Kontrollbericht zu Imbiss König, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Imbiss König
Eichborndamm 22
13403 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Imbiss König, Berlin [#46311]
Datum
19. Januar 2019 18:11
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Imbiss König Eichborndamm 22 13403 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.01.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Imbiss König, Berlin [#46311]
Datum
22. Januar 2019 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.01.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 19.01.2019 gestellten Antrag nach dem Verbr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss König, Berlin [#46311]
Datum
22. Juli 2020 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 19.01.2019 gestellten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Im gegenständlichen Betrieb erfolgte zum 09.07.2019 ein Betreiberwechsel. Sofern Sie den Antrag bezogen auf den aktuellen Betreiber aufrechterhalten möchten, bitte ich bis zum 29.07.2020 um Ihre Rückantwort. Anderenfalls wird, sofern Sie sich bis zum vorgenannten Stichtag nicht melden, Ihr Antrag vom 19.01.2019 als zurückgenommen betrachtet. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in mangels Rückmeldung bis zum vorgenannten Stichtag stelle ich fest, dass Ihr Antrag v…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Imbiss König, Berlin [#46311]
Datum
30. Juli 2020 10:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mangels Rückmeldung bis zum vorgenannten Stichtag stelle ich fest, dass Ihr Antrag vom 19.01.2019 zurückgenommen wurde. Eine weitere Bearbeitung erfolgt daher nicht. Mit freundlichen Grüßen