Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier

Am 02.05.2013 brandte im Hafen das Schiff „Atlantic Cartier”. (vgl. u.A. http://www.bild.de/regional/hamburg/brand/eines-schiffs-im-hamburger-hafen-30239684.bild.html) Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen (Einsatzbericht der Feuerwehr etc.) zu diesem Brand.

Insbesondere interssierte es mich, ob das Schiff "Uranhexafluorid" oder andere Radiokative Stoffe geladen hatte.

Auch interessiert mich ob das Löschboot 11 (LB 11) (vgl. http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article115786037/Hamburger-Feuerwehr-spart-und-legt-Boot-still.html?li=1) an dem Einsatz beteiligt war.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Mai 2013
  • Frist
    13. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
12. Mai 2013 14:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 02.05.2013 brandte im Hafen das Schiff „Atlantic Cartier”. (vgl. u.A. http://www.bild.de/regional/hamburg/brand/eines-schiffs-im-hamburger-hafen-30239684.bild.html) Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen (Einsatzbericht der Feuerwehr etc.) zu diesem Brand. Insbesondere interssierte es mich, ob das Schiff "Uranhexafluorid" oder andere Radiokative Stoffe geladen hatte. Auch interessiert mich ob das Löschboot 11 (LB 11) (vgl. http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article115786037/Hamburger-Feuerwehr-spart-und-legt-Boot-still.html?li=1) an dem Einsatz beteiligt war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, der Eingang Ihres Antrages nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wird hier…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
13. Mai 2013 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, der Eingang Ihres Antrages nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer _________________________________________________ Michael Bauer Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanniswall 4 20095 Hamburg
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Anders, zunächst die Antworten zu den von Ihnen gestellten, e…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
22. Mai 2013 16:05
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Anders, zunächst die Antworten zu den von Ihnen gestellten, expliziten Fragen: 1.) Hatte das Schiff "Uranhexafluorid" oder andere radioaktive Stoffe geladen? Laut Gefahrgutinformationssystem hatte das Schiff folgende Ladung der Klasse 7 geladen: Klasse UN-Nr. Stauplatz I/T Gew. (kg) techn. Bezeichnung 7/8 2977 2201R1 I 8.886 RADIOACTIVE MATERIAL, URANIUM HEXAFLUORIDE, FISS 7 3327 210782 T 10.800 RADIOACTIVE MATERIAL, TYPE A PACKAGE, FISSILE 7 3327 210784 T 1.800 RADIOACTIVE MATERIAL, TYPE A PACKAGE, FISSILE Legende: I = Import; T= Transit Hinweis: Bei den Gewichtsangaben handelt es sich um das Bruttogewicht! 2.) War das Löschboot 11 (LB11) im Einsatz? Ja. Weitergehende Informationen können Sie der beiliegenden Antwort des Senats zu der Kleinen Anfrage 20/7891 (siehe https://www.buergerschaft-hh.de/parldok) entnehmen, in der ebenfalls umfangreiche Informationen zu dem Einsatz enthalten sind. Zu Ihrem Antrag im Weiteren: Nach einer ersten Prüfung ist erkennbar, dass der Umfang der im Bereich der Fachämter Feuerwehr und Polizei der Behörde für Inneres und Sport im Zusammenhang mit dem Brand der Atlantic Cartier angefallenen und gespeicherten Informationen und deren Bereitstellung einen erheblichen und damit gebührenpflichtigen Umfang erreichen wird. Die genaue Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschätzt werden, da zunächst alle entstandenen Informationen ermittelt, zusammengetragen und unter Hinblick auf §4 bis 9 des Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) geprüft werden müssen. Die Gebühren werden dann gemäß § 13 Absatz 4 HmbTG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hamburgisches Gebührengesetz (HmbGebG) und Anlage 5 b) zum HmbGebG anhand des zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlichen Zeitaufwands erhoben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Ihrem Antrag bereits mit den hier erteilten Informationen entsprochen werden konnte. Sollten Sie Ihren Antrag nach HmbTG weiterhin aufrecht erhalten wollen, so teilen Sie uns für die weitere Bearbeitung bitte 1. eine zustellungsfähige Postadresse für die Zusendung des Gebührenbescheides mit. 2. ggf. eine Konkretisierung der von Ihnen erbetenen Informationen mit. Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer _________________________________________________ Michael Bauer Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanniswall 4 · 20095 Hamburg
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich nicht abschätzen kann, welche Unterlagen Ihre Behörde zum Brand verfügbar h…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
28. Mai 2013 10:24
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich nicht abschätzen kann, welche Unterlagen Ihre Behörde zum Brand verfügbar hat kann ich mein Anliegen auch nicht besser präzisieren. Auch ist es für mich micht absehbar, welche Kosten entstehen können. Ihre Behörde kann diese Kosten ermitteln (und muss es ja auch um mir einen Gebührenbescheid zu zustellen). Im Kommentar zum Transparenzgesetzt ( http://www.transparenzgesetz.de/fileadmin/user_upload/materialien/HmbTG_endversion_08_06.pdf) zu §14 steht: "Auf Voranfrage teilt ihr die auskunftspflichtige Stelle eine vorläufige Kosteneinschätzung mit." Ich bitte um eine vorläufige Kostenschätzung. Bitte wählen Sie den für Sie günstigsten Transportweg (vermutlich E-Mail). Ich benötige keine Papierversion. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr An…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier - Zwischennachricht
Datum
31. Mai 2013 14:01
Status
Warte auf Antwort
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr Antrag vom 12.5.2013, Ihr Nachtrag vom 28.5.2013 Hamburg, den 31.05.2013 Sehr geehrter Herr Anders, Ihr Nachtrag vom 28.Mai 2013 zu Ihrem Antrag vom 12. Mai 2013 ist hier eingegangen. Die Zusammenstellung der hier vorliegen Informationen dauert noch an. Ich gehe derzeit von der abschließenden Beantwortung in der nächsten Woche aus. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf eine weitere Informationsmöglichkeit aufmerksam machen: In der heute ab 17:00 Uhr im großen Saal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Sitzung des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft wird unter Tagesordnungspunkt 2 der Brand auf der Atlantic Cartier behandelt. Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer _________________________________________________ Michael Bauer Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanniswall 4 · 20095 Hamburg
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr A…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
7. Juni 2013 13:48
Status
Warte auf Antwort
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr Antrag vom 12.5.2013, Ihr Nachtrag vom 28.5.2013 Hamburg, den 6.6.2013 Sehr geehrter Herr Anders, die Auskunftspflicht beschränkt sich gemäß §1, Abs. 1 HmbTG auf vorhandene Informationen, die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen erst zu beschaffen oder zu generieren. Nach weitergehender Klärung stellt sich der Sachverhalt inzwischen wie folgt dar: - Der Behörde für Inneres und Sport liegen die im Zusammenhang mit diesem Ereignis ergangenen Antworten des Senats zu Anfragen der Hamburgischen Bürgerschaft vor, die in elektronischer Form als Anlagen beiliegen (siehe https://www.buergerschaft-hh.de/parldok). - Bei der Feuerwehr liegen die an der Einsatzstelle geführte Einsatzdokumentation und die Einsatzrolle der Rettungsleitstelle vor. Diese Aufzeichnungen sind als Verschlusssache einstuft und daher nach § 6 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen. Durch die Feuerwehr wurde eine Presseinformation herausgegeben, die in elektronischer Form als Anlage beiliegen. - Bei der Polizei liegen der von der einsatzführenden Dienststelle als Einsatzdokumentation geführte Zeitplan und die Einsatzrolle der Polizeieinsatzzentrale vor. Diese Aufzeichnungen sind als Verschlusssache einstuft und daher nach § 6 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen. Für Ermittlungsberichte, die als Bestandteil der Ermittlungsakte gefertigt worden sind, besteht nach dem HmbTG keine Auskunftsverpflichtung (§ 5 Nr. 1 und § 6 Absatz 3 Nr. 2 HmbTG). Eine Pressemitteilung zum Brandgeschehen wurde durch die Polizei nicht herausgegeben, da es sich um eine Lage der Feuerwehr handelte. Darüber hinaus sind durch die Polizei zu diesem Einsatz Meldungen wichtiger Ereignisse (sog. WE-Meldungen) als Lageinformation gefertigt worden. Eine Prüfung der WE-Meldungen der Polizei auf herausgabefähige Bestandteile und Schwärzung nicht herausgabefähiger Teile übersteigt den Umfang einer einfachen schriftlichen Beantwortung und ist somit per se gebührenpflichtig. Eine Kostenschätzung ist nur nach hinreichend genauer Kenntnis des damit verbundenen Arbeitsumfanges verlässlich möglich. Nach §3, Abs. 1, Zif. 1 des Hamburgischen Gebührengesetzes erhobenen Gebühren können sich gemäß Zif. 6b der Anlage zwischen 5 und 1000 Euro ggf. zzgl. weiterer Gebühren (z.B. für die Digitalisierung von Papierunterlagen für den elektronischen Versand) bewegen. Sollten Sie die gebührenpflichtige Bereitstellung der sog. WE-Meldungen der Polizei wünschen, bitte ich um erneute, gesonderte Antragsstellung. Die hier zur Zeit vorliegenden Informationen erhalten Sie - wie beantragt - kostenfrei in elektronischer Form als Anlage. Weitere nach §1, Abs. 1 HmbTG zugänglich zu machende Informationen im Sinne Ihres Antrages liegen hier nicht vor. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist nicht vorgesehen und ist somit als (Teil-)Ablehnung ihres Antrages zu werten. Diese erfolgt nach § 13 Absatz 2 HmbTG durch schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass allein schon dieser Bescheid für Sie gebührenpflichtig wäre. Diese Kosten ließen sich für Sie vermeiden, wenn Sie sich entschließen sollten, Ihren Antrag durch entsprechende Mitteilung zurückzunehmen. Wünschen Sie dagegen die Erteilung und Zustellung eines gebührenpflichtigen schriftlichen Bescheids, bitte ich um diesbezügliche Mitteilung und Übermittlung der Zustellanschrift. Sofern ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer _________________________________________________ Michael Bauer Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanniswall 4 · 20095 Hamburg
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier"
Datum
16. Juni 2013 12:11
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4140 Ich würde gerne wissen, welche Kosten auf mich zukommen, bevor ich einen Bescheid bekomme. Die Einstufung der Kosten wie im Brief von Herrn Bauer genannt (5 bis 1000 Euro) finde ich mein Kostenrisiko zu hoch. Muss/Kann die Behörde nicht die Kosten genauer beziffern? Ich meine wenn ich zur Autowerkstatt fahre, sagt man mir ja auch wie teuer das ungefähr wird und ich kann das ganz limitieren. Ich hab das Gefühl die Behörde möchte mir keine Auskunft über die Kosten geben. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Unterlagen zum Brand der Atlantic Cartier: Gebührenhöhe (D31/2013/39-IFG ) Sehr geehrter Herr Anders, eine ausdrü…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Unterlagen zum Brand der Atlantic Cartier: Gebührenhöhe (D31/2013/39-IFG )
Datum
18. Juni 2013 11:32
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anders, eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, die Gebühren vorher mitzuteilen, besteht nicht. Sie verweisen auf die Gesetzesbegründung, die in der Tat diesen Satz enthält. Woraus sich diese Pflicht im Gesetz ergeben soll, ist allerdings unklar. Die von der BIS mitgeteilte Gebührenpflicht entspricht dem gesetzlichen Rahmen. Wenn ich den Austausch zwischen Ihnen und der BIS auf fragdenstaat.de richtig verstehe, haben Sie bisher noch nicht nach einer genaueren Gebührenschätzung gefragt. Bitte tun Sie dies zuerst. Sollten Sie mit der Antwort nicht einverstanden sein, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [SIGNATUR] Telefon: 040/42854-4040 (Durchwahl) -4040 (Geschäftsstelle) Fax: 040/42854-4000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden.
Sven Anders
AW: Unterlagen zum Brand der Atlantic Cartier: Gebührenhöhe (D31/2013/39-IFG ) Sehr geehrte Damen und Herren, Si…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Unterlagen zum Brand der Atlantic Cartier: Gebührenhöhe (D31/2013/39-IFG )
Datum
18. Juni 2013 16:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schrieben in Ihrem schreiben ich hätte noch nicht um eine Kostenschätzung gebeten. Das Stimmt nicht. Ich habe am 28.05.2013 um eine Kostenschätzung gebeten:

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transpar…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Unterlagen zum Brand auf der Atlantic Cartier
Datum
27. Juni 2013 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Per Email an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr Antrag vom 12.5.2013, Ihr Nachtrag vom 28.5.2013 ff. Sehr geehrter Herr Anders, bezugnehmend auf Ihren Schriftverkehr mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten in dieser Angelegenheit möchte ich Ihrem Wunsch nach einer Konkretisierung der zu erwartenden Gebühren entgegenkommen. Wie bereits ausgeführt übersteigt die Prüfung der WE-Meldungen der Polizei auf herausgabefähige Bestandteile und Schwärzung nicht herausgabefähiger Teile den Umfang einer einfachen schriftlichen Beantwortung und ist somit per se gebührenpflichtig. Nach §3, Abs. 1, Zif. 1 des Hamburgischen Gebührengesetzes erhobenen Gebühren können sich gemäß Zif. 6b der Anlage zwischen 5 und 1000 Euro ggf. zzgl. weiterer Gebühren (z.B. für die Digitalisierung von Papierunterlagen für den elektronischen Versand) bewegen. Eine genauere Kostenschätzung ist nur nach hinreichend genauer Kenntnis des damit verbundenen Arbeitsumfanges verlässlich möglich. Es wurde jedoch bisher weder die Anzahl der in diesem Zusammenhang erstellen WE-Meldungen ermittelt noch wurde der ggf. entstehende Prüfungsaufwand abgeschätzt, da auch diese Ermittlung bereits einen Aufwand darstellt. Die Gebühr setzt sich zusammen aus: 1. Personalkosten-Stundensätze Laufbahngruppe Allgemeine Verwaltung Polizei einfacher Dienst 29 Euro mittlerer Dienst 34 Euro 34 Euro gehobener Dienst 45 Euro 43 Euro höherer Dienst 58 Euro 62 Euro Professoren 76 Euro 2. Arbeitsplatzpauschale Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes sind mit der Büroarbeitsplatzpauschale anzusetzen (vgl. MittVw 2009 S. 95); sie betragen ... 6,-- Euro je Stunde für einen mit einem Personal-Computer ausgestatteten Büroarbeitsplatz. 3. Sachkosten Sachkosten richten sich nach der Anlage 1 zum Gebührengesetz (GebG) vom 5. März 1986 (HmbGVBl. 1986, S. 37), zuletzte geändert durch Artikel 1 § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2010 (HmbGVBl., S. 667). Hier dazu ein Auszug der zutreffenden Gebührentatbestände: Nummer Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro 1 a) Abschriften, Ausfertigungen und Auszüge aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Registern, Statistiken, Rechnungen und dergleichen für jede angefangene Seite ... 3,- ... b) Maschinelle Vervielfältigungsarbeiten je Seite ... 1,- mindestens jedoch je Auftrag ... 5,- 2 Fotokopien je Seite a) bis zu einem Format von 210 x 297 mm (DIN A4) bei Selbstherstellung durch den Benutzer ... 0,15 in den übrigen Fällen ... 0,50 b) für größere Formate ... 1,- ... Aufgrund der bereits für die Bearbeitung Ihrer Anfrage angefallenen Zeit und dem noch zu erwartenden Aufwand für · Filterung und Ausdruck der WE-Meldungen sowie · deren Prüfung und Schwärzung ggf. unkenntlich zu machender Passagen sowie · nach Ihrer Wahl entweder entstehenden Versandkosten oder Kosten für eine erneute Digitalisierung für den elektronischen Versand ist mit einer Gebührenhöhe von mindestens 66 bis voraussichtlich 250 Euro zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer _________________________________________________ Michael Bauer Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Johanniswall 4 · 20095 Hamburg