Spähprogramm Prism

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juni 2013
  • Frist
    16. Juli 2013
  • 3 Follower:innen
Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Spähprogramm Prism
Datum
14. Juni 2013 13:56
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Gunnar Sohn
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Spähprogramm Prism"
Datum
16. Juli 2013 11:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4428 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Verweis des BKAs auf den Aufwandsvorbehalt nicht schlüssig ist. Schon bevor ein konkretes Informationsbegehren eingeht, muss die Behörde sich so organisieren, dass der spätere Aufwand zur Informationserteilung gering gehalten wird. Beispiele für solche vorwirkenden Pflichten für das Informationsmanagement in Behörden sind eine Speicherungspflicht für Datenübermittlungen, die Verpflichtung zur Einführung effizienter, kostensparender Verfahren zur Auskunftserteilung und besondere Anforderungen an die Aktenführung. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Gunnar Sohn
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenst…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Anfrage "Spähprogramm Prism"
Datum
16. Juli 2013 11:05
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst”. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht. 2) Desweiteren schreiben Sie: “Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat. 3) Generell lege ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang Widerspruch ein. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-725/003 II#0118 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreihe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-725/003 II#0118
Datum
19. Juli 2013 11:32
Status
Anfrage abgelehnt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0118 Sehr geehrter Herr Sohn, vielen Dank für Schreiben vom 16.07.2013. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird in Ihrer Angelegenheit in einer Ombudsfunktion, als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, tätig. Seine Anrufung kann zusätzlich zu Widerspruch und Klage erfolgen, sie hat aber keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich möglicher Fristen. Der Bundesbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen, er kann aber auf eine Auskunftserteilung hinwirken. Ich werde mit dem Bundeskriminalamt Rücksprache halten und mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de
Bundeskriminalamt
Antwort BKA auf Ihre E-Mail vom 16.07.2013 Sehr geehrter Herr Sohn, beigefügt erhalten Sie die Antwort des BK…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Antwort BKA auf Ihre E-Mail vom 16.07.2013
Datum
19. Juli 2013 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sohn, beigefügt erhalten Sie die Antwort des BKA zu Ihrer E-Mail vom 16.07.2013. Antwort BKA vom 19.07.2013 Bezugsmail vom 16.07.2013 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Datenschutzbeauftragten

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI
Datum
11. November 2013 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0118 Sehr geehrter Herr Sohn, beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de