Vorkehrungen für den 21.12.2012

In vielen Medien liest, hört und sieht man in letzter Zeit Berichte, Spielfilme und Dokumentationen zum möglichen Weltuntergang am 21.12.2012. Dieses Datum beruht auf den Mayakalender und wird von vielen Verschwörungstheoretikern als Datum der Apokalypse genannt.

Da ich Angst vor dem Weltuntergang habe, möchte ich Sie bitten, mir alle verfügbaren Daten bugl. einer möglichen Evakuierung ganzer Städte oder Regionen zur Verfügung zu stellen, damit ich für den Tag X gewappnet bin.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wird derzeit geprüft. Eine abschließende Antwort steht somit noch aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2012
  • Frist
    10. Februar 2012
  • Ein:e Follower:in
Dirk Möbius
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Dirk Möbius
Betreff
Vorkehrungen für den 21.12.2012
Datum
9. Januar 2012 01:18
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In vielen Medien liest, hört und sieht man in letzter Zeit Berichte, Spielfilme und Dokumentationen zum möglichen Weltuntergang am 21.12.2012. Dieses Datum beruht auf den Mayakalender und wird von vielen Verschwörungstheoretikern als Datum der Apokalypse genannt. Da ich Angst vor dem Weltuntergang habe, möchte ich Sie bitten, mir alle verfügbaren Daten bugl. einer möglichen Evakuierung ganzer Städte oder Regionen zur Verfügung zu stellen, damit ich für den Tag X gewappnet bin.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Dirk Möbius Postanschrift Dirk Möbius << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Möbius
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Möbius, ich bestätige den Eingang Ihrer unten genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
WG: Mail vom 9.1.12 - Vorkehrungen für den 21.12.2012
Datum
11. Januar 2012 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Möbius, ich bestätige den Eingang Ihrer unten genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfrage wird zurzeit in unserem Haus geprüft Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martina Lehmann Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Verwaltung/Personal Telefon: 022899/550-1302 Telefax: 022899/550-1350 Erreichbar: Montagvormittag bis Donnerstagvormittag email: <<email address>>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
WG: Mail vom 9.1.12 - Vorkehrungenfür den 21.12.2012 Sehr geehrter Herr Möbius, mit Ihrer u.a. Mail habe Sie Akte…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
WG: Mail vom 9.1.12 - Vorkehrungenfür den 21.12.2012
Datum
25. Januar 2012 12:17
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Möbius, mit Ihrer u.a. Mail habe Sie Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes bzw. auf Basis weiterer Gesetze beantragt. Zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass Daten bezüglich einer möglichen Evakuierung ganzer Städte oder Regionen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nicht vorhanden sind. Die Zuständigkeiten für den Katastrophenschutz einschließlich Evakuierungen liegen auf Länderebene. Eine "Richtlinie", wie in solchen Fällen deutschlandweit zu verfahren ist, gibt es nicht, d.h. es ist in jedem Falle je nach "Katastrophenlage" vor Ort individuell zu entscheiden und zu handeln. Zu Ihrem Auskunftsersuchen könnte Ihnen am besten die für Ihre kreisfreie Stadt zuständige Behörde, welche den Katastrophenschutz auf dieser Verwaltungsebene redigiert (Ordnungsamt), eine sachgerechte Auskunft erteilen. Die Planung und Vorbereitung entsprechender Maßnahmen gehört in den Aufgabenbereich des zur Abwehr bei Gefahren für Leib und Leben zuständigen Hauptverwaltungsbeamten (HVB), dem die Katastrophenschutzkräfte vor Ort unterstellt sind, z.B. Feuerwehren und/oder weitere private Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, JUH oder MHD oder DLRG. Dieser HVB befindet auch darüber, ob erforderliche Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen sein sollten. Da der Zugang zu Informationen bei Behörden der Länder oder Kommunen sich nach den jeweiligen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit richtet, bitte ich Ihre Anfrage ggf. direkt an die zuständige Behörde zu richten. Die Landesgesetze und Anschriften der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martina Lehmann Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Verwaltung/Personal Telefon: 022899/550-1302 Telefax: 022899/550-1350 Erreichbar: Montagvormittag bis Donnerstagvormittag email: <<email address>>