Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Koons
Ebertystraße 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Bodo Tasche
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Bodo Tasche
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin [#44323]
Datum
16. Januar 2019 19:10
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Koons Ebertystraße 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bodo Tasche <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bodo Tasche << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bodo Tasche
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin [#44323]
Datum
26. Februar 2019 06:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Erst wenn uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Offenlegung Ihrer o. g. privaten Daten gegenüber dem betroffenen Gewerbetreibenden vorliegt, können wir Ihr Anliegen bearbeiten. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG ist nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich innerhalb einer Woche keine insoweit verbindliche Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Durch die Weitergabe der begehrten Informationen an Sie können rechtliche Interessen des betroffenen Betriebes berührt werden. Aus diesem Grund beabsichtige ich, den betroffenen Betrieb zu einer eventuellen Informationsweitergabe an Sie anzuhören. Hierdurch verlängert sich die Regelfrist für die Entscheidung über Ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Bodo Tasche
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Bodo Tasche
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin [#44323]
Datum
26. Februar 2019 13:47
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, können Sie diesem gerne meine Daten geben. Mit freundlichen Grüßen Bodo Tasche Anfragenr: 44323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bodo Tasche << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bodo Tasche
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin“ …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Bodo Tasche
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin [#44323]
Datum
4. August 2019 11:17
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza Koons, Berlin“ vom 16.01.2019 (#44323) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bodo Tasche Anfragenr: 44323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>