Prävention durch Polizei an Schulen

1. Eine Auflistung der Präventionsveranstaltungen, die durch die Brandenburger Polizei an Schulen in Brandenburg seit 2002 erfolgt sind.
1.2 Eine Liste der Schulen, an denen diese stattfanden.

2. Welche Themen behandelt wurden. (Aufgeschlüsselt nach Landkreis und Jahr, so dies zuviel Aufwand bedeutet bitte die notwendigen Informationen, so dass ich das selber machen kann).

3. Die Materialien, die zur Veranschaulichung benutzt wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Mai 2013
  • Frist
    12. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prävention durch Polizei an Schulen
Datum
11. Mai 2013 02:15
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Präventionsveranstaltungen, die durch die Brandenburger Polizei an Schulen in Brandenburg seit 2002 erfolgt sind. 1.2 Eine Liste der Schulen, an denen diese stattfanden. 2. Welche Themen behandelt wurden. (Aufgeschlüsselt nach Landkreis und Jahr, so dies zuviel Aufwand bedeutet bitte die notwendigen Informationen, so dass ich das selber machen kann). 3. Die Materialien, die zur Veranschaulichung benutzt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfrage nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre an…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz
Datum
29. Mai 2013 12:10
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre an das Ministerium des Innern gerichtete Anfrage betreffs "Prävention durch die Polizei an Schulen" ist mir zur weiteren und abschließenden Bearbeitung von dort übersandt worden. Somit bestätige ich formell den Eingang Ihrer Anfrage. Bezüglich Ihres Auskunftsbegehens stellen Sie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ab. Gemäß Gebührenordnung zum AIG können demnach für die Erteilung einer Auskunft (in einfachen Fällen) Gebühren in Höhe von 0 bis 100 Euro geltend gemacht werden (Tarifstelle 1.2.1), für den Fall eines umfangreichen Verwaltungsaufwandes indessen 100 bis 500 Euro (Tarifstelle 1.2.2). Um Ihre Anfrage abschließend beantworten zu können, bedarf es eines über die Erteilung einer "einfachen Auskunft" hinaus gehenden -jetzt allerdings noch nicht konkret bezifferbaren- Verwaltungsaufwandes. Sie können daher davon ausgehen, dass die vorliegende Auskunftserteilung gebührenpflichtig wird, wobei damit zu rechnen sein wird, dass für die Beantwortung Ihrer Frage, respektive der möglichen Bereitstellung von Präventionsmaterial ein umfangreicher Verwaltungsaufwand notwendig sein wird. Die wird für den Fall unterstellt, dass Statistiken, Veranstaltungskalender, Archivmaterial bzw. "Materialien zur Veranschaulichung" vorgehalten werden, die zur Beantwortung Ihrer Anfrage erschöpfende Antwort gegen können. Ich bitte um Mitteilung, ob angesichts dieser Ausführungen Ihr Antrag aufrecht erhalten wird? Wenn ja, teilen Sie mir bitte bezüglich Ihrer Person eine zustellfähige Adresse mit. Diese ist für die Zustellung des nachfolgenden Antwortbescheides (Verwaltungsakt) zwingend erforderlich. Sollte mich Ihre diesbezügliche Rückmeldung (auch postalisch unter: Polizeipräsidium, Stabsbereich Recht, Kaiser-Anonymer Nutzer-Str. 143, 14469 Potsdam) bis zum 12. Juni 2013 nicht erreichen, gehe ich von einer Rücknahme Ihres Antrages aus. ___________________ Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Ebel Behördliche Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums (Stabsbereich 4) Tel. öff.: 0331/5686-775 dienstl.: 07-228-775 Fax öff.: 0331/283-3509 dienstl.: 07-241-3509 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund d…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz
Datum
1. Juni 2013 02:24
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der angekündigten Kosten sehe ich mich gezwungen diese Anfrage zurück zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer