ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt hat 2009 einmalig einen Beitrag zum ANA Trust Fund i.H.v. 50,0 Mio Euro gezahlt (seit 2010 sind die Mittel im Etat des BMVg veranschlagt)

Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats.

Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1]
Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren?

Weiterhin wurde auf der Afghanistan-Konferenz in Tokio im Juli 2012 Mittel für den Wiederaufbau zugesagt. Dabei stammen 180 Mio. Euro aus dem Etat des Auswärtigen Amtes, sowie 240 Mio Euro aus dem Etat des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen und Entwicklung. Wofür wurde das Geld eingesetzt?

[1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Auswärtige A…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
16. Juni 2013 18:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Auswärtige Amt hat 2009 einmalig einen Beitrag zum ANA Trust Fund i.H.v. 50,0 Mio Euro gezahlt (seit 2010 sind die Mittel im Etat des BMVg veranschlagt) Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats. Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1] Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren? Weiterhin wurde auf der Afghanistan-Konferenz in Tokio im Juli 2012 Mittel für den Wiederaufbau zugesagt. Dabei stammen 180 Mio. Euro aus dem Etat des Auswärtigen Amtes, sowie 240 Mio Euro aus dem Etat des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen und Entwicklung. Wofür wurde das Geld eingesetzt? [1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfrei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130616404846] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
17. Juni 2013 12:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern auf Basis der vom Bundesministerium der Finanzen bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Lietz, Ich würde Sie trotzdem bitten, mir trotzdem eine ungefäh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130616404846] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
17. Juni 2013 16:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Lietz, Ich würde Sie trotzdem bitten, mir trotzdem eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen. Weiterhin möchte ich auf § 2 der Informationsgebührenverordnung verweisen. Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann. Dieses öffentliche Interesse ist vorhanden, denn immerhin tauchte die Nachricht zuerst im Jahr 2010 auf WikiLeaks auf, da Unbekannte - welche vermutlich innerhalb des SIPRNet (Secret Internet Protocol Router Network) saßen - Depeschen von US-Botschaftern und anderen hochrangigen Vertretern veröffentlichten. So berichtete der englische Guardian ausführlich über dieses Thema. [1] Da dieser "administrative fee" von 15% durch deutsche Steuergelder finanziert wurde, wäre ich schon an einer offiziellen Aussage interessiert. Leider hat das BMF zu diesem Thema keine neuen Erkenntnisse, so dass ich mich an das AA wende. [1] http://www.guardian.co.uk/world/2010/dec/02/germany-us-afghan-funds-wikileaks ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130616404846] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
8. August 2013 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
451,0 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Lietz , da mir die Gebühr zu hoch erscheint werde ich den BfDI zur Vermittelung einschalten. .…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130616404846] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
10. August 2013 01:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Frau Lietz , da mir die Gebühr zu hoch erscheint werde ich den BfDI zur Vermittelung einschalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012"
Datum
10. August 2013 02:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier (1) (1) https://fragdenstaat.de/a/4493 (2) https://fragdenstaat.de/anfrage/treuhandfonds-in-afghanistan/ Der Gebührenbescheid in der Anfrage (1) in Höhe von 30 Euro ist m.E. zu hoch. Diese Anfrage wurde von einem Mitarbeiter des höheren Dienstes bearbeitet. Aus Gründen der Billigung wurde mir 50% erstatte, da eine ähnliche Anfrage beim AA aufschlug. Vor meiner Frage fragte ich beim BMF diese Anfrage war kostenlos. (2) Ich erfuhr vom BMFdie Hauptfakten zur Afghanistan-Konferenz in Tokio im Juli 2012, erhielt jedoch keine Hinweise, was es mit dem "administrative fee" auf sich hatte, sondern sollte mich an das AA wenden. In meiner ersten Anfrage habe ich einen Link zu WikiLeaks verlinkt, dabei handelt es sich um den damaligen deutscher Diplomaten Ulrich Brandenburg und Botschafter der Bundesrepublik. Des weiteren habe ich das öffentliche Interesse begründet. Mitarbeiter des mittleren Dienstes Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Auswärtigen Amt = 28A…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Auswärtigen Amt = 28AA)
Datum
15. August 2013 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-729/002II#0119 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Auswärtigen Amt = 28A…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Auswärtigen Amt = 28AA)
Datum
28. August 2013 15:01
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-722/002 II#0040 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn