Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei
Hauptstraße 11
74196 Neuenstadt am Kocher

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
15. Januar 2019 19:06
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Hauptstraße 11 74196 Neuenstadt am Kocher 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
28. Januar 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, ich verstehe Sie so, dass mein Name den betroffenen Betrieben bekannt gegeben werden soll. Natürlich fühl…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
3. Februar 2019 18:39
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo, ich verstehe Sie so, dass mein Name den betroffenen Betrieben bekannt gegeben werden soll. Natürlich fühlen diese sich dann auf den Schlips getreten, das will ich nicht. Aber ich finde, dass man als Verbraucher ein Recht hat, Ergebnisse Ihrer Untersuchungen zu erfahren. Es sind doch staatliche Stellen, die von unseren Steuern unterhalten werden. Ich kann im Internet Bewertungen von Lokalen, Ärzten usw. finden; warum nicht auch von Ihren Kontrollen? Als Konsument sollte man wissen dürfen, wo man hygienisch Einwandfreies essen oder einkaufen kann! Man erfährt aber höchstens etwas über mängelbedingte Schließungen oder Rückrufaktionen. Es bleibt eine breite Grauzone. Für Betriebe wäre eine Offenlegung sicher ein großer Ansporn sauber zu arbeiten und dem großen Knall rechtzeitig entgegenwirken zu können. Ich habe ausdrücklich keinen Verdacht gegen diese Betriebe! Diese Aussage gilt auch für meine anderen Nachfragen bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider müssen wir an unsere Schreiben vom 28.01.2019 …
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
4. Februar 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider müssen wir an unsere Schreiben vom 28.01.2019 verweisen. Wir bitten um Beantwortung dieser Schreiben hinsichtlich Ihrer Begründung zum Widerspruch der Datenweitergabe sowie der von Ihnen Auskünfte über die Kontrollen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Beantwortung unserer Schreiben vom 28.01.2019 keine weitere Bearbeitung vornehmen können. Freundliche Grüße
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfragen #42550 und #42553 mit E-Mail vom 09.03.2019 zurückgezogen. Bi…
Von
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
11. März 2019 14:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfragen #42550 und #42553 mit E-Mail vom 09.03.2019 zurückgezogen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage #42554 aufrecht erhalten oder nicht. Ihre Anfrage kann nur weiterbearbeitet werden, wenn Sie der bedingungslosen Weitergabe Ihrer Daten zustimmen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und sehr geehrt<< Anrede >> Ganz offensichtlich besteht Ihre Aufgabe weniger in der…
An Landkreis Heilbronn - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei, Neuenstadt am Kocher [#42544]
Datum
11. März 2019 16:39
An
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und sehr geehrt<< Anrede >> Ganz offensichtlich besteht Ihre Aufgabe weniger in der Information und dem Schutz der Bevölkerung, sondern in der Knebelung derselben! Ich bin empört; und dann wird immer vom Datenschutz geredet, aber meine Daten dürfen also weitergegeben werden, obwohl ich dort ein guter Kunde bin, gerne da esse, aber nun einfach mal wissen will, ob das Essen auch hygienisch zubereitet wird, wie ich es natürlich erwarte. Warum vergeben Sie nicht nach Ihren Kontrollen eine entsprechende Plakette für die Betriebe, die dann an den Eingang geklebt werden darf und für den Betrieb wirbt! Ich habe doch auch eine Plakette am Auto, die anderen zeigt, dass mein Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf! Ich habe Sie immer als eine Art TÜV nur eben für Ihren Bereich gesehen. Wenn Ihre Behörde da nicht umdenkt, werde eben ich umdenken müssen, das mag für Sie bequemer sein, aber es hat Folgen in Richtung Staatsverdrossenheit. Dabei sind da sicher viele meiner Meinung, und ich werde sie natürlich auf diesen Missstand aufmerksam machen. Sollte ich da falsch ticken, bin ich für entsprechende Belehrung immer offen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>