Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesarchiv (Bund)

Anfrage an: Bundesarchiv

1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4.
Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ?
2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1)
3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2)
4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • Kosten dieser Information:
    84,00 Euro
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) das Aktenverz…
An Bundesarchiv Details
Von
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Betreff
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesarchiv (Bund)
Datum
29. Mai 2013 16:40
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? 2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Aktenplan pp. des Bundesarchivs gem. Ihrer Mail vom 29.5.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrer Bitte um U…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Aktenplan pp. des Bundesarchivs gem. Ihrer Mail vom 29.5.2013
Datum
18. Juni 2013 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrer Bitte um Unterlagen des Bundesarchivs komme ich gerne und kostenlos nach: Ich übersende Ihnen als Anlage die Registraturrichtlinie für die Bundesverwaltung, den Aktenplan sowie den Organisationsplan des Bundesarchivs und hoffe, Ihrem Wunsch damit entsprochen zu haben. Mit freundlichem Gruß Rolf W. Abresch Rolf Wilhelm Abresch Bundesarchiv Potsdamer Str. 1 56075 Koblenz Tel. 0261/505-251
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AW: Aktenplan pp. des Bundesarchivs gem. Ihrer Mail vom 29.5.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die B…
An Bundesarchiv Details
Von
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Betreff
AW: Aktenplan pp. des Bundesarchivs gem. Ihrer Mail vom 29.5.2013
Datum
23. Juni 2013 20:32
An
Bundesarchiv
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Beantwortung der Fragen. Ich bitte ebenfalls noch um den Link zu den Verzeichnissen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1). Ebenso bitte ich um das Aktenverzeichnis (Aktendatei) selbst, nicht um die Richtlinie dazu, betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md...) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesarchiv
Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich komme zurück auf Ihren Antrag au…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1
Datum
8. Juli 2013 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich komme zurück auf Ihren Antrag auf Einsicht in das Aktenverzeichnis des Bundesarchivs und teile Ihnen mit: 1. Das Aktenverzeichnis des Bundesarchivs umfasst mehr als 752.000 Einträge und liegt aus technischen Gründen nicht in einer separaten Datei vor. Es setzt sich wie folgt zusammen: - ca. 21.000 Sachakten Verwaltungsangelegenheiten, - ca. 88.000 Sachakten archivfachliche Angelegenheiten sowie - ca. 643.000 Benutzerakten. 2. Die Einträge der archivfachlichen und der Benutzerakten enthalten zu einem nicht näher bestimmbaren Anteil Namensangaben, die vor einer Einsicht zu schwärzen sind. Notwendige Schwärzungen sind gebührenpflichtig, ohne dass schon jetzt abgeschätzt werden kann, welcher Zeitaufwand für das gesamte Aktenverzeichnis zu veranschlagen sein wird. Allein das archivfachliche Verzeichnis hat einen Umfang von rd. 1.500 Seiten, für deren Prüfung ein Zeitaufwand von 8 Stunden veranschlagt wird. Die Kosten würden sich hierbei auf wenigstens 270,- Euro belaufen. Eine Durchsicht mit notwendigen Schwärzungen in den Einträgen zu den Benutzerakten würde nochmals ein Vielfaches an Aufwand verursachen, der ebenfalls zu berechnen wäre. 3. Eine Einsicht in das elektronisch geführte Aktenverzeichnis in den Räumen des Bundesarchivs ist nicht möglich. Die Daten des Aktenverzeichnisses lassen sich nicht mit vertretbarem Aufwand in einer den Schwärzungen der Papierausgabe entsprechenden Form aufbereiten. 4. Lediglich die Sachakten Verwaltungsangelegenheiten können Ihnen als Excel-Tabelle ohne größeren Aufwand bereitgestellt werden. Dankbar bin ich für Ihre Nachricht, welche Teile des Aktenverzeichnisses Sie zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag M. Rembeck --- Bundesarchiv Referat Z 3 - Justitiariat Potsdamer Str. 1 56075 Koblenz Tel.: +49 261 505 278 Fax: + 49 261 505 295 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag M. Rembeck --- Bundesarchiv Referat Z 3 - Justitiariat Potsdamer Str. 1 56075 Koblenz Tel.: +49 261 505 278 Fax: + 49 261 505 295
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AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um 4. wenn dadurch keine K…
An Bundesarchiv Details
Von
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1
Datum
16. Juli 2013 17:48
An
Bundesarchiv
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um 4. wenn dadurch keine Kosten entstehen. bisherige Korrespondenz: https://fragdenstaat.de/a/4280 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesarchiv
Re: AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Bundesarchiv kann Ihnen …
Von
Bundesarchiv
Betreff
Re: AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1
Datum
26. Juli 2013 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Bundesarchiv kann Ihnen den von Ihnen gewünschten Teil des Aktenverzeichnisses grundsätzlich als Datei zur Verfügung stellen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dieser Verzeichnisteil für eine Informationsweitergabe aus technischen Gründen zu konsolidieren ist. Hierfür würde der Aufwand bei dem zu bearbeitenden Datenumfang bei ca. 5 Stunden liegen und Kosten in Höhe von 140 € entstehen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses könnte diese Gebühr auf 84 € herabgesetzt werden. Dankbar bin ich für Ihre Nachricht, ob Sie unter diesen Voraussetzungen das Verzeichnis der Verwaltungsakten wünschen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Rolf W. Abresch Zitat von << Adresse entfernt >> <<Name und E-Mail-Adresse>>: Rolf Wilhelm Abresch Bundesarchiv Potsdamer Str. 1 56075 Koblenz Tel. 0261/505-251

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AW: Re: AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Ihre IFG-Anfrage v. 23.06.2013 - 03201/1
Datum
7. August 2013 22:00
An
Bundesarchiv
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG-Anftrag "Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesarchiv (Bund)" vom 29.05.2013 wegen der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>