Abituraufgaben Mathe (Technik)

Ich bitte um die Abituraufgben im Fach Mathematik (Techink) ohne CAS auf dem Beruflichem Gymnasium in NRW seit dem Jahr 2013. Das beinhaltet die Haupttermin- als auch die Nachschreibklausuren samt Lösungen.

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  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituraufgaben Mathe (Technik) [#44121]
Datum
16. Januar 2019 14:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Abituraufgben im Fach Mathematik (Techink) ohne CAS auf dem Beruflichem Gymnasium in NRW seit dem Jahr 2013. Das beinhaltet die Haupttermin- als auch die Nachschreibklausuren samt Lösungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. Januar 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in auch für Ihre zweite Anfrage vom 16.02.2019 zu den Abituraufgaben Mathematik lautet…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Abituraufgaben Mathe (Technik) [#44121]
Datum
21. Januar 2019 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auch für Ihre zweite Anfrage vom 16.02.2019 zu den Abituraufgaben Mathematik lautet die Antwort entsprechend meiner vorhergehenden E-Mail: Die Berufskollegs, an denen die Abiturprüfungen und die anderen Abschlussprüfungen nach APO-BK abgenommen werden, sind bei der Abnahme von Abschlussprüfungen Prüfungseinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 3 IFG NRW. Dies stellt das LDI Nordrhein-Westfalen auf der Seite https://fragdenstaat.de/anfrage/abschluprufungen-der-fachschule-fur-technik-maschinenbau/ klar. Von daher ist ein Zugang zu den jeweiligen Abiturprüfungen der Beruflichen Gymnasien über das IFG NRW nicht vorgesehen. Dennoch besteht für Sie ein Zugang zu ausgewählten Prüfungsaufgaben der letzten Jahrgänge. Auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php finden Sie unsere Prüfungsfächer, darunter auch das Fach Mathematik. In diesem geschützten Bereich, zu dem Sie über die jeweilige Schulleitung Zugang erhalten können, bestehen auch keine copyright-Probleme. Auch hier rate ich zu die dieser Möglichkeit, Einsicht in die Abiturprüfungen der Beruflichen Gymnasien zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen