Sehr geehrte Frau Herbst,
hier unsere Antworten auf Ihre Fragen zur "Hamburger Gesellschaft für
Grundstücksverwaltung und Projektplanung":
Unsere Handelskammer war an der von Ihnen genannten Gesellschaft nicht
unmittelbar beteiligt. Unsere Beteiligung hielten wir an deren
"Muttergesellschaft", der "HaGG Hamburger Gesellschaft für
Gewerbebauförderung GmbH". Unsere Einlage/Beteiligung belief sich auf
20.000 DM, umgerechnet 10.225,84 Euro (= 20 % des Stammkapitals). Der
bilanzierte Wert dieser Beteiligung ist dem Anhang zu den
Jahresabschlüssen unserer Handelskammer zu entnehmen; er lag seit der
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2006 bei 1 Euro. Allerdings steht dieser Ansatz
in keinem Zusammenhang mit dem (Sonder-)Projekt VIVO, sondern beruht auf
der Einschätzung der allgemeinen Ertragslage im Kerngeschäft der
Gesellschaft, nämlich der Errichtung und dem Betrieb von innerstädtischen
Gewerbehöfen. Im Einvernehmen aller Gesellschafter hat unsere
Handelskammer - wie auch die Handwerkskammer - ihre Anteile an der HaGG in
zwei Schritten (2011 und 2012) vollständig an die Freie und Hansestadt
Hamburg abgegeben, und zwar zum Nennwert von 10.225,84 Euro, so dass sich
insgesamt sogar ein entsprechender Buchgewinn ergab.
Unserer Handelskammer ist durch das Projekt VIVO kein Verlust entstanden,
weil der Aufsichtsrat der HaGG seine Zustimmung zu dem Projekt seinerzeit
unter der Voraussetzung gegeben hat, dass das HaGG-Risiko auf die Einlage
bei der Komplementär-GmbH einer Kommanditgesellschaft beschränkt bleibt,
die das VIVO-Projekt realisieren und betreiben sollte. Diese Einlage der
HaGG belief sich auf 50.000 DM.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Andreas Westermeier
Syndikus
Leiter Geschäftsbereich Zentrale Aufgaben
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 221
Telefax: +49 40 361 38 - 61221
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken.
Der Gesamtinhalt dieser E-Mail ist vertraulich und an einen bestimmten
Empfänger gerichtet. Jedwede Verwendung durch nicht autorisierte Personen
ist nicht erlaubt. Falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten
haben, unterrichten Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht
vollständig aus Ihrem System. Vielen Dank.
Von: Mirjana Dosen/IHKHAB/IHK
An: Andreas
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 14.05.2013 12:36
Betreff: WG: Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und
Projektplanung
----- Weitergeleitet von Mirjana Dosen/IHKHAB/IHK am 14.05.2013 12:36
-----
Claudia Herbst <
<Name und E-Mail-Adresse>>
14.05.2013 10:07
Bitte antworten an
Claudia Herbst <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie
Thema
Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und Projektplanung
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wie hoch war die maximale Beteiligung der Handelskammer Hamburg an der
Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und Projektplanung?
2. Wie hoch ist die aktuelle Beteiligung der Handelskammer Hamburg an der
Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und Projektplanung?
3. Welchen Wert hat die Beteiligung heute?
4. Sind der Handelskammer Hamburg im Zusammenhang mit dem Projekt Verluste
entstanden?
Wenn ja, in welcher Höhe?
In dieser Anfrage nehme ich Bezug auf einen Artikel im Hamburger
Abendblatt von Axel Tiedemann vom 23. 4. 2013
http://www.abendblatt.de/hamburg/articl…
Thema ist das Zentrum Vivo in Altona:
"(...) Aber auch Handels- und Handwerkskammer waren neben der Stadt an der
"Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und Projektplanung"
beteiligt, die als Bauherr und Investor auftrat. Die Idee eines städtisch
betriebenen Gewerbehofes ging sogar auf eine Initiative der
Handwerkskammer zurück. (...)"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst