, bestimmte bei ihr vorhandene Rohdaten so aufzuarbeiten, dass aus ihnen zusätzliche Erkenntnisse zu schöpfen sind (siehe Fluck/Theuer, a.a.O.). Dennoch kann ich Ihnen die entsprechenden Daten im Rahmen einer kostenpflichtigen Auswertung gerne zur Verfügung stellen. Nach einer ersten Schätzung werden die entsprechenden Aufwände über 1.000 Euro betragen. Sofern Sie an einer Auftragsdurchführung interessiert sind, melden Sie sich bitte noch einmal bei mir. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Hans-Jürgen Heinzmann Leiter des Referats 'Fahrzeugstatistiken' Kraftfahrt-Bundesamt Tel.: 0461-316 2290 Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.