"Gefahrengebiet" Sternschanze

Anfrage an: Polizei Hamburg

Beschlüsse, Anordnungen bzw. entsprechende sonstige Dokumente betreffend Einrichtung des derzeitigen "Gefahrengebiets" Sternschanze nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sowie die zugrundeliegenden Lagebeurteilungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2013
  • Frist
    13. Juli 2013
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
12. Juni 2013 00:37
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Beschlüsse, Anordnungen bzw. entsprechende sonstige Dokumente betreffend Einrichtung des derzeitigen "Gefahrengebiets" Sternschanze nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sowie die zugrundeliegenden Lagebeurteilungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist im Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsar…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: "Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
12. Juni 2013 06:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist im Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Hamburg eingegangen. Ihr Anliegen habe ich zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Knuth Cornils _____________________________________ Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - PÖA 2 Bruno-Georges-Platz 1, Raum 5A 055 22297 Hamburg Tel 040 4286 56224 Fax 040 4286 56229 <<E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
Polizei Hamburg
"Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde zuständigk…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
26. Juni 2013 10:55
Status
Warte auf Antwort
"Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde zuständigkeitshalber durch das Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Hamburg an die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr (DPV) zur Bearbeitung weitergeleitet. Die nachfolgende Antwort wird Ihnen -wie erbeten- auf elektronischem Wege per E-Mail und unter Wahrung der vorgesehenen Frist (vgl. § 13 (1) HmbTG) übersandt. Sie beantragten den Zugang zu Informationen nach § 1 HmbTG. Im Besonderen baten Sie um Zusendung von "Beschlüssen, Anordnungen bzw. entsprechende sonstige Dokumente betreffend Einrichtung des derzeitigen "Gefahrengebiets" Sternschanze nach § 4 Abs. 2 PolDVG, sowie die zugrundeliegenden Lagebeurteilungen". Zu dieser Thematik wurde am 10.06.2013 von der Bürgerschaftsfraktion "DIE LINKE" eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) "Gefahrengebiet im Schanzenviertel" an den Senat gerichtet. Die am 18.06.2013 in die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft eingestellte Antwort des Senats beinhaltet auch die von Ihnen erfragten Informationen. Vor diesem Hintergrund verweisen wir Sie daher gemäß § 12 (6) HmbTG zur Beantwortung Ihres Antrags auf die vorgenannte, über öffentliche Kommunikationsnetze zugängliche Veröffentlichung. Die unter der Drucksachen-Dokumentnummer 20/8353 recherchierbare SKA ist unter folgender Fundstelle im Internet eingestellt: www.hamburgische-buergerschaft.de<http://www.hamburgische-buergerschaft.de/> (dann weitere Verlinkung zur Parlamentsdatenbank). Für die von Ihnen erbetene Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Grundsatzstab _____________________________________ Polizei Hamburg Direktion Polizeikommissariate und Verkehr Grundsatzstab Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Mail <<E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort auf meine HmbTG-Anfrage. Leider handelt es sich beim …
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
27. Juni 2013 00:33
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort auf meine HmbTG-Anfrage. Leider handelt es sich beim von Ihnen benannten Dokument nicht um die von mir erfragten Informationen. Ich fragte nach Beschlüssen oder Anordnungen bzgl. des Gefahrengebiets. Nach § 4 (2) PolDVG erklären sich sogenannte Gefahrengebiete nicht von selbst, sondern müssen von irgendeiner Stelle bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass es über so einen Vorgang Aufzeichnungen gibt, in denen z.B. den eingesetzten Polizeikräften die Erweiterung ihrer Kompetenzen vor Ort mitgeteilt wird. Bei der von Ihnen benannte Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken handelt es sich nicht um ein entsprechendes Dokument, sondern um eine Sekundärquelle, die im Wesentlichen Presseberichte bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, mir Zugang zur ursprünglichen Anordnung und damit im Sinne meiner Anfrage in Verbindung stehenden Dokumenten zu gewähren. ... Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihr erneuerter Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zur Übermittl…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
4. Juli 2013 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihr erneuerter Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zur Übermittlung von Unterlagen zur Thematik „Gefahrengebiet Sternschanze“ ist am 27.06.2013 per E-Mail in der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr (DPV) eingegangen und wird hier derzeit geprüft. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hamburgisches Gebührengesetz (GebG) für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren gemäß Anlage zum GebG erhoben werden. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrags verbunden ist, ggf. zuzüglich der anfallenden Auslagen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden Gebühren in voraussichtlicher Höhe von ca. 50,- € anfallen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zunächst um eine unverbindliche Vorab-Schätzung handelt, die tatsächlichen Gebühren können unter Umständen von dem vorgenannten Betrag abweichen. Wir bitten um Bestätigung, dass Sie den Antrag aufrecht erhalten möchten. Sollten wir bis zum 18.07.2013 keine Bestätigung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag gegenstandslos geworden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Grundsatzstab _____________________________________ Polizei Hamburg Direktion Polizeikommissariate und Verkehr Grundsatzstab Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Mail <<E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich, dass ich meinen Antrag trotz der zu erwartenden Gebühren in H…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
4. Juli 2013 11:10
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich, dass ich meinen Antrag trotz der zu erwartenden Gebühren in Höhe von bis zu 50 Euro aufrecht erhalte. Ich weise Sie außerdem (insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Antwortfristen) darauf hin, dass es sich bei meiner Mail vom 27.6. nach meiner Auffassung nicht etwa um einen neuerlichen Antrag handelt, sondern um eine Fortführung des ursprünglichen Antrags, weil die ursprünglich gelieferten Informationen nicht der Anfrage entsprachen. ... Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida

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Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, als Anlage beigefügt übersenden wir Ihnen die gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz …
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/"Gefahrengebiet" Sternschanze
Datum
4. Juli 2013 13:00
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Masseida, als Anlage beigefügt übersenden wir Ihnen die gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz (HmbTG) beantragten, hier vorliegenden und vollständigen Unterlagen betreffend die Einrichtung des "Gefahrengebiets Sternschanze". Die Übermittlung erfolgt wie von Ihnen erbeten auf elektronischem Wege. Ein Gebührenbescheid wird Ihnen separat postalisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Grundsatzstab _____________________________________ Polizei Hamburg Direktion Polizeikommissariate und Verkehr Grundsatzstab Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Mail <<E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de