Elementarschadenversicherung

Folgender Text wurde vor einigen Tagen in der Presse veröffentlicht:

"Auch bei zunehmenden Starkregenfällen lassen sich nach GDV-Angaben 99 Prozent aller Häuser unproblematisch gegen Überschwemmungen versichern. Bei dem verbleibenden einem Prozent sei es schwieriger, da diese Gebäude in Gefahrengebieten wie dem Oderbruch mit den starken Flussläufen liegen. In solchen Risikogebieten sind die Elementarversicherungen sehr teuer oder werden gar nicht erst angeboten. Oft müssten Versicherte hier individuelle Verträge aushandeln."

Gibt es Erhebungen darüber, in wievielen Fällen die Versicherungen das Hochwasserrisiko im Rahmen der Elementarschäden nicht absichern?

Falls ja, sind dies wirklich nur 1% der Fälle?
Falls nein, ist eine Erhebung vorgesehen?

Die von den Versicherungen genannte Zahl kommt mir unrealistisch vor, da z.B. für unsere gesamte Gemeinde aufgrund der Anschrift eine Versicherung bei verschiedenen Unternehmen nicht möglich ist, obwohl hier in den letzten 20 Jahren keine Hochwasserschäden aufgetreten sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgender Text w…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elementarschadenversicherung
Datum
14. Juni 2013 23:13
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgender Text wurde vor einigen Tagen in der Presse veröffentlicht: "Auch bei zunehmenden Starkregenfällen lassen sich nach GDV-Angaben 99 Prozent aller Häuser unproblematisch gegen Überschwemmungen versichern. Bei dem verbleibenden einem Prozent sei es schwieriger, da diese Gebäude in Gefahrengebieten wie dem Oderbruch mit den starken Flussläufen liegen. In solchen Risikogebieten sind die Elementarversicherungen sehr teuer oder werden gar nicht erst angeboten. Oft müssten Versicherte hier individuelle Verträge aushandeln." Gibt es Erhebungen darüber, in wievielen Fällen die Versicherungen das Hochwasserrisiko im Rahmen der Elementarschäden nicht absichern? Falls ja, sind dies wirklich nur 1% der Fälle? Falls nein, ist eine Erhebung vorgesehen? Die von den Versicherungen genannte Zahl kommt mir unrealistisch vor, da z.B. für unsere gesamte Gemeinde aufgrund der Anschrift eine Versicherung bei verschiedenen Unternehmen nicht möglich ist, obwohl hier in den letzten 20 Jahren keine Hochwasserschäden aufgetreten sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz GZ: VA 51-I 5007-2013/0002 Ihre E-Mail vom 16. Juni 2013 Sehr …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Juli 2013 09:34
Status
Information nicht vorhanden
GZ: VA 51-I 5007-2013/0002 Ihre E-Mail vom 16. Juni 2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit E-Mail vom 16.06.2013 haben Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Gibt es Erhebungen darüber, in wie vielen Fällen die Versicherungen das Hochwasserrisiko im Rahmen der Elementarschäden nicht absichern? 2. Falls ja, sind dies wirklich nur 1 % der Fälle? Falls nein, ist eine Erhebung vorgesehen? Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen einer umfangreichen Prüfung. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird daher noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde mich in Kürze unaufgefordert bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefan Mahlke

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin hat keine Daten darüber erhoben, in wie vielen Fällen Versicherungsunternehmen das Hochwasserrisiko im R…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Elementarschadenversicherung
Datum
17. Juli 2013
Status
Information nicht vorhanden
Die BaFin hat keine Daten darüber erhoben, in wie vielen Fällen Versicherungsunternehmen das Hochwasserrisiko im Rahmen der Elementarschadenversicherung nicht absichern.