Kennzeichenscanning und Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen anderer

Anfrage an: Polizei Hamburg

Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender drei Fragenkomplexe hervorgeht:

1.) Betreiben Sie in Hamburg das halb- oder vollautomatisierte Lesen von KFZ-Kennzeichen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie häufig wurden verdeckte und wie häufig offene Einsätze von KFZ-Kennzeichen-Lesegeräten (KFZ-Kennzeichen-Scanner) in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr durchgeführt, wie hoch waren die Trefferquoten und wie gliedern sich diese auf einzelne Straftatbestände auf? Wie wird auf die offen durchgeführte KFZ-Kennzeichenlesung aufmerksam gemacht?

2.) In welchem Umfang haben Sie Zugriff auf die Bilder anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen Videoüberwachungsanlagen? (Beispiel: Verkehrsbetriebe, Banken, Fußballstadion, Bahnhöfe etc.) Wie häufig ist der Zugriff auf Bilder und/oder Aufzeichungen in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage dafür?

3.) Wie viele Straftaten konnten mittels polizeilicher Videoüberwachung in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?

Bei einen Teil der Fragen handelt es sich um die Wiederholung bislang unbeantworteter Anfragen aus meiner formlosen Anfrage vom16. Mai 2013, siehe hier:

http://www.devianzen.de/2013/05/16/hamburg-rechtswidrige-polizeiliche-videouberwachung/

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Juni 2013
  • Frist
    16. Juli 2013
  • Kosten dieser Information:
    86,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Michael Ebeling
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Kennzeichenscanning und Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen anderer
Datum
12. Juni 2013 16:01
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender drei Fragenkomplexe hervorgeht: 1.) Betreiben Sie in Hamburg das halb- oder vollautomatisierte Lesen von KFZ-Kennzeichen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie häufig wurden verdeckte und wie häufig offene Einsätze von KFZ-Kennzeichen-Lesegeräten (KFZ-Kennzeichen-Scanner) in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr durchgeführt, wie hoch waren die Trefferquoten und wie gliedern sich diese auf einzelne Straftatbestände auf? Wie wird auf die offen durchgeführte KFZ-Kennzeichenlesung aufmerksam gemacht? 2.) In welchem Umfang haben Sie Zugriff auf die Bilder anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen Videoüberwachungsanlagen? (Beispiel: Verkehrsbetriebe, Banken, Fußballstadion, Bahnhöfe etc.) Wie häufig ist der Zugriff auf Bilder und/oder Aufzeichungen in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage dafür? 3.) Wie viele Straftaten konnten mittels polizeilicher Videoüberwachung in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu? Bei einen Teil der Fragen handelt es sich um die Wiederholung bislang unbeantworteter Anfragen aus meiner formlosen Anfrage vom16. Mai 2013, siehe hier: http://www.devianzen.de/2013/05/16/hamburg-rechtswidrige-polizeiliche-videouberwachung/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Polizei Hamburg
Meine IFG-Anfrage
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Meine IFG-Anfrage
Datum
21. Juni 2013
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Ebeling, beiliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Info…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Datum
26. Juni 2013 15:30
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Ebeling, beiliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen Ihre Polizei Hamburg
Michael Ebeling
AW: Ihr Schreiben vom 21.6.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben, datiert vom 21.6.2013, heu…
An Polizei Hamburg Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 21.6.2013
Datum
26. Juni 2013 18:05
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben, datiert vom 21.6.2013, heute erhalten - vielen Dank dafür. Sie teilen mir darin mit, dass mir für die Bearbeitung meines Informationsantrags ca. 86 Euro Gebühren erhoben werden würden. Aufgrund welcher meiner drei Fragen diese Kosten entstehen, schreiben Sie nicht. Ich möchte Sie daher bitten, mir diejenigen meiner Fragen zu beantworten, bei denen dafür keine Gebühren anfallen bzw. deren Klärung nicht mit einer Gebühr belastet ist. Wie ich mit den anderen, gebührenbelasteten Fragen bzw. derer Beantwortungen umgehe, teile ich Ihnen unabhängig davon später mit. Danke für Ihre Mühen und viele gute Grüße aus Hannover, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
Meine letzte Rückfrage
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Meine letzte Rückfrage
Datum
1. Juli 2013
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Polizei Hamburg
WG: Antrag nach dem HmbTG vom 12.06.2013 Sehr geehrter Herr Ebeling, beiliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
WG: Antrag nach dem HmbTG vom 12.06.2013
Datum
1. Juli 2013 11:23
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Ebeling, beiliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen Ihre Polizei Hamburg"
Michael Ebeling
AW: WG: Antrag nach dem HmbTG vom 12.06.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Mitteilung von …
An Polizei Hamburg Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem HmbTG vom 12.06.2013
Datum
1. Juli 2013 13:50
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Mitteilung von heute. Aus Kostengründen habe ich mich dazu entschlossen, von einer kostenpflichtigen Bearbeitung meiner IFG-Anfrage abzusehen. Bitte betrachten Sie diesen Vorgang also als erledigt. Ich werde mich mit einer neuen IFG-Anfrage an Sie richten, in der ich die ersten beiden Fragen etwas vereinfacht formuliere und dadurch hoffe, diese Fragen ohne Kosten für mich beantwortet zu bekommen. Dass Sie keinerlei Beleg dafür besitzen, ob oder in welchem Umfang die polizeiliche Videoüberwachung in Hamburg zur Aufklärung von Straftaten dienlich sein konnte oder nicht, bringt mich im übrigen zu dem Schluß, dass Sie eine solche Videoüberwachung zumindest dann rechtswidrig betreiben würden, sofern Sie sich auf eine erfolgreiche und sinnvolle präventive oder straftatsverfolgende Wirkung dieser Anlagen berufen. Bitte erlauben Sie mir unabhängig davon noch folgenden Hinweis, den ich als Auszug einer Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zitiere: "Durch die Begrenzung der Gebühren auf maximal 500,00 Euro hat der Verordnungsgeber [der Informationsgebührenverordnung, Hinzufügung meinerseits] im Sinne des Informationszuganges auf eine kostendeckende Gebührenerhebung in Fällen mit höherem Aufwand verzichtet. Bei Berücksichtigung dieses Gedankens einer informationsfreundlichen Gebührenpraxis, der in § 10 Abs. 2 IFG zum Ausdruck kommt, müssen Gebühren auch unterhalb der Kappungsgrenze von 500 Euro ebenfalls nicht den vollen Verwaltungsaufwand decken. Personalkostensätze dürfen daher nicht 1:1 bis zu der Höchstgrenze in Ansatz gebracht werden, sondern sie sind in den Rahmensatz einzupassen." Ich schreibe Ihnen dieses um Sie darum zu bitten, diesen Gedanken für künftige IFG- oder Transparenzgesetz-Anfragen zu berücksichtigen und nicht, wie in meinem Fall, den vollen Gebührensatz für eine Arbeitsstunde im gehobenen Dienst zur Berechnung meinen bringen zu dürfen. Damit werden Sie der Absicht der Informationsfreiheit nicht gerecht. Viele gute Grüße und Danke für Ihre Bemühungen in meiner Sache bis hierhin! Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Hamburg
Gebührenhinweis Mit freundlichen Grüßen Ihre Polizei Hamburg
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Gebührenhinweis
Datum
30. August 2013 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
125,6 KB
Mit freundlichen Grüßen Ihre Polizei Hamburg