Kontrollbericht zu Antokia, Vechta

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Antokia
Juttastraße
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Antokia, Vechta [#45806]
Datum
18. Januar 2019 13:03
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Antokia Juttastraße 49377 Vechta 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrtAn…
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
25. Januar 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anträge vom 18.01.2019 sind hier eingegangen. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postwege versendet. Mit freundlichem Gruß
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anfrage nach dem Verbraucherinformationgesetz über das Internetportal "Frag den Staat" hier: Anfrage bez…
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationgesetz über das Internetportal "Frag den Staat" hier: Anfrage bezüglich. Antokia, Juttastrasse
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits per Mail mitgeteilt bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 18.01.2019. Vor einer Bearbeitung des Antrages weise ich Sie auf folgendes hin: Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundveronderung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung aber auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs.2 S.4 Veraucherinformationsgesetz (VIG) beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der von Ihnen angefragte Lebensmittelunternehmer also die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung werde ich Ihren Antrag weiter bearbeiten. Sollten Sie ihren Antrag aufrechterhalten, wir von hieraus eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen. Hierdurch verlängert sich die Bearbeitungsfrist über Ihren Antrag gemäß $5 Abs.2 S.2 VIG auf bis zu zwei Monate. Neben ihren Antrag ist hier eine Vielzahl weiterer Anträge eingegangen, welche zu prüfen und zu bescheiden sind. Es ist daher nicht absehbar, ob die in $5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Ich bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. MfG

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationgesetz über das Internetportal "Frag den Staat" hier: Anfrage…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationgesetz über das Internetportal "Frag den Staat" hier: Anfrage bezüglich. Antokia, Juttastrasse [#45806]
Datum
29. Januar 2019 13:33
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 25.01.2019 Aktenzeichen:39-392008.2019 wurde ich aufgefordert zu bestätigen, ob ich meine Anfrage weiter aufrecht erhalte. Hiermit bestätige ich, dass ich den Antrag (siehe Aktenzeichen) weiterhin aufrecht erhalte. Desweiteren nehme ich zur Kenntnis, das eventuell meine Adresse an das Lebensmittelunternehmen weitergeleitet wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>