Dritte IFG-Anfrage zum ELENA-Nachfolger OMS

Sehr geehrter Herr Rockstroh,

ich beziehe mich hiermit auf Ihr Az. IVa2-53-1/3 als Antwort vom 7.5.2013 auf meinen IFG-Antrag von Anfang dieses Jahres, siehe auch hier:

http://www.devianzen.de/2013/05/11/wer-macht-oms/
bzw.
http://devianzen.de/20130510post-vom-bmas.pdf
bzw.
http://devianzen.de/oms-teilnehmerliste-gesamt.pdf
bzw.
http://devianzen.de/oms-aufgaben-und-anforderungen-der-ags.pdf

Mir sind einige Dinge unklar und um die Form zu wahren, verpacke ich die Rück- und Anfragen gleich wieder als IFG-Anfrage.

1.) Was bedeuten die Abkürzungen ZVE, KSK, SV-Plus und SOKA BAU?

2.) Wie lauten die offiziell festgelegten Aufgaben und Anforderungen an die dazugehörigen Gruppen, wie die des Lenkungsausschusses, wie die des Beirats und wie die des Koordinationskreises?

3.) Welche Bedeutung haben die beiden UAG's, wie kam es zu deren Entstehung, und welche Aufgaben und Anforderungen besitzen diese?

4.) Nach welchem Verfahren oder durch wen wurde entschieden, welche Teilnehmer sich auf welche AG's verteilen? Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglichen Dokumente. Einen Verweis auf Nichtvorhandensein, wie in Ihrer Antwort auf meine letzte IFG-Anfrage öfters als Grund angeführt, nehme ich nicht hin, da der Ablauf des OMS-Projekts letztenendes in Ihrer Verantwortung steht.

5.) Nach welchem Verfahren oder durch wen wurde entscheiden, welche "Dritten" in den Teilnehmerkreis des OMS-Projekts aufgenommen werden? Gab es hierzu eine Ausschreibung oder Einladungen? Auch hierzu bitte ich Sie, mir alle dazugehörigen Dokumente zuzusenden.

Es ist bemerkenswert wie wenig Vertreter aus Zivilgesellschaft (eigentlich gar keine) am Projekt teilhaben und behördliche fachleute zu fragen von datenschutz oder it-sicherheit lediglich nur rund 3% aller teilnehmer ausmachen, während die vertreter so genannter "dritter", also vertreter unternehmen, industrie oder wirtschaftlicher interessengemeinschaften nach meiner zählung rund 18% ausmachen.

6.) Nach welchem Verfahren oder Schlüssel wurde die Einbeziehung von behördlichen Vertretern des Datenschutzes und der IT-Sicherheit entschieden? Bitte stellen Sie mir die dazugehörigen Dokumente zur Verfügung.

7.) Einige Teilnehmer weisen keine Eintragung in irgendeine AG oder andere Gruppe auf:
- Nr. 7 Audi AG
- Nr. 10 TKK
- Nr. 39 SOKA-BAU
- Nr. 51 BGHM
- Nr. 62 ArGe PERSER
- Nr. 69 VDEK
- Nr. 90 DAK
- Nr. 100 BMI
- Nr. 124 RVK
- Nr. 138 AGWV
- Nr. 141 ITSG
- Nr. 147 AOK Plus
- Nr. 152 BDI
- Nr. 159 BA
- Nr. 186 AOK Systems GmbH
- Nr. 188 DASBV
- Nr. 212 Bayrische Versorgungskammer
- Nr. 227 DRV Bund
Wie können die jeweiligen Vertreter Teilnehmer sein, ohne auch nur in einer einzigen Gruppe mitzuarbeiten? Ich bitte um Erläuterung und Erklärung der Bedeutung, der Rechte und der Art und Weise, in welcher Form diese Teilnehmer im Projekt eingebunden sind. Werden diese etwa über die laufenden Vorgänge informiert?

8.) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin Nr. 160 ist in vielen Gruppen und sogar im Beirat vertreten, es findet sich zu dieser Person allerdings keine Unternehmensangabe. Um wen bzw. um die Vertretung welcher Gruppe handelt es sich hierbei?

Wenn ich die im OMS-Newsletter Juli 2012
https://www.projekt-oms.de/uploads/oms.news%20Juli%202012.pdf
veröffentlichte Erläuterungen sowie die dort ebenfalls präsentierte symbolische Darstellung der OMS-Projekt Struktur bezüglich Art und Wirken des Lenkungsausschusses richtig verstehe, kommt diesem die Funktion von Kontrolle und eingreifender Korrektur der ITSG zu. Zugleich befinden sich aber stets zwei Mitglieder der ITSG als Gast in diesem Ausschuss, so schreiben Sie mir in Ihrer letzten Antwort. Dort behaupten Sie auch, dass Sie nichts darüber aussagen können, wie es dazu gekommen ist, dass die ITSG innerhalb des OMS-Projekts eine derart mächtige und dominierende Rolle einnehmen kann und darf. Und schließlich gibt es Ihres Wissens nach auch keinerlei Verschwiegenheitserklärung der ITSG-Gäste im Lenkungsausschuss.

Aus alledem kann ich nichts anderes als den Schluß ziehen, dass der ITSG bei der Ausgestaltung der OMS-Konzepte weitreichendste Kompetenzen ohne unabhängige Kontrollfunktion zugeteilt worden sind.

9.) Was ist der Grund und der Gedanke für dieses von der ITSG beherrschten Projektkonstrukt? Ich bin nicht bereit, mich noch einmal mit der Antwort zufriedenzugeben, dass Ihnen keine Unterlagen über dessen Zustandekommen vorliegen würden. Das BMAS ist für die Entstehung des OMS-Projekts verantwortlich und von daher muss es zum Entstehen desselbigen Unterlagen geben. Ich fordere Sie in diesem Rahmen dazu auf, diese zu veröffentlichen.

Aufgrund der besonders einflußreichen Stellung der ITSG:

10.) In welcher Form bzw. in welchen Arbeitsgruppen ist der Geschäftsführer der ITSG GmbH, Herr Harald Flex, eingebunden bzw. Teil davon?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2013
  • Frist
    14. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter He…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Dritte IFG-Anfrage zum ELENA-Nachfolger OMS
Datum
13. Mai 2013 15:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Rockstroh, ich beziehe mich hiermit auf Ihr Az. IVa2-53-1/3 als Antwort vom 7.5.2013 auf meinen IFG-Antrag von Anfang dieses Jahres, siehe auch hier: http://www.devianzen.de/2013/05/11/wer-macht-oms/ bzw. http://devianzen.de/20130510post-vom-bmas.pdf bzw. http://devianzen.de/oms-teilnehmerliste-gesamt.pdf bzw. http://devianzen.de/oms-aufgaben-und-anforderungen-der-ags.pdf Mir sind einige Dinge unklar und um die Form zu wahren, verpacke ich die Rück- und Anfragen gleich wieder als IFG-Anfrage. 1.) Was bedeuten die Abkürzungen ZVE, KSK, SV-Plus und SOKA BAU? 2.) Wie lauten die offiziell festgelegten Aufgaben und Anforderungen an die dazugehörigen Gruppen, wie die des Lenkungsausschusses, wie die des Beirats und wie die des Koordinationskreises? 3.) Welche Bedeutung haben die beiden UAG's, wie kam es zu deren Entstehung, und welche Aufgaben und Anforderungen besitzen diese? 4.) Nach welchem Verfahren oder durch wen wurde entschieden, welche Teilnehmer sich auf welche AG's verteilen? Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglichen Dokumente. Einen Verweis auf Nichtvorhandensein, wie in Ihrer Antwort auf meine letzte IFG-Anfrage öfters als Grund angeführt, nehme ich nicht hin, da der Ablauf des OMS-Projekts letztenendes in Ihrer Verantwortung steht. 5.) Nach welchem Verfahren oder durch wen wurde entscheiden, welche "Dritten" in den Teilnehmerkreis des OMS-Projekts aufgenommen werden? Gab es hierzu eine Ausschreibung oder Einladungen? Auch hierzu bitte ich Sie, mir alle dazugehörigen Dokumente zuzusenden. Es ist bemerkenswert wie wenig Vertreter aus Zivilgesellschaft (eigentlich gar keine) am Projekt teilhaben und behördliche fachleute zu fragen von datenschutz oder it-sicherheit lediglich nur rund 3% aller teilnehmer ausmachen, während die vertreter so genannter "dritter", also vertreter unternehmen, industrie oder wirtschaftlicher interessengemeinschaften nach meiner zählung rund 18% ausmachen. 6.) Nach welchem Verfahren oder Schlüssel wurde die Einbeziehung von behördlichen Vertretern des Datenschutzes und der IT-Sicherheit entschieden? Bitte stellen Sie mir die dazugehörigen Dokumente zur Verfügung. 7.) Einige Teilnehmer weisen keine Eintragung in irgendeine AG oder andere Gruppe auf: - Nr. 7 Audi AG - Nr. 10 TKK - Nr. 39 SOKA-BAU - Nr. 51 BGHM - Nr. 62 ArGe PERSER - Nr. 69 VDEK - Nr. 90 DAK - Nr. 100 BMI - Nr. 124 RVK - Nr. 138 AGWV - Nr. 141 ITSG - Nr. 147 AOK Plus - Nr. 152 BDI - Nr. 159 BA - Nr. 186 AOK Systems GmbH - Nr. 188 DASBV - Nr. 212 Bayrische Versorgungskammer - Nr. 227 DRV Bund Wie können die jeweiligen Vertreter Teilnehmer sein, ohne auch nur in einer einzigen Gruppe mitzuarbeiten? Ich bitte um Erläuterung und Erklärung der Bedeutung, der Rechte und der Art und Weise, in welcher Form diese Teilnehmer im Projekt eingebunden sind. Werden diese etwa über die laufenden Vorgänge informiert? 8.) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin Nr. 160 ist in vielen Gruppen und sogar im Beirat vertreten, es findet sich zu dieser Person allerdings keine Unternehmensangabe. Um wen bzw. um die Vertretung welcher Gruppe handelt es sich hierbei? Wenn ich die im OMS-Newsletter Juli 2012 https://www.projekt-oms.de/uploads/oms.news%20Juli%202012.pdf veröffentlichte Erläuterungen sowie die dort ebenfalls präsentierte symbolische Darstellung der OMS-Projekt Struktur bezüglich Art und Wirken des Lenkungsausschusses richtig verstehe, kommt diesem die Funktion von Kontrolle und eingreifender Korrektur der ITSG zu. Zugleich befinden sich aber stets zwei Mitglieder der ITSG als Gast in diesem Ausschuss, so schreiben Sie mir in Ihrer letzten Antwort. Dort behaupten Sie auch, dass Sie nichts darüber aussagen können, wie es dazu gekommen ist, dass die ITSG innerhalb des OMS-Projekts eine derart mächtige und dominierende Rolle einnehmen kann und darf. Und schließlich gibt es Ihres Wissens nach auch keinerlei Verschwiegenheitserklärung der ITSG-Gäste im Lenkungsausschuss. Aus alledem kann ich nichts anderes als den Schluß ziehen, dass der ITSG bei der Ausgestaltung der OMS-Konzepte weitreichendste Kompetenzen ohne unabhängige Kontrollfunktion zugeteilt worden sind. 9.) Was ist der Grund und der Gedanke für dieses von der ITSG beherrschten Projektkonstrukt? Ich bin nicht bereit, mich noch einmal mit der Antwort zufriedenzugeben, dass Ihnen keine Unterlagen über dessen Zustandekommen vorliegen würden. Das BMAS ist für die Entstehung des OMS-Projekts verantwortlich und von daher muss es zum Entstehen desselbigen Unterlagen geben. Ich fordere Sie in diesem Rahmen dazu auf, diese zu veröffentlichen. Aufgrund der besonders einflußreichen Stellung der ITSG: 10.) In welcher Form bzw. in welchen Arbeitsgruppen ist der Geschäftsführer der ITSG GmbH, Herr Harald Flex, eingebunden bzw. Teil davon?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend an ein Fachreferat weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: KAF [IVBV] Dritte IFG-Anfrage zum ELENA-Nachfolger OMS
Datum
14. Mai 2013 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eingangsbestätigung Mir wird der Eingang meiner Anfrage bestätigt, diese würde nun bearbeitet.
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
Mir wird der Eingang meiner Anfrage bestätigt, diese würde nun bearbeitet.
Michael Ebeling
AW: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dritte IFG-Anfra…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Eingangsbestätigung
Datum
14. Juni 2013 06:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dritte IFG-Anfrage zum ELENA-Nachfolger OMS" vom 13.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen? Viele gute Grüße, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Zusammenfassung: Man kündigt mir "ca. 80 Euro" Arbeitsaufwand an und fragt, ob ich bereit bin, das für…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
-
Datum
15. Juni 2013
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Man kündigt mir "ca. 80 Euro" Arbeitsaufwand an und fragt, ob ich bereit bin, das für die Beantwortung der Fragen zu bezahlen.
Michael Ebeling
Meine dritte IFG-Anfrage zu OMS, Ihr Az. IVa2-53-1/4 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kündigen mir in Ihrem Sc…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Meine dritte IFG-Anfrage zu OMS, Ihr Az. IVa2-53-1/4
Datum
15. Juni 2013 08:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kündigen mir in Ihrem Schreiben vom 12.6.2013 (kurz vor Ablauf der im IFG festgeschriebenen Beantwortungsfrist) einen "Arbeitsaufwand in Höhe von ca. 80 Euro" an und bitten um Mitteilung, ob ich bereit bin, diese Summe für die Beantwortung meiner 10 Fragen zu bezahlen. Bevor ich mich dazu entscheide möchte ich Sie hiermit darum bitten: a.) mir mitzuteilen, bei der Beantwortung welcher der 10 Fragen dieser von mir angeblich zu bezahlende Arbeitsaufwand entsteht. (Schließlich sind einige meiner Fragen nun wirklich sehr allgemeiner Natur und es würde mich wundern, wenn Sie hierfür besondere Nachforschungen anstellen müssten.) b.) mir die von einem zu bezahlenden Arbeitsaufwand nicht betroffenen Fragen bereits vorab zu beantworten. Viele gute Grüße, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: DOS [IVBV] Meine dritte IFG-Anfrage zu OMS, Ihr Az. IVa2-53-1/4 Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank fü…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: DOS [IVBV] Meine dritte IFG-Anfrage zu OMS, Ihr Az. IVa2-53-1/4
Datum
17. Juni 2013 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4
Datum
17. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Michael Ebeling
AW: IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4 Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihren Brief vom 17. Juli 2013, …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4
Datum
30. Juli 2013 10:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihren Brief vom 17. Juli 2013, in dem Sie auf meine Fragen Nrn. 1, 2, 3, 6 und 9, also auf 5 von 10 meiner Fragen vom 13. Mai 2013 eingehen. Zur Frage Nr. 6 ("Nach welchem Verfahren oder Schlüssel wurde die Einbeziehung von behördlichen Vertretern des Datenschutzes und der IT-Sicherheit entschieden?") schreiben Sie mir, dass nicht das BMAS sondern die ITSG dafür verantwortlich sei. Ist das ITSG mir gegenüber im Rahmen einer IFG-Anfrage auskunftsverpflichtet? Wenn nicht: Wie kann es sein, dass diese wichtigen Entscheidungen vom BMAS an die ITSG übertragen wurden, ohne dass das BMAS die dadurch delegierten Verantwortung durch Kenntnis über die Entscheidungen weiter trägt? Warum weiß niemand im BMAS darüber Bescheid, inwiefern der von Ihnen zitierte Beschluß des Bundeskabinetts vom 21.9.2011 umgesetzt worden ist oder nicht? Meine Fragen Nrn. 4, 5, 7, 8 und 10 können Sie Ihrer Meinung nach nicht ohne die Entstehung von Kosten beantworten. Bevor ich mich dazu entscheide, habe ich noch folgende Fragen: Bezüglich der Fragen Nrn. 4 und 5: Ihnen ist also nicht bekannt, auf welche Art und Weise die Teilnehmer auf die verschiedenen Teilnehmer verteilt wurden, wer als "Dritter" in den Teilnehmerkreis aufgenommen wurde (und wer nicht) und wer für diese Entscheidungen verantwortlich ist? Falls es Ihnen doch bekannt ist, würde ich um eine kostenfreie Beantwortung dieser Fragen bitten oder um eine Erklärung, die mir die Entstehung von Kosten bei der Beantwortung erläutert. Bezüglich der Fragen 7 und 8: Ihnen ist also nicht bekannt, wie die von mir aufgezählten 18 Fälle von Gruppen bzw. Teilehmern am OMS-Projekt Teilnehmer sein können, ohne in irgendeiner Gruppe aufzutauchen bzw. wer sich hinter dem Teilnehmer Nr. 160 verbirgt? Falls es Ihnen doch bekannt ist, würde ich um eine kostenfreie Beantwortung dieser Fragen bitten oder um eine Erklärung, die mir die Entstehung von Kosten bei der Beantwortung erläutert. Bezüglich der Frage 10: Diese lautete: "In welcher Form bzw. in welchen Arbeitsgruppen ist der Geschäftsführer der ITSG GmbH, Herr Harald Flex, eingebunden bzw. Teil davon?" Sind Sie tatsächlich der Meinung, mir für die Beantwortung dieser Frage Kosten ggf. anrechnen zu müssen? Viele gute Grüße, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: BHA [IVBV] AW: IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre E-Mail.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BHA [IVBV] AW: IFG-Antrag zu OMS - Az. IVa2-53/1-4
Datum
30. Juli 2013 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rückmeldung zur letzten Mail vom 30.7.2013
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung zur letzten Mail vom 30.7.2013
Datum
26. August 2013
Status

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Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihr Schreiben vom 26.8.2013. Aufgrund der mir angekündigten Kosten von…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Teil-Rücknahme meines IFG-Antrags zu Ihrem Az IVa2-53/1-4 "Dritte IFG-Anfrage zum ELENA-Nachfolger OMS"
Datum
30. August 2013 09:52
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihr Schreiben vom 26.8.2013. Aufgrund der mir angekündigten Kosten von voraussichtlich 80 Euro (für den Aufwand der Durchsicht Ihrer Akten) ziehe ich hiermit meinen Antrag hinsichtlich der Beantwortung der noch offenen Fragen zurück. Vielen Dank für Ihre Mühen mit mir bis zu diesem Punkt! Viele gute Grüße, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>