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Offenlegung des 10.000-Vertrags

1. Den ursprünglich abgeschlossenen sogenannten 10000er-Vertrag zwischen der FHH und dem Landesbund.

2. Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbarten Ergänzungen und Änderungen wie z. B. den Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten vom 19. März 2002

3. Sowie einen aktuellen Stand wie viele Ersatzparzellen nach diesem Vertrag derzeit geschaffen werden müssen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegung des 10.000-Vertrags
Datum
25. April 2013 19:52
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Den ursprünglich abgeschlossenen sogenannten 10000er-Vertrag zwischen der FHH und dem Landesbund. 2. Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbarten Ergänzungen und Änderungen wie z. B. den Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten vom 19. März 2002 3. Sowie einen aktuellen Stand wie viele Ersatzparzellen nach diesem Vertrag derzeit geschaffen werden müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.4.2013 Sehr gee…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.4.2013
Datum
30. April 2013 13:47
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 25.4.2013, hier eingegangen am 26.4.2013. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Einsicht in die Akten bzgl. des sog. 10.000er Vertrages zwischen der Stadt Hamburg und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 5,- bis 1.000,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Gebühr sich nach den investierten Arbeitsstunden und dem Stundenarbeitslohn des mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiters richten wird (zurzeit für Mitarbeiter des höheren Dienstes 58,- Euro und für solche des gehobenen Dienstes 45,- Euro). Bitte teilen Sie mir bis zum 16.5.2013 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werde ich von einer Gebührenerhebung absehen/werden sich die Gebühren entsprechend reduzieren. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich werden wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Ich bitte Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Lassen Sie mich abschließend aber noch auf Folgendes hinweisen: Zum sog. 10.000er Vertrag wurden bereits folgende Bürgerschaftsanfragen beantwortet: Drucksache 20/1674 vom 4.10.2011, 20/2725 vom 2.1.2012 und 20/2056 vom 7.11.2011. Diese Drucksachen sind für alle Interessierten in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft im Internet kostenlos einsehbar. Möglicherweise ergeben sich daraus schon interessante Hinweise für Sie. Die letzte Fassung des 10.000er Vertrages können Sie darüber hinaus auch beim Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen nach vorheriger Terminabsprache einsehen. Bitte bringen Sie dazu ihren gültigen Bundespersonalausweis mit. Mit freundlichen Grüßen Harald Zeyn Referat Steuerungsmanagement Abteilung Steuerung & Service Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg

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AW: Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.4.2013 Seh…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.4.2013
Datum
15. Mai 2013 18:28
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich ziehen meinen Antrag zurück, da der von Ihnen vorgegeben Gebührenrahmen (bis zu 1.000,00 €) zu hoch ist. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.