Informationen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)

Anfrage an: Bundeskanzleramt

In letzter Zeit verhandelten verschiedene Staaten und die EU über einen Vertrag, der sich "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) nennt. Unter anderem war auch Deutschland an den Verhandlungen beteiligt. Dazu hätte ich gerne folgende Informationen:

1. Welche Personen und / oder Institutionen vertraten und vertreten Deutschland bei diesen Verhandlungen mit welchen Weisungen seitens der Bundesregierung?
2. Wie hat sich Deutschland bei den jeweiligen Verhandlungsrunden zu dem Vertrag positioniert?
3. Eine Kopie des aktuellen Entwurfs des Vertrages in der Version, der das Bundeskabinett zugestimmt hat.
4. Inwiefern wurden seitens der deutschen Verhandlungsführung kritische Positionen aus parlamentarischen Gremien und aus der Wissenschaft bei den Verhandlungen zu ACTA eingebracht (z.B. http://www.iri.uni-hannover.de/acta-1668.html) und welche Belege, um deren Übermittlung ich bitte, gibt es dafür?
5. Inwieweit wurden wann und mit welchen Unterlagen seitens der Exekutiven parlamentarische Gremien über die Beratungen informiert (oder aus welchen Gründen ggf. nicht informiert)? Ich bitte um die Überlassung dieser Unterlagen unter dem Gesichtspunkt, dass der zuständige Berichterstatter im Europapaparlament aus Protest gegen die von ihm als "Maskerade" bezeichneten Vorgänge zurücktrat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2012
  • Frist
    6. März 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
Datum
2. Februar 2012 22:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In letzter Zeit verhandelten verschiedene Staaten und die EU über einen Vertrag, der sich "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) nennt. Unter anderem war auch Deutschland an den Verhandlungen beteiligt. Dazu hätte ich gerne folgende Informationen: 1. Welche Personen und / oder Institutionen vertraten und vertreten Deutschland bei diesen Verhandlungen mit welchen Weisungen seitens der Bundesregierung? 2. Wie hat sich Deutschland bei den jeweiligen Verhandlungsrunden zu dem Vertrag positioniert? 3. Eine Kopie des aktuellen Entwurfs des Vertrages in der Version, der das Bundeskabinett zugestimmt hat. 4. Inwiefern wurden seitens der deutschen Verhandlungsführung kritische Positionen aus parlamentarischen Gremien und aus der Wissenschaft bei den Verhandlungen zu ACTA eingebracht (z.B. http://www.iri.uni-hannover.de/acta-1668.html) und welche Belege, um deren Übermittlung ich bitte, gibt es dafür? 5. Inwieweit wurden wann und mit welchen Unterlagen seitens der Exekutiven parlamentarische Gremien über die Beratungen informiert (oder aus welchen Gründen ggf. nicht informiert)? Ich bitte um die Überlassung dieser Unterlagen unter dem Gesichtspunkt, dass der zuständige Berichterstatter im Europapaparlament aus Protest gegen die von ihm als "Maskerade" bezeichneten Vorgänge zurücktrat.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Februar 2012
Status
Warte auf Antwort
212,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. März 2012 22:46
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)" vom 02.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. März 2012
Status
Anfrage erfolgreich
878,9 KB