Unfallstatistik afgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste der geschehenen Verkehrsunfälle im Gebiet von Lippstadt in den Jahren 2017 / 2018 aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsart der Beteiligten und Straße, wo der Unfall passiert ist.
Sowie, wenn dies vorliegt, der Grund für den Unfall, z.B. Abbiegen, Vorfahrtsverstoß, usw.

Die Daten der beteiligten Personen interessieren mich nicht, , wie auch Kennzeichen, insofern dürfen Sie diese gerne schwärzen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    210,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfallstatistik afgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße [#43723]
Datum
16. Januar 2019 10:45
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der geschehenen Verkehrsunfälle im Gebiet von Lippstadt in den Jahren 2017 / 2018 aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsart der Beteiligten und Straße, wo der Unfall passiert ist. Sowie, wenn dies vorliegt, der Grund für den Unfall, z.B. Abbiegen, Vorfahrtsverstoß, usw. Die Daten der beteiligten Personen interessieren mich nicht, , wie auch Kennzeichen, insofern dürfen Sie diese gerne schwärzen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
WG: IFG-Antrag (Unfallstatistik aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße) Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: IFG-Antrag (Unfallstatistik aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße)
Datum
30. Januar 2019 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich geprüft. Sie ist nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG -zulässig. Für die Beantwortung sind nach § 11 IFG Gebühren zu erheben, die sich wiederum nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG richten. Nach Ziffer 1.2 des maßgeblichen Gebührentarifs beträgt die Gebühr 10 – 500 Euro. Im Zuge der Bearbeitung Ihrer Anfrage sind umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen erforderlich. Dafür ist ein Zeitaufwand von mindestens drei Personalstunden erforderlich, so dass nach den erlassmäßigen Festlegungen eine Gebühr von 210 € zu erheben wäre. Die von Ihnen geltend gemachten Billigkeitsgründe für eine Gebührenbefreiung liegen nach meiner Auffassung nicht vor. Auch handelt es sich nicht um eine einfache Anfrage im Sinne der von Ihnen zitierten Vorschrift des § 5 Abs. 2 UIG. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Umständen aufrecht erhalten wollen und ggfls. um Mitteilung Ihres vollen Namens und Ihrer zustellfähigen Adresse. Ich benötige diese Angaben für die Zustellung des Gebührenbescheides. Sollte ich bis zum 08.02.2019 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Antrag (Unfallstatistik aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße) [#43723] Sehr geehrt<&…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag (Unfallstatistik aufgeschlüsselt nach Fortbewegungsmittel und Straße) [#43723]
Datum
30. Januar 2019 13:50
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 43723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich geprüf…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW
Datum
6. März 2019 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich geprüft. Sie ist nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG -zulässig. Für die Beantwortung sind nach § 11 IFG Gebühren zu erheben, die sich wiederum nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG richten. Nach Ziffer 1.2 des maßgeblichen Gebührentarifs beträgt die Gebühr 10 – 500 Euro. Im Zuge der Bearbeitung Ihrer Anfrage sind umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen erforderlich. Dafür ist ein Zeitaufwand von mindestens zwei Personalstunden erforderlich, so dass nach den erlassmäßigen Festlegungen eine Gebühr von 140 € zu erheben wäre. Die von Ihnen geltend gemachten Billigkeitsgründe für eine Gebührenbefreiung liegen nach meiner Auffassung nicht vor. Auch handelt es sich schon wegen des bei mir zu betreibenden Rechercheaufwandes nicht um eine einfache Anfrage im Sinn der von Ihnen zitierten Vorschriften. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Umständen aufrecht erhalten wollen. Die Angabe einer zustellfähigen Adresse für die Zustellung des Gebührenbescheides liegt mir inzwischen vor. Sollte ich bis zum 01.04.2019 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723] Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hab…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723]
Datum
6. März 2019 12:08
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben mir auf eine bereits erledigte IFG Anfrage geantwortet. Ich würde Sie bitten, an die Email Adresse: <<E-Mail-Adresse>> zu antworten, da der Schriftverkehr dann korrekt zugeordnet werden kann. Woran liegt es, dass einem zuerst die Auskunft verweigert wird, mit der Begründung, dass "grundsätzlich" keine Auskünfte erfolgen, wenn diese über FragDenStaat gestellt werden und keine Zuordnung zu einer natürlichen Person möglich wäre, aber selbst nach einer Zusendung der Adresse angeblich keine Bearbeitung möglich wäre und erst der Landesdatenschutzbeauftragte NRW eingeschaltet werden muss? Weiterhin möchte ich Sie bitten, mir zu erklären, wie bereits in meiner Email an Herr Hölzer angefragt, warum die Anfrage keine einfache schriftliche Anfrage ist. Andernfalls verkürze ich meine Anfrage auf die Punkte, da die Beantwortung nach meiner Meinung nur eine einfache schriftliche Anfrage ist: Wie viele Beamten waren vor Ort bei der Veranstaltung "Crashkurs NRW" im Lippe-Berufskolleg-Lippstadt (Ergänzung: Veranstaltung am 13.02.2019)? Wurden diese Beamten bezahlt? Dieselbe Email habe ich auch noch einmal an die Email-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> geschickt, damit der Anfrageverlauf erkennbar bleibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wa…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723]
Datum
7. März 2019 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage war keineswegs erledigt. Zwischenzeitlich hatte sich Herr Hölzer bei Ihnen gemeldet und in erster Linie die Problematik "anonymer" Anfragen thematisiert. Anscheinend war ihm aber zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, dass Sie mir bereits ihre Postadresse bekannt gegeben hatten. Nachdem wir uns über die rechtliche Situation ausgetauscht hatten, hat er mich dann gebeten, Ihre Anfrage federführend zu bearbeiten. In dessen Folge hatte ich Sie ja angeschrieben. Sie haben dann Ihre Anfrage auf zwei Fragen reduziert, die ich Ihnen ohne Gebühren auslösenden Aufwand beantworten kann. An der fraglichen Veranstaltung haben vier Polizeivollzugsbeamte/innen teilgenommen. Diese Teilnahme gehörte zu Ihren dienstlichen Aufgaben und selbstverständlich wurden sie in dieser Zeit auch bezahlt. Ein besonderes Honorar dafür gibt es allerdings nicht. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben.   Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723] Sehr geehrt<< Anrede >> auch w…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage bezüglich einer VERanstaltung Crachkurs-NRW [#43723]
Datum
7. März 2019 11:59
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> auch wenn die Antwort weiterhin auf die falsche Email Adresse erfolgte (da diese einer anderen IFG Anfrage zugeordnet ist), betrachte die Anfrage mit den weniger gestellten Fragen als bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>