Auskunft über die Speicherung der Akten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2013
  • Frist
    15. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Speiche…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Mai 2013 16:55
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie haben um Auskunft zu verschiedenen Fragen gebeten. Wunschgemäß weisen wi…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Juni 2013 15:36
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie haben um Auskunft zu verschiedenen Fragen gebeten. Wunschgemäß weisen wir Sie darauf hin, dass die Auskunft gebührenpflichtig ergehen wird. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte ist kostenfrei. Dies wäre z. B. bei einem Zeitaufwand bis zu 30 Minuten der Fall. Aufgrund der dezentralen Aktenführung in den knapp 50 Standorten der Bundesnetzagentur ist für die Bearbeitung ihres Antrags mit einer vergleichsweise hohen Bearbeitungsdauer von 40 - 60 Stunden zu rechnen. Somit wäre Ihnen der Gebührenhöchstsatz in Höhe von 500 Euro in Rechnung zu stellen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie ihren Antrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Matthias Koll ______________________________________________________ Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Organisation und Arbeitsschutz Dst: Z 11-2 Postfach 80 01 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Tel.: 0228 / 14 41 12 Fax: 0228 / 14 64 11 Festnetzpreis 14ct/min,Mobilfunkpreis max.42ct/min.) PC Fax: 01805/ 734870-4408 <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.Bundesnetzagentur.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine IFG-Anfrage "Auskunft über die Speicherung der Akten&…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Juni 2013 16:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine IFG-Anfrage "Auskunft über die Speicherung der Akten" vom 14.05.2013 wegen der hohen Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>