Kontrollbericht zu Trattoria Romana, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Trattoria Romana
Unter Den Eichen 84
12205 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Trattoria Romana, Berlin [#43829]
Datum
16. Januar 2019 11:50
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Trattoria Romana Unter Den Eichen 84 12205 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG 65/2019 [#43829] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie darau…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG 65/2019 [#43829]
Datum
23. Februar 2019 21:46
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
570,5 KB
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
957,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch OA 106 - VIG 65/2019 [#43829]
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Bescheid vom 29.07.2020 mit dem Aktenz…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch OA 106 - VIG 65/2019 [#43829]
Datum
9. September 2020 23:42
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Bescheid vom 29.07.2020 mit dem Aktenzeichen 0A 106 - VIG 65/2019 ist mir am 30.07.2020 zugegangen. Aus folgenden Gründen bin ich mit der darin getroffenen Entscheidung nicht einverstanden: Mit meinem Antrag vom 16.01.2019 begehrte ich den Informationszugang in elektronischer Form, also per E-Mail. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen; das Ermessen der Behörde nach S. 1 ist insofern eingeschränkt (Rossi, in: BeckOK InfoMedienR, 25. Ed. 1.5.2019, VIG § 6 Rn. 5). Sie möchten mir den Informationszugang entgegen meinem Antrag mittels Akteneinsicht im Amt gewähren. Einen Grund hierfür geben Sie nicht an. Mir ist auch kein solcher ersichtlich. Bezüglich des wichtigen Grundes i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG sind Sie darlegungspflichtig. Vor diesem Hintergrund überrascht Ihr Bescheid meines Antrags. Denn das Abweichen von der beantragten Zugangsart ist als Ablehnung zu qualifizieren (Rossi, in: BeckOK InfoMedienR, 25. Ed. 1.5.2019, VIG § 6 Rn. 5). Im dem von mir erstrittenen Beschluss OVG 12 S 17.19 (https://fragdenstaat.de/anfrage/kontr...) vom 06.03.2020 kommt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zum Schluss, dass eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet durchaus zulässig ist: “[…] Die Herausgabe der Kontrollberichte ist schließlich auch angemessen. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin steht dem ebenfalls nicht entgegen, dass hier die gewährte Information im Internet auf den Internetplattformen „Topf Secret“ und „FragDenStaat“ veröffentlicht werden soll. Zwar mag insbesondere durch eine Wei-terverwendung der Information im Internet die mittelbar-faktische Wirkung der Ver-breitung der Information durch Private für die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Antragstellerin deutlich werden. Dies steht der Verfassungsmäßigkeit einer Heraus-gabe jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019, a.a.O. Rn. 47 ff.; OVG Münster, a.a.O. Rn. 59; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Dezem-ber 2019 – 10 S 2614/19 – juris Rn. 16 f. und – 10 S 1891/19 – juris Rn. 39 f.). In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Gesetzge-ber unter anderem mit § 6 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 VIG Schutzvorkeh-rungen geschaffen hat, die auch hier ausschließen, dass durch die Veröffentlichung der Kontrollberichte für die Antragstellerin unzumutbare Folgen zu erwarten sind (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 52; OVG Münster, a.a.O. Rn. 57). Im Übrigen stünde die Verweigerung der Herausgabe der Kontrollberichte mit Blick auf die beabsichtigte Verwendung kaum mit § 2a IWG in Einklang, nach dem die einem Zugangsanspruch unterliegenden Informationen grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 2614/19 - juris Rn. 17). Entgegen der Auffassung der Antragstellerin widerspricht die Informationserteilung vor dem Hintergrund der von ihr angenommenen Veröffentlichung der Kontrollbe-richte im Internet auch nicht dem Geist des Gesetzes. Vielmehr steht es mit dem Gesetzeszweck in Einklang, wenn ein Verbraucher die erhaltenen Informationen mit anderen teilt und der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O. Rn. 14). Sofern die Veröffentlichung für die Antragstellerin zu negativen Fol-gen führt, wird dies zudem dadurch relativiert, dass sie die negativen Öffentlich-keitsinformationen durch rechtswidriges Verhalten selbst veranlasst hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019, a.a.O., juris Rn. 50 m.w.N.). […]” “[…] (cc) Es ist schließlich nicht davon auszugehen, dass der Antrag des Beigeladenen rechtsmissbräuchlich ist. Durch § 4 Abs. 4 VIG soll der informationspflichtigen Stelle eine angemessene Reaktion auf überflüssige Anfragen sowie auf querulatorische Begehren ermöglicht werden (vgl. BT-Drs. 16/5404, S. 12). Anhaltspunkte dafür, dass der Antrag des Beigeladenen eine dieser Voraussetzungen erfüllt, bestehen nicht. Soweit die Antragstellerin geltend macht, der Beigeladene habe seinen An-trag über die benannte Internetplattform gestellt, die es ermögliche, nicht über-dachte, massenhaft auch mit falschen Namen versehene Anträge zu stellen oder sich als staatliche Organe auszugeben, überzeugt dies bereits deshalb nicht, weil keine Zweifel an der Identität des Beigeladenen bestehen, der sich zudem mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten einverstanden erklärt hat. Anhalts-punkte dafür, dass sein Antrag Teil einer massenhaft gestellten Anfrage in Bezug auf die in dem betreffenden Unternehmen der Antragstellerin durchgeführten letz-ten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen ist, bestehen ebenfalls nicht. […]” Eine Akteneinsicht vor Ort in Berlin möchte ich daher nicht in Anspruch nehmen und bitte um die Zusendung der Kontrollberichte wie ursprünglich beantragt. Daher lege ich gegen den Bescheid hiermit Widerspruch ein und bitte um erneute Prüfung der Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/43829/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Widerspruch OA 106 - VIG 65/2019 [#43829] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
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Betreff
AW: Widerspruch OA 106 - VIG 65/2019 [#43829]
Datum
21. Dezember 2021 22:03
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Trattoria Romana, Berlin“ vom 16.01.2019 (#43829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1009 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/43829/