Schrägluftbilder

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In "Geo-Online" (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html) werden der Öffentlichkeit seit dem 21.12.2018 mehr als 50.000 Schrägluftbilder zugänglich gemacht. Dies wurde unter anderem über den Twitteraccount der Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur Hamburg bekanntgegeben: https://twitter.com/GDI_HH/status/1076090663480057856

Im Transparenzportal Hamburg sind diese Geodaten bis heute nicht auffindbar.

Bitte stellen Sie die Schrägluftbilder gemäß des im Hamburgischen Transparenzgesetz formulierten Transparenzgebots zeitnah in entsprechender Form (im Informationsregister Transparenzportal Hamburg) bereit.

Herzlichen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schrägluftbilder [#46162]
Datum
19. Januar 2019 10:37
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In "Geo-Online" (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html) werden der Öffentlichkeit seit dem 21.12.2018 mehr als 50.000 Schrägluftbilder zugänglich gemacht. Dies wurde unter anderem über den Twitteraccount der Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur Hamburg bekanntgegeben: https://twitter.com/GDI_HH/status/1076090663480057856 Im Transparenzportal Hamburg sind diese Geodaten bis heute nicht auffindbar. Bitte stellen Sie die Schrägluftbilder gemäß des im Hamburgischen Transparenzgesetz formulierten Transparenzgebots zeitnah in entsprechender Form (im Informationsregister Transparenzportal Hamburg) bereit. Herzlichen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automat…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Automatische Antwort: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
19. Januar 2019 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automatischen Antwortsystem erzeugt. Bitte nutzen Sie nicht die Antwortfunktion auf diese Nachricht. Handelt es sich bei Ihrer E-Mail um eine Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster, werden wir diesen Auftrag voraussichtlich innerhalb von 5 Arbeitstagen bearbeiten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: http://www.geoinfo.hamburg.de Bitte beachten Sie: Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung, die nach der Gebührenordnung<http://www.hamburg.de/contentblob/6759966/5e59d1434b9b63d86a603974d132433f/data/d-gebuehrenordnung.pdf> erbracht werden, unterliegen nicht den zivilrechtlichen fernabsatzrechtlichen Vorschriften. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht Zu Ihrer Sicherheit weisen wir zudem darauf hin, dass der Versand von vertraulichen Daten über das Internet mit Risiken verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Veröffentlichung der Schräg…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
21. Januar 2019 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Veröffentlichung der Schrägluftbilder im Hamburger Transparenzportal. Wir werden die Bilder nach Klärung der technischen Fragen demnächst im Hamburger Transparenzportal veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, fantastisch! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
21. Januar 2019 18:11
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, fantastisch! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in die den im Portal Geo-Online dargestellten Schrägluftbildern zugrunde liegenden Bildd…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
15. Februar 2019 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die den im Portal Geo-Online dargestellten Schrägluftbildern zugrunde liegenden Bilddaten werden ihrer Anfrage entsprechend im Transparenzportal zusätzlich als Download zur Verfügung gestellt. Allerdings hat die Prüfung der technischen Fragen zur Bereitstellung der Bilddaten im Transparenzportal ergeben, dass die Umsetzung noch bis zu sechs Monate dauern wird. Die originären Schrägluftbilder (unsortierte, nicht georeferenzierte Einzelbilder, ca. 25 TB) sind aufgrund ihrer Auflösung (< 20 cm) nicht für die Veröffentlichung freigegeben. Für die Anzeige der Schrägluftbilder bei Geo-Online werden diese mit einem speziellen Client für die Viewing-Komponente aufbereitet. Aus diesem Grund müssen die Bilddaten, die wir zukünftig im Transparenzportal zum Download zur Verfügung stellen können, erst noch aufbereitet werden. Das Gesamtdatenvolumen beträgt dann 2-5 TB. Für die Veröffentlichung im Transparenzportal müssen diese Bilder auf einem unserer Server im Internet zum Download bereitgestellt werden. Zurzeit arbeitet der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung an einem Umzug der Internet-Server in eine Deutschland Cloud. Gründe hierfür sind u.a. erhöhte Anforderungen an Performance und Datenschutz. Eine Erhöhung unseres derzeitigen Speichervolumens um ca. 5 TB kurz vor dem Umzug ist aus unserer Sicht aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten. Die gesamten Arbeiten der Datenaufbereitung und -bereitstellung bis zum Abschluss des Umzugs werden sich aus diesem Grund voraussichtlich noch bis Mitte des Jahres hinziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die technische Herausforderung für die öffentliche Bereitstellung im Internet…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
25. Februar 2019 08:47
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die technische Herausforderung für die öffentliche Bereitstellung im Internet ist nachvollziehbar und ich warte gerne. Viel Erfolg beim "Datenumzug"! a) Welche Möglichkeiten gäbe es für die zeitnahe Bereitstellung nach HmbTG Abschnitt 2 "Information auf Antrag"? Der Versand einer Festplatte per Post, welche der Datenempfänger kopiert und zurückschickt, wäre ein übliche Vorgehensweise. b) Sind bis dahin die im Portal Geo-Online zugänglich gemachten Schrägbilder, so wie die DOP aus dem TPHH, denn schon unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) nutzbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Mitte des Jahres liegt nun ein viertel Jahr hinter uns und ich habe noch nichts …
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
11. September 2019 20:28
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Mitte des Jahres liegt nun ein viertel Jahr hinter uns und ich habe noch nichts weiter gehört oder gesehen, was die Bereitstellung der Schrägluftbilder angeht. In https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/ sind sie weiterhin verfügbar. Sollte sich der Umzug auf den neuen Speicher verzögert haben, bin ich nach wie vor auch erstmal mit einer Zugänglichmachung auf dem Postweg zufrieden, von daher wiederhole ich meine Frage: a) Welche Möglichkeiten gäbe es für die zeitnahe Bereitstellung nach HmbTG Abschnitt 2 "Information auf Antrag"? Der Versand einer Festplatte per Post, welche der Datenempfänger kopiert und zurückschickt, wäre ein übliche Vorgehensweise. Eine entsprechend dimensionierte Festplatte könnte ich gerne bereitstellen. Mir wurde damals in einem Telefonat das Angebot gemacht einen URL-Index bereitgestellt zu bekommen, mit deren Hilfe ich die Bilder aus dem Geoportal herunterladen könne. Dies geschah nie, aber ich wollte nicht "nerven" und habe geduldig weiter abgewartet. Daher auch die andere Frage nochmal, denn das könnte ich auch ohne weitere Hilfe machen: b) Sind bis dahin die im Portal Geo-Online zugänglich gemachten Schrägbilder, so wie die DOP aus dem TPHH, denn schon unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) nutzbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am [geschwärzt] September 2019 wieder zu erreichen und…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]-AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
11. September 2019 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am [geschwärzt] September 2019 wieder zu erreichen und werde Ihre Mail dann so schnell wie möglich bearbeiten. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt], [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] [geschwärzt] Grundsatzangelegenheiten, [geschwärzt]
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Zu Ihrer Nachfrage muss ich Ihnen mitte…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
30. September 2019 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Zu Ihrer Nachfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass zurzeit noch nicht alle technischen Fragen geklärt sind, so dass die Bereitstellung der Schrägluftbilder im Transparenzportal leider noch nicht umgesetzt werden konnte. Sobald mir nähere Informationen darüber und über eine mögliche Bereitstellung der Daten vorab vorliegen, werde ich sie Ihnen mitteilen. Die im Portal Geo-Online zugänglich gemachten Schrägluftbilder können unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]"? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben die Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hmb…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
10. Januar 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben die Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in Bezug auf die Schrägluftbilder durch das Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) überprüfen lassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass keine Verpflichtung für die Bereitstellung der Schrägluftbilder im Transparenzportal in dem von Ihnen gewünschten Umfang besteht. Wir müssen Ihnen deshalb leider mitteilen, dass eine Bereitstellung der physischen Schrägluftbilder als Einzelbilder im Transparenzportal über den bereits im Geoportal zur Einsicht veröffentlichten Bestand hinaus nicht erfolgen wird. Zur Erläuterung die Stellungnahme des Rechtsamtes: Das HmbTG sieht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 9 die Veröffentlichung von den bei einer Behörde vorhandenen Geodaten vor. I. Schrägluftbilder als Einzelbilder nur in hoher datenschutzrelevanter Auflösung vorhanden Die Schrägluftbilder wurden mit einer Bodenauflösung von bis zu 5 cm aufgenommen und sind nur in dieser Auflösung als Einzelbilder beim LGV gespeichert. Diese Schrägluftbilder in hoher Auflösung werden unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für Zwecke des LGV und bei Bedarf weiterer Dienststellen der FHH genutzt. Eine Veröffentlichung dieser Daten mit hoher Auflösung im Transparenz- oder im Geoportal wäre unzulässig. Nach Absprachen mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2012 sind Bilder mit einer Bodenauflösung von 5 cm datenschutzrelevant und dürfen somit nicht veröffentlicht werden. II. Keine Herausgabepflicht für nicht vorhandene Daten in verschlechterter Auflösung Es besteht auch keine Pflicht des LGV, die Schrägluftbilder in verschlechterter und datenschutzkonformer Auflösung als Einzeldaten in das Transparenzportal einzustellen, da dieser Datenbestand nicht vorhanden ist. Grundsätzlich werden Schrägluftbilder mit einer Bodenauflösung von mehr als 20 cm je Pixel zwar nicht mehr als personenbezogen oder -beziehbar angesehen, hieraus entsteht jedoch keine Veröffentlichungspflicht. Auf Grundlage dieser datenschutzrechtlichen Bewertung hat der LGV die in hoher Auflösung vorhandenen datenschutzrelevanten Schrägluftbilder aufarbeiten lassen und eine Darstellung der Schrägluftbilder in dieser grundsätzlich datenschutzkonformen Auflösung im Geoportal zur Einsicht bereitgestellt. Diese Bereitstellung mit einer Bodenauflösung von über 20 cm je Pixel erfolgte als zusätzlicher Service des LGV zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Für die im Geoportal bereitgestellten Schrägluftbilder existieren jedoch keine Einzeldaten der einzelnen Bilder in der verschlechterten datenschutzkonformen Auflösung. Der Auskunftsanspruch nach dem HmbTG auf Veröffentlichung von Informationen bezieht sich nach dem klaren Willen des Gesetzgebers nur auf die bei einer auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhandenen Aufzeichnungen bzw. Daten (vgl. Bü Drs. 20/4466, S. 13). Da datenschutzkonform aufbereitete Einzelbilder beim LGV nicht vorhanden sind, muss somit auch keine Bereitstellung der Einzelbilder im Transparenzportal erfolgen. III. Keine Pflicht zur Aufbereitung der vorhandenen Schrägluftbilder bzw. zur Herausgabe von Schrägluftbildern in verschlechterter Auflösung Im HmbTG ist auch keine allgemeine Pflicht zur Aufarbeitung von Geodaten mit dem Ziel der Einstellung in das Transparenz- oder Geoportal vorgesehen. Zutreffend ist, dass nach § 4 Abs. 1 HmbTG personenbezogene Daten bei der Veröffentlichung im Transparenzregister unkenntlich zu machen sind. Schon nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 HmbTG lässt sich hieraus jedoch keine allgemeine Pflicht zur Aufarbeitung von Daten herleiten. Sinn und Zweck des § 4 Abs. 1 HmbTG ist, dass eine Behörde bei der Veröffentlichung von Informationen verpflichtet wird, diese im Einzelfall auf personenbezogene Daten zu untersuchen und ggf. durch Unkenntlichmachung eine Veröffentlichung im Einzelfall zu ermöglichen. Dies wird z.B. bei Textdokumenten regelmäßig durch Schwärzung von Betroffenendaten erreicht. Dieser Schwärzungsvorgang im Einzelfall ist mit dem für die vollautomatisierte vermeintlich datenschutzkonforme Aufbereitung der Schrägluftbilder durch eine Verschlechterung der Auflösung nicht vergleichbar. Diese Verschlechterung der Schrägluftbilder entspräche beispielsweis bei einem Textdokument der willkürlichen Streichung jedes zweiten Buchstabens in der Hoffnung, dass hierdurch die personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht werden. Dies stellt keine Unkenntlichmachung im Sinne des § 4 Abs. 1 HmbTG dar. Eine solche vollautomatisierte Verschlechterung der besonders schutzbedürftigen Schrägluftbilder dürfte darüber hinaus mit der staatlichen Schutzpflicht für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar sein. Die Schrägluftbilder eröffnen durch die Schrägsicht einen stärkeren Einblick in die geschützte Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger aus allen vier Himmelsrichtungen als bei einem Luftbild, welches nur eine Draufsicht mit leichter Schräglage aus einer Himmelsrichtung darstellt. Es besteht insbesondere bei Schrägluftbildern somit immer ein datenschutzrechtliches Restrisiko, dass auf den verschlechterten Schrägluftbildern weiter datenschutzrechtlich relevante Abbildungen vorhanden sind. Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betont, dass bei einer Verschlechterung des Datenbestandes auf eine Auflösung von 20 cm je Pixel im Einzelfall datenschutzrechtliche Belange von Betroffenen gegen eine Veröffentlichung sprechen können: „Ohne datenschutzrechtliche Einzelprüfung sollte ab DOP 20 von der Zulässigkeit einer allgemeinen (Internet-)Veröffentlichung ausgegangen werden. (…) Als Kompromiss wird eine Regel-Zulässigkeit von DOP 20-Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, im Ausnahmefall besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen, diskutiert. Eine Ausnahme könnte z.B. vorliegen, wenn auf dem Luftbild ein Krankenbett mit Patient im Garten deutlich zu erkennen ist.“ vgl. näher: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, 23. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2010/2011, S. 104 ff., abrufbar unter: https://datenschutz-hamburg.de/assets/p… Bei einer vollständigen Bereitstellung der Einzeldaten zur weiteren Benutzung an Private oder Unternehmen würde der Staat die Möglichkeit verlieren, ggf. durch nachträgliches Entfernen von Bildern die besonderen Betroffenen-Belange zu berücksichtigen. Um dies zu vermeiden hat der LGV auch nur eine Einsicht in die Schrägluftbilder über das Geoportal ermöglicht. Eine Zurverfügungstellung der bearbeitbaren Rohdaten als Einzelbilder kann demgegenüber nicht erfolgen. Gerade aufgrund der voranschreitenden technischen Möglichkeiten besteht die Gefahr, dass Einzeldaten zusammen mit anderen Datenbeständen aggregiert werden und somit Privaten oder Unternehmen eine totale Einsicht- und Kontrollmöglichkeit in die Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger gewährt wird. Somit müssen die bei der Behörde vorhandenen Schrägluftbilder in hoher Auflösung nicht mit dem Ziel der Bereitstellung im Transparenzportal aufbereitet werden, da es sich hierbei nicht um eine Unkenntlichmachung im Sinne des § 4 Abs. 1 HmbTG handelt. Aufgrund der hohen datenschutzrechtlichen Relevanz der Schrägluftbilder ist es erforderlich, dass der Datenbestand unter der grundsätzlichen Kontrolle der Behörde verbleibt, wobei eine Einsichtnahme weiter möglich bleiben wird. IV. Auch nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz keine Veröffentlichungspflicht Ungeachtet der Frage, ob die Schrägluftbilder nach dem HmbTG in das Transparenzportal eingestellt werden müssten, sind vorrangig die Vorgaben des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) für die Zurverfügungstellung von Geobasisdaten, wie den Schrägluftbildern, als spezielle Regelung zu beachten (vgl. Antrag zum Erlass des Transparenzgesetzes, Hmb. Bürgerschaft Drs. 20/4466, S. 15). Nach § 10 Abs. 3 des HmbVermG dürfen Fernerkundungsergebnisse, wie die bei der Behörde vorhandenen Schrägluftbilder in hoher Auflösung, nur veröffentlicht werden, soweit öffentliche und private Belange nicht entgegenstehen. Wie bereits oben dargestellt, sprechen bereits private Belange des Datenschutzes der einzelnen Bürgerinnen und Bürger ebenso gegen eine Veröffentlichung der Rohdaten, wie die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 2 GG. Darüber hinaus existiert nach dem HmbVermG keine Pflicht des LGV zur Aufbereitung von Geobasisdaten, um diese an Bürgerinnen und Bürger herauszugeben oder im Transparenz- oder Geoportal als Einzelbilder bereitzustellen. Da die angefragten Geodaten in verringerter Auflösung beim LGV nicht vorhanden sind, müssen diese somit nicht für das Ziel einer Veröffentlichung aufbereitet werden. Somit besteht nach dem HmbVermG als Spezialgesetz keine Pflicht zur Aufbereitung und Bereitstellung der Schrägluftbilder. Auch nach dem Hamburgischen Geodateninfrastrukturgesetz sind nach § 10 Abs. 1 nur die bei einer Behörde vorhandenen Geodatensätze zu veröffentlichen, womit sich auch hiernach keine Veröffentlichungspflicht für die aufzubereitenden Schrägluftbilder ergibt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Einzeldaten der Schrägluftbilder nicht im Transparenz- oder Geoportal veröffentlichen können. Sie haben selbstverständlich weiter die Möglichkeit über das Geoportal die einzelnen Schrägluftbilder einzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für Ihre Antwort! Es irritiert mich allerdings, dass Sie den Sachverhalt nun noch so eingehend rechtl…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schrägluftbilder [#46162]
Datum
2. Februar 2020 13:15
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Es irritiert mich allerdings, dass Sie den Sachverhalt nun noch so eingehend rechtlich prüfen mussten. In der vorherigen Kommunikation war ausschließlich von *technischen* Fragen die Rede. Die Ausführungen des Rechtsamts sind in großen Teilen widersprüchlich bzw. gehen am Thema vorbei, daher kein weiterer Kommentar meinerseits, außer dass ich die dort geschilderten Interpretationen teilweise nicht teile. Meine Anfrage bezieht sich explizit auf die tatsächlich in Geo-Online verfügbar gemachten Bilder. Umfangreichere Daten wurden mit Ihrerseits in Aussicht gestellt ("2-5 TB") und ich hätte sie gerne angenommen. Ich wollte aber nie eine weitere Aufbereitung anstoßen oder Ihnen unnötigen Aufwand verschaffen... Dieses mögliche Missverständnis hätten wir vermutlich einfach lösen können, wenn Sie die rechtlichen Bedenken und ihre Gründe erwähnt hätten. > Auf Grundlage dieser datenschutzrechtlichen Bewertung hat der LGV die in hoher Auflösung vorhandenen datenschutzrelevanten Schrägluftbilder aufarbeiten lassen und eine Darstellung der Schrägluftbilder in dieser grundsätzlich datenschutzkonformen Auflösung im Geoportal zur Einsicht bereitgestellt. Einfachheitshalber bin ich damit einverstanden als "Daten" tatsächlich die dort verwendeten, bereits "aufgearbeiteten", einzelnen Bildkacheln (https://geoportal-hamburg.de/gdi3d/datasource-data/Schraegluftbilder2018/{id}/{z}/{x}/{y}.jpg) inklusive der dazugehörigen Metadaten (https://geoportal-hamburg.de/gdi3d/datasource-data/Schraegluftbilder2018/image.json) zu sehen, da diese Daten unmissverständlich bei Ihnen vorliegen und über Geo-Online grundsätzlich zugänglich gemacht bzw. veröffentlicht sind. Diese könnten Sie einfach als unkomprimiertes ZIP-Archiv o. ä. bereitstellen. Die Verwendbarkeit dieser Bilder unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) haben Sie mir am 30. September 2019 bestätigt. Einfachheitshalber bin ich zusätzlich damit einverstanden, dass Sie (anstelle einer Veröffentlichung im Transparenzportal) mir diese Daten nach HmbTG Abschnitt 2 "Information auf Antrag" bereitstellen. Danach hatte ich bereits am 25. Februar 2019 gefragt, aber leider blieb die Frage unbeantwortet. Da diese Bilder nach dem oben eingefügten Zitat aus Ihrer Antwort datenschutzkonform sind, sehe ich keine Gründe, die dagegen sprächen. Ich habe unter strenger Beachtung der Lizenz bereits im letzten Jahr sämtliche im Portal Geo-Online zugänglich gemachten Schrägluftbilder genutzt und weiter verarbeitet. Dies erforderte einen erheblichen technischen Aufwand. Mit dieser Anfrage auf einen durch Sie qualitätsgesicherten Zugang möchte ich hauptsächlich sicherstellen, dass in meiner Version des Datenbestands keine defekten oder fehlenden Daten sind. Sollten Ihrerseits neue Erkenntnisse dazu geführt haben, dass die Nutzung der in Geo-Online zugänglich gemachten Bilder *nicht* gemäß Ihrer Aussagen vom 30. September 2019 möglich ist, bitte ich Sie mir dies unverzüglich mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/46162