Kontrollbericht zu Burger King, Landau in der Pfalz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Hainbachstraße 88
76829 Landau in der Pfalz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Landau in der Pfalz [#43465]
Datum
16. Januar 2019 07:14
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Hainbachstraße 88 76829 Landau in der Pfalz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht werden Sie auf dem Postw…
Von
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Burger King, Landau in der Pfalz [#43465]
Datum
29. Januar 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht werden Sie auf dem Postweg erhalten. Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Aktenzeichen 7/504-22 [#43465] Liebe Sachbearbeiterin, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung zu dem vorlie…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Aktenzeichen 7/504-22 [#43465]
Datum
6. Februar 2019 12:11
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Sachbearbeiterin, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung zu dem vorliegenden Antrag vom 16.01.2019. Ich möchte meinen Antrag unter den von Ihnen in Ihrem Schreiben (Ihr Zeichen: 7/504-22) vom 29.01.2019 erläuterten Vorgaben aufrecht erhalten. Besten Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Von
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Datum
12. März 2019
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag üb…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019 [#43465]
Datum
20. März 2019 08:11
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage (Aktenzeichen 7/504-22). Leider kann ich den von Ihnen vorgeschlagenen Termin zur Einsicht des Kontrollberichts nicht wahrnehmen. Ich möchte Sie daher bitten mir einen neuen Terminvorschlag in KW14 oder danach zukommen zu lassen. Wenn möglich sehr gerne per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
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Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
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Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Datum
20. März 2019
Status
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Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Von
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Datum
1. April 2019
Status
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geschwärzt
746,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag üb…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019 [#43465]
Datum
2. April 2019 15:57
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage (Aktenzeichen 7/504-22). Ich hatte in der Zwischenzeit die Gelegenheit mich noch einmal tiefer mit der Materie zu befassen. Wie Sie, so hoffe ich, nachvollziehen können, ist mein Ziel mit dieser Anfrage nach VIG über die Plattform fragdenstaat.de, die von mir angefragten Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die reine Einsichtnahme der Akten in Ihren Räumen führt letztendlich nicht zu diesem Ziel. In meiner initialen Anfrage habe ich um Zugang zu den Informationen “in elektronischer Form (E-Mail)” gebeten. In §6 VIG heißt es "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Die informationspflichtige Stelle kann Informationen, zu denen Zugang zu gewähren ist, auch unabhängig von einem Antrag nach § 4 Absatz 1 über das Internet oder in sonstiger öffentlich zugänglicher Weise zugänglich machen" In der vorliegenden Sache erkenne ich keinen "wichtigen Grund" die Informationen nicht in der von mir angefragten Weise herauszugeben. Die speziell nur mir gewährte Einsicht erfüllt auch nicht die beschriebene "öffentlich zugängliche Weise". Ich möchte Sie daher bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich in elektronischer Form (E-Mail) zugänglich zu machen. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie natürlich, soweit erforderlich, schwärzen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihren persönlichen Einsatz in der Bearbeitung dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag üb…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
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Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019 [#43465]
Datum
7. Mai 2019 10:12
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bisher noch keine Reaktion auf meine Email vom 2. April 2019 erhalten (Aktenzeichen 7/504-22). Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen: In meiner initialen Anfrage habe ich um Zugang zu den Informationen “in elektronischer Form (E-Mail)” gebeten. In VIG §6 (1) heißt es "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Die informationspflichtige Stelle kann Informationen, zu denen Zugang zu gewähren ist, auch unabhängig von einem Antrag nach § 4 Absatz 1 über das Internet oder in sonstiger öffentlich zugänglicher Weise zugänglich machen". Ebenso nach IFG §1 (2) "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden." In der vorliegenden Sache erkenne ich keinen "wichtigen Grund" die Informationen nicht in der von mir angefragten Weise herauszugeben. Die speziell nur mir gewährte Einsicht erfüllt auch nicht die beschriebene "öffentlich zugängliche Weise". Ich möchte Sie daher bitten, mir die erbetenen Informationen schnellstmöglich in elektronischer Form (E-Mail) zugänglich zu machen. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie natürlich, soweit erforderlich, schwärzen. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Von
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
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Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Datum
8. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
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Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über d…
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Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019 [#43465]
Datum
14. Mai 2019 23:47
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 08.05.2019 zu meiner Email vom 02.04. und 07.05.2019. Sie führen darin aus, dass durch §40 Abs. 1a des LFBG ein wichtiger Grund, der gegen den Informationszugang in elektronischer Form spricht, nach $6 Abs. 1 Satz 2 des VIG vorliegt. Ich möchte dieser Einschätzung widersprechen. LFGB und VIG sind in meiner Auffassung getrennt zu betrachten. Das LFGB sieht Veröffentlichungspflichten durch die Behörde vor. Das VIG gibt einen allgemeinen Zugang für alle Bürger zu Verbraucherinformationen. Die Veröffentlichung der darüber erhaltenen Informationen ist weder im LFGB noch im VIG untersagt. Dieser Auffassung wird auch von anderen zuständigen Behörden nicht widersprochen, wie Sie beispielsweise den stattgegebenen Anfrage in Karlsruhe und München entnehmen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-burger-king-karlsruhe/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-burger-king-munchen/ Wie Sie mir durch die Gewährung der Einsichtnahme in die Kontrollberichte bestätigt haben, besteht kein Grund mir den Informationszugang nicht zu gewähren. Damit steht der Informationszugang im Sinne von §1 VIG allen Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Die Bemühungen die Veröffentlichung über die genannten Plattform oder auf eine beliebige andere Weise zu verhindern, erscheint mir folglich paradox. Ich möchte Sie daher bitten, mir die erbetenen Informationen bis zum 28.05.2019 in elektronischer Form (E-Mail) zugänglich zu machen. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie natürlich, soweit erforderlich, schwärzen. Sollten Sie meiner Argumentation weiterhin nicht folgen, behalte ich mir vor den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung zu bitten. Vielen Dank für Ihre Mühen und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über d…
An Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung Details
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Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019 [#43465]
Datum
15. Mai 2019 17:08
An
Stadt Landau in der Pfalz - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf meine Email vom 14. Mai 2019 möchte ich Sie gerne noch auf das gerade eben am 13. Mai 2019 publizierte Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger, dass im Auftrag von foodwatch e.V. angefertigt wurde, aufmerksam machen. http://www.gutachten-topf-secret.foodwatch.de/ Das Gutachten behandelt sowohl das von Ihnen angesprochenen Verhältnis zwischen VIG und LFGB (Teil E) als auch das Thema des vermeindlich behördlichen Informationshandels und der unterstellten Rechtsmissbräuchlichkeit (Teil D. III.) ausführlich. Ich würde mich freuen wenn Sie diese neuen Erkenntnisse in Ihre Urteilsbildung mit einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
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Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetztes (VIG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Ihr Antrag über die Internetplattform "FragdenStaat" vom 16.01.2019
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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