Registraturprogramm DOMEA

a) die Softwareausschreibung für die Registratursoftware
b) die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Prüfungen für die Registratursoftware
c) die entstandenen Kosten durch das Registraturprogramm DOMEA (Wie viel hat das Programm gekostet ? Wie viel wird jährlich für die Wartung ausgegeben ? Wie viel wurde für die Schulung ausgegeben ?)
d) eine Liste aller Metadaten die zu den Akten im elektronischen Programm DOMEA erfasst werden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2013
  • Frist
    29. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die Softwarea…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registraturprogramm DOMEA
Datum
28. Mai 2013 18:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Softwareausschreibung für die Registratursoftware b) die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Prüfungen für die Registratursoftware c) die entstandenen Kosten durch das Registraturprogramm DOMEA (Wie viel hat das Programm gekostet ? Wie viel wird jährlich für die Wartung ausgegeben ? Wie viel wurde für die Schulung ausgegeben ?) d) eine Liste aller Metadaten die zu den Akten im elektronischen Programm DOMEA erfasst werden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Registraturprogramm DOMEA
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Registraturprogramm DOMEA
Datum
18. Juli 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
178,8 KB
426,4 KB
192,0 KB

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Sehr geehrte Damen und Herren, nein, bitte übersenden Sie mir die 34 Aktenseiten nicht. (IFG-Anfrage: Registratu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Registraturprogramm DOMEA
Datum
7. August 2013 20:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nein, bitte übersenden Sie mir die 34 Aktenseiten nicht. (IFG-Anfrage: Registraturprogramm DOMEA vom 28.05.2013) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>