Informationszugang: Rechtsinformationssystem

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage Informationszugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes.
Nach § 8 EGovG bitte ich um elektronische Übermittlung einer einfachen Kopie der Datenbank oder um einen elektronischen Zugriff auf das System.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage Informationszugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes. Nac…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationszugang: Rechtsinformationssystem [#43623]
Datum
16. Januar 2019 09:47
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage Informationszugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes. Nach § 8 EGovG bitte ich um elektronische Übermittlung einer einfachen Kopie der Datenbank oder um einen elektronischen Zugriff auf das System. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssyste…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem -
Datum
1. Februar 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort
Az: I 5 - 1530/2 - A 2 - 65/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. Januar 2019 haben Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen des IFG um Informationszugang zu dem Rechtsinformationssystem des Bundes gebeten. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ihrem Antrag auf Informationszugang kann nicht entnommen werden, welche bestimmte Information Sie begehren. Sie werden deshalb gebeten, binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang dieser E-Mail Ihren Antrag zu präzisieren (z. B. ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Gerichtsentscheidung zu benennen). In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zentrale Informationen des Rechtsinformationssystems des Bundes bereits über die nachfolgenden Internetseiten des Bundes frei verfügbar und recherchierbar sind: - www.gesetze-im-internet.de - www.rechtsprechung-im-internet.de - www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
2. Februar 2019 14:12
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für den Hinweis, die Internetseiten sind mir bekannt. Ich möchte jedoch eine Kopie der Datenbanken des Rechtsinformationssystem (Gesetze, Urteile, Verordnungen, ...), Techniker sprechen hier von einem sog. "Datenbankdump". Mein Wunsch nach Informationszugang erstreckt sich auf alle gespeicherten, Informationen, Texte und Metadaten, sofern es sich nicht - um schützenswerte personenbezogene (Schranke personenbezogener Daten Dritter) - oder Zugangscodes,Passwörter oder Passworthashes handelt (Schranke öffentliche Sicherheit). Der Informationsfreiheitsanspruch besteht, da die in den Datenbanken enthaltenen Metadaten und Verknüpfungen nicht auf den von Ihnen angesprochenen Internetseiten öffentlich zugänglich sind. Ich gehe davon aus, dass Informatiker dafür zwischen 10 und 30 Minuten benötigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
19. Februar 2019 11:37
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationszugang: Rechtsinformationssystem“ vom 16.01.2019 (#43623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
19. Februar 2019 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir hatten Sie gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren, da diesem nicht entnommen werden konnte, welche bestimmte Information Sie begehren. Hierauf hatten Sie mit E-Mail vom 2. Februar 2019 geantwortet. Ihr Informationsbegehen wird nunmehr binnen Monatsfrist geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Justiz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
27. Februar 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Februar 2019 hatte ich Sie gebeten, Ihren Antrag vom 16. Januar 2019 zu präzisieren sowie auf bereits frei im Internet verfügbare Rechtsinformationen hingewiesen. Mit Ihrer E-Mail vom 2. Februar 2019 begehren Sie nun eine Kopie der Datenbanken des Rechtsinformationssystems im Sinne eines sog. "Datenbankdumps" mit Ausnahme schützenswerter Informationen (wie personenbezogener Daten oder Passwörter etc.). Bei der Herausgabe der gesamten Datenbank können Belange der juris GmbH im Sinne von § 6 IFG berührt sein. Diese betreibt das Rechtsinformationssystem des Bundes im Auftrag des Bundes. Daher bin ich nunmehr zur Vorbereitung einer Entscheidung über Ihren IFG-Antrag gehalten, die juris GmbH zu beteiligen (§ 8 IFG). Ich bitte Sie daher um Begründung Ihres Antrags bis zum 31. März 2019. Das Begründungserfordernis ergibt sich aus § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie unter diesen Umständen mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die juris GmbH einverstanden sind. Ergänzend weise ich darauf hin, dass durch den Verwaltungsaufwand für das durchzuführende Drittbeteiligungsverfahren der Umfang einer gebührenfrei zu erteilenden einfachen Antwort nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG überschritten werden wird. Es wird daher eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erheben sein. Bitte geben Sie bei weiterem Schriftverkehr stets unser Aktenzeichen I 5 - 1530/2 - A2 - 65/2019 an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
27. Februar 2019 14:58
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile ihre Einschätzung nicht, dass Belange der Juris GmbH nach § 6 IFG berührt sein könnten. Die Datenbanken werden, wie Sie schrieben, im Auftrag des BfJ betrieben. Ich gehe davon aus, dass sich das BfJ alle wirtschaftlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Systemen und Datenbanken vertraglich gesichert hat, die es für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Zur Aufgabenerfüllung des BfJ gehören auch Auskünfte nach dem IFG. Eine Datenweitergabe von personenbezogenen Daten an die Juris GmbH lehne ich ab. Es besteht dafür keinerlei Notwendigkeit, Sie können ihren Dienstleister auch ohne Weitergabe personenbezogener Daten auffordern, Ihnen die Daten bereitzustellen. Ich erwarte die fristgerechte Beauskunftung meiner Antrages daher bis zum 2.3.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationss…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Rechtsinformationssystem - [#43623]
Datum
27. Februar 2019 18:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom heutigem Tage dargelegt wird nunmehr die juris GmbH beteiligt. Sie erhalten Nachricht, sobald deren Rückantwort vorliegt. Bitte geben Sie bei weiterem Schriftverkehr stets unser Aktenzeichen I 5 - 1530/2 - A2 - 65/2019 an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationszugang: Rechtsinformationssystem“ [#43623] [#43623]
Datum
27. Februar 2019 19:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/43623 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil hier ein Beteiligungsverfahren mit der Juris GmbH angestrengt wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Rechtsinformationssystem des Bundes kein Geschäftgeheimnis der Juris GmbH sein kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 43623.pdf Anfragenr: 43623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-726/002 II#0112 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Informationszugang: Rechtsinformationssystem« [#43623] # 15-726/002 II#0112
Datum
2. April 2019 12:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
685,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-726/002 II#0112 Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen 25-726/002 II#0112 (vormal…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Informationszugang: Rechtsinformationssystem« [#43623] # 25-726/002 II#0112
Datum
26. September 2019 12:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen 25-726/002 II#0112 (vormals: 15-726/002 II#0112) Sehr geehrteAntragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. ***Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Organisationsänderung das Referat 15 bei dem BfDI ab dem 1. August 2019 als Referat 25 geführt wird. Die E-Mail-Adresse des Referates ändert sich entsprechend: <<E-Mail-Adresse>>*** Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
631,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem IFG – Rechtsinformationssystem – Az.: I 5 -1530/2 – A 2 –65/…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem IFG – Rechtsinformationssystem –
Datum
27. Januar 2020 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 – A 2 –65/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 16. Januar 2019 und die im Verlauf geführte Korrespondenz. Wie Ihnen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im November 2019 mitgeteilt hat, ist zur Beantwortung Ihrer Anfrage die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG erforderlich. Die Durchführung dieses Verfahrens hatten Sie im Februar 2019 ausdrücklich abgelehnt, da Sie eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die juris GmbH nicht wünschten. Nachdem Sie sich auch nach dem Schreiben des BfDI aus November 2019 nicht wieder mit uns in Verbindung gesetzt haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nach dem IFG nicht weiterverfolgen möchten und schließe den Vorgang hiermit ab. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente