D115 Einheitliche Behördenrufnummer - Statistik

- die vorliegenden statistische Evaluationen und Erhebungen im Rahmen des Betriebs und der Nutzung der Behördenrufnummer D115; insbesondere die Anzahl der Anrufe pro Jahr seit 2009, wenn möglich unterteilt auf die Regionen; sowie die durchschnittliche Anrufdauer
- eine Auflistung der Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Behördenrufnummer 115 auf Jahresbasis seit Beginn der Planung 2007

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2013
  • Frist
    8. August 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vorliegend…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
D115 Einheitliche Behördenrufnummer - Statistik
Datum
7. Juli 2013 18:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vorliegenden statistische Evaluationen und Erhebungen im Rahmen des Betriebs und der Nutzung der Behördenrufnummer D115; insbesondere die Anzahl der Anrufe pro Jahr seit 2009, wenn möglich unterteilt auf die Regionen; sowie die durchschnittliche Anrufdauer - eine Auflistung der Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Behördenrufnummer 115 auf Jahresbasis seit Beginn der Planung 2007
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juli 2013
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
5,6 MB