Gebäudeliste des KIS

- Eine Aufstellung sämtlicher Gebäude, die durch den Kommunalen Immobilienservice betreut werden und ihrer Adressen.

Das ganze bevorzugt in maschinenlesbarer Form, wenn das nicht möglich ist, dann zumindest als Datei in irgendeinem Format und nur wenn die anderen beiden Möglichkeiten nicht möglich sind als tabellarische Aufstellung auf Papier.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2013
  • Frist
    10. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebäudeliste des KIS
Datum
2. Juli 2013 22:37
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
- Eine Aufstellung sämtlicher Gebäude, die durch den Kommunalen Immobilienservice betreut werden und ihrer Adressen. Das ganze bevorzugt in maschinenlesbarer Form, wenn das nicht möglich ist, dann zumindest als Datei in irgendeinem Format und nur wenn die anderen beiden Möglichkeiten nicht möglich sind als tabellarische Aufstellung auf Papier.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schn…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Gebäudeliste des KIS
Datum
2. Juli 2013 22:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Poststelle der Landeshauptstadt Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam
Ihr Antrag vom 02.07.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Ihr Antrag vom 02.07.2013
Datum
8. Juli 2013 06:38
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2013. Aus Ihrer E-Mail ist uns leider nicht ersichtlich, ob Sie auskunftberechtigt i. S. der von Ihnen zitierten Gesetze sind. Da die von Ihnen gewählte E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> keine sichere Identifizierung des Absenders ermöglicht, bitten wir Sie um entsprechende Nachweise zu Ihrer Identität, insbesondere um die Übermittlung Ihres vollständigen Namens, der postalischen Adresse und Ihres Geburtsdatums. Im Falle, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfehlen wir die Vorlage einer Einverständniserklärung eines Ihrer Erziehungsberechtigten. Falls Sie uns Ihre Kontaktdaten per E-Mail übermitteln möchten, empfehlen wir die Übersendung per DE-Mail, da nur so eine zweifelsfreie Identifikation gewährleistet ist und Missbrauch Ihrer Persönlichkeitsdaten (z. B. Identitätsdiebstahl) ausgeschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen H. Wapenhans Kfm. Leiter KIS Kommunaler Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Hegelallee 6-10, Haus 1 14467 Potsdam Tel.: (0331) 289 1451 Fax: (0331) 289 1472 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> HRA 3871 P eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam Werkleiter: Bernd Richter Die Abwicklung rechtsverbindlichen Schriftverkehrs über diese E-Mail ist nicht möglich.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gebäudeliste des KIS"
Datum
11. Juli 2013 02:47
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4577 Mich interessiert Ihre Einschätzung bezüglich der eingeforderten Identifizierung, insbesondere unter Hinweis auf das erste Wort in §1 AIG. Ist das so in Ordnung? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.7.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage erhalten Sie d…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.7.2013
Datum
19. Juli 2013 11:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
417,1 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben von Herrn Müller zu Ihrer o. g. Antrag auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Monika Schäfer ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49
Stadtverwaltung Potsdam
Ihr Antrag vom 02.07.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag vom 02.07.2013 an die Landeshaupts…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Ihr Antrag vom 02.07.2013
Datum
30. Juli 2013 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag vom 02.07.2013 an die Landeshauptstadt Potsdam nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg, dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben Sie um eine Aufstellung sämtlicher Gebäude, die durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) betreut werden, gebeten. Da wir eine Relevanz des UIG und des VIG in Ihrer Anfrage nicht erkennen können, beantworten wir Ihre Anfrage ausschließlich auf Grundlage des AIG. Gemäß § 7 AIG, letzter Satz, möchten wir auf unsere Internet-Seite www.KIS-Potsdam.de verweisen. Dort finden Sie in der Rubrik "Über uns" eine Übersicht aller sich im Sondervermögen des KIS befindlichen Liegenschaften einschließlich der Adressen dieser Objekte. Wir betrachten Ihre Anfrage damit als erledigt. Kosten gemäß § 10 AIG werden für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen Kommunaler Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Hegelallee 6-10, Haus 1 14467 Potsdam Tel.: (0331) 289 1450 Fax: (0331) 289 1472 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.KIS-Potsdam.de HRA 3871 P eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam Werkleiter: Bernd Richter Die Abwicklung rechtsverbindlichen Schriftverkehrs über diese E-Mail-Adresse ist nicht möglich. 02.07.2013 22:37 >>> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: - Eine Aufstellung sämtlicher Gebäude, die durch den Kommunalen Immobilienservice betreut werden und ihrer Adressen. Das ganze bevorzugt in maschinenlesbarer Form, wenn das nicht möglich ist, dann zumindest als Datei in irgendeinem Format und nur wenn die anderen beiden Möglichkeiten nicht möglich sind als tabellarische Aufstellung auf Papier. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam Antwort der LDA Brandenburg nur per E-Mail …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam
Datum
6. August 2013 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
145,8 KB
Antwort der LDA Brandenburg nur per E-Mail Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie zu Ihrem Anliegen auf Informationszugang das entsprechende Antwortschreiben unseres Referenten Herrn Müller (Anlage) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Objartel Büro der LDA Brandenburg Datum: 6. August 2013 Az. 002/13/519 ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49