Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW

in einem Zeitungsartikel einer größeren Tageszeitung wurde berichtet, dass "Operateuren in NRW so manche Spur lösen".
Dabei wurde berichtet, dass die Vekehrszentrale zur Überprüfung von Alibis tätig werden, sofern Tatverdächtige angaben, im Stau gestanden zu haben.
Hierbei wurde berichtet, dass täglich 3-4 Anfragen von Beamten bearbeitet werden.
Anhand von Videoaufzeichnungen könne dann genau validiert werden, wielang der Tatverdächtige im Stau stand. Weiterhin wurde die Möglichkeit von Blitzern als Beweis angespruchen.
Daher bitte ich um eine exakte Beantwortung folgender Fragen, sofern dies möglich ist.
1. Gibt es solche Verkehrszentralen in jedem Bundesland und nicht nur in NRW? Wenn ja bitte nennen Sie alle Standorte.
2. Falls es mehrere Landesverkehrszentralen wie sind diese vernetzt?
3. Durch welche Struktur sind die Verkehrszentralen der einzelnen Bundesländer untereinander vernetzt?
4. Welche Mittel werden neben Videomaterial (z.B. aus Tunneln) und Blitzern noch zur Beweissicherung verwendet? Werden die Kameras der LKW-Maut mit benutzt?
5. Wie viele Antragen zur Bearbeitung der oben genannten Fälle ergeben sich landesweit? Sofern Sie die Möglichkeit haben, hätte ich gern eine Aufschlüsselung auf das gesamte Landesgebiet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2013
  • Frist
    6. August 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW
Datum
5. Juli 2013 22:33
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einem Zeitungsartikel einer größeren Tageszeitung wurde berichtet, dass "Operateuren in NRW so manche Spur lösen". Dabei wurde berichtet, dass die Vekehrszentrale zur Überprüfung von Alibis tätig werden, sofern Tatverdächtige angaben, im Stau gestanden zu haben. Hierbei wurde berichtet, dass täglich 3-4 Anfragen von Beamten bearbeitet werden. Anhand von Videoaufzeichnungen könne dann genau validiert werden, wielang der Tatverdächtige im Stau stand. Weiterhin wurde die Möglichkeit von Blitzern als Beweis angespruchen. Daher bitte ich um eine exakte Beantwortung folgender Fragen, sofern dies möglich ist. 1. Gibt es solche Verkehrszentralen in jedem Bundesland und nicht nur in NRW? Wenn ja bitte nennen Sie alle Standorte. 2. Falls es mehrere Landesverkehrszentralen wie sind diese vernetzt? 3. Durch welche Struktur sind die Verkehrszentralen der einzelnen Bundesländer untereinander vernetzt? 4. Welche Mittel werden neben Videomaterial (z.B. aus Tunneln) und Blitzern noch zur Beweissicherung verwendet? Werden die Kameras der LKW-Maut mit benutzt? 5. Wie viele Antragen zur Bearbeitung der oben genannten Fälle ergeben sich landesweit? Sofern Sie die Möglichkeit haben, hätte ich gern eine Aufschlüsselung auf das gesamte Landesgebiet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW&q…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW
Datum
13. August 2013 01:20
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW" vom 05.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich weiß nicht, auf welchen Zeitungsartikel Sie sich beziehen. Auf jeden Fal…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW
Datum
13. August 2013 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich weiß nicht, auf welchen Zeitungsartikel Sie sich beziehen. Auf jeden Fall muss er irreführend gewesen sein, wenn Sie ihn so interpretieren, dass personen- bzw. Nummernschildscharf Ermittlungen aus Videoaufzeichnungen geführt werden. Dafür taugen die Bilder aus Verkehrsüberwachungsanlagen nicht und dürften es nach Datenschutzbestimmungen auch nicht. Anfragen der Polizei oder anderer Ermittlungsbehörden können von der Verkehrszentrale NRW, die zum Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen gehört, nur so beantwortet werden, dass Staus und staubedingte Wartzeiten in einem bestimmten Streckenabschnitt zu einer bestimmten Tageszeit mitgeteilt werden. Diese Daten stammen aus den Erfassungsanlagen (Zählschleifen) auf den Autobahnen, die nur Fahrzeugart und Fahrzeuganzahl und Fahrzeuggeschwindigkeit ermitteln. Die Daten finden Sie in einer grafisch aufbereiteten Version auch auf der Website www.autobahn.nrw.de. Weitere Informationen über die Verkehrszentrale NRW finden Sie hier: http://www.strassen.nrw.de/einrichtungen/vz/index.html. In NRW gibt es eine Verkehrszentrale, in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Einrichtungen. Fragen dazu müssten Sie an die obersten Verkehrsbehörden (Ministerien) der Bundesländer richten. Da Staus sich naturgemäß nicht an Ländergrenzen halten, tauschen die Verkehrsbehörden solche Daten aus, sofern sie bekannt und zur Verkehrslenkung hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Meier stv. Pressesprecher Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Tel. 0211/3843 1013 Fax: 0211/3843 93 1013 Mobil: 0172-206 5032 <<E-Mail-Adresse>> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Meier, ich danke Ihnen für ihre Antwort. Wie hier beschrieben, handelt es sich um den Kölner E…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW
Datum
13. August 2013 15:44
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Herr Meier, ich danke Ihnen für ihre Antwort. Wie hier beschrieben, handelt es sich um den Kölner Express vom 21. Mai. Im Artikel wird erwähnt, dass Kameras Nummernschilder scannen und wollte mich mit meiner ursprünglichen Anfrage bei Ihnen erkündigen. Da ich erst beim falschen Ministerium angefragt habe, verzögerte sich meine Antwort. (1) http://blog.fefe.de/?ts=af6571a3 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hallo Her Antragsteller/in, das Thema war auch bereits Gegenstand von parlamentarischen Anfragen. Ich schicke Ihne…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Vernetzung der Verkehrszentralen in NRW
Datum
13. August 2013 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Her Antragsteller/in, das Thema war auch bereits Gegenstand von parlamentarischen Anfragen. Ich schicke Ihnen das Material anliegend. Die Redakteurin des Express hat das Missverständnis auch längst eingeräumt: "Spurensuche für die Polizei Die Verkehrszentrale, dein Freund und Helfer. Nicht nur auf den Straßen löst die Verkehrszentrale NRW Stau-Rätsel auf. Auch in Kriminalfällen eröffnen die Mitarbeiter der Polizei so manche Spur. Drei bis vier Anfragen der Beamten werden täglich von den Operateuren bearbeitet. Gibt etwa ein Tatverdächtiger an, zu einer bestimmten Zeit im Stau gestanden zu haben, wenden sich die Ermittler an die Verkehrszentrale. Zur Überprüfung des Alibis sichten André Fuchtler und seine Kollegen die Videobänder und können dann der Polizei genau sagen, ob und wie lange der Tatverdächtige wirklich im Verkehr feststeckte. Wer das gültige Tempolimit auf Strecken mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen überschreitet und geblitzt wird, kann sich nicht damit herausreden, dass kurz zuvor noch eine höhere Maximalgeschwindigkeit auf den Tafeln angezeigt wurde. Die Verkehrszentrale kann auf die Sekunde nachvollziehen, wann die Höchstgeschwindigkeit geändert oder etwa ein Lkw-Überholverbot erlassen wurde. Widerspruch zwecklos. Mit dieser Formulierung sollte keinesfalls der Eindruck erweckt werden, dass die Verkehrszentrale NRW einzelne Autofahrer überwacht oder kontrolliert. Vielmehr geht es der Polizei , wie ich im persönlichen Gespräch mit einem Ihrer Mitarbeiter erfuhr, darum, zu überprüfen ob es auf der angeblich zurückgelegten Wegstrecke zu Verkehrsbehinderungen kam, die die Aussage des Tatverdächtigen bestätigen. Falls dies bei einem unserer Leser falsch angekommen ist, kann ich mich für das entstandene Missverständnis nur entschuldigen. Viele Grüße, Viktoria Kesper, EXPRESS| Redaktion: Vermischtes Mit freundlichen Grüßen B. Meier