Kontrollbericht zu Hot Wok am Wasaplatz, Dresden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hot Wok am Wasaplatz
Caspar-David-Friedrich-Straße 1
01219 Dresden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hot Wok am Wasaplatz, Dresden [#46687]
Datum
20. Januar 2019 21:14
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hot Wok am Wasaplatz Caspar-David-Friedrich-Straße 1 01219 Dresden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Portal "Topf Secret" Sehr geehrter XX XX, …
Von
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Portal "Topf Secret"
Datum
25. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter XX XX, Ihr Informationsbegehren ist bei uns als informationspflichtige Stelle am 21.01.2019 eingegangen. Wir teilen Ihnen mit, dass vorliegend Dritte gemäß § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an dem Verfahren zu beteiligen sind, da Belange dieser Dritten von Ihrem Antrag auf Informationszugang betroffen sein können. Die Frist zur Bearbeitung Ihres Informationsersuchens verlängert sich damit gemäß § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf i.d.R. zwei Monate. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrondverordnung widersprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Anonymität als Antragsteller nicht sichergestellt werden kann, da nach § 5 Abs. 2 VIG die gesetzliche Pflicht besteht, auf Nachfrage des Dritten, Name und Adresse des Antragstellers herauszugeben. Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst c DSGVO führt der Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung (in Form der Weiterleitung) nicht zum Unterbleiben der Verarbeitung, da die Verarbeitung auf einer Rechtsvorschrift beruht (§ 5 Abs. 2 VIG). Dies ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Aufgrund dessen werden Sie gebeten, bis zum 08.02.2019 zu bestätigen, dass Sie den Antrag auf Informationsgewährung aufrechterhalten. Vor Eingang dieser Bestätigung erfolgt keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages. Das weitere Verfahren gestaltet sich, nach Eingang Ihrer Bestätigung, wie nachfolgend dargestellt. Zunächst wird der Dritte über Ihren Antrag informiert. Diesem wird damit die Gelegenheit gegeben, Stellung zu Ihrer Anfrage zu nehmen (Anhörung). Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen gewährt werden. Im Anschluss wird über Ihren Antrag entschieden. Die Entscheidung wird Ihnen und dem Dritten sodann bekannt gegeben. Auf Nachfrage des Dritten werden diesem Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt, § 5 Abs. 2 VIG. Nach Bekanntgabe der Entscheidung wird dem Dritten eine Frsit von zwei Wochen zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt werden, $ 5 Abs. 4 VIG. Erst danach werden Ihnen die Informationen mit einem gesonderten Schreiben zur Verfügung gestellt. Sollte der Dritte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, werden bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine Informationen zur Verfügung gestellt. Sie werden dann ggf. durch das Verwaltungsgericht beigeladen. Die Auskunftserteilung erfolgt vorliegend kostenfrei. Die Beantwortung Ihrer ANfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der zahlreich eingehenden Anträge von einer verlängerten Bearbeitungsfrist ausgegangen werden muss. Mit freundlichen Grüßen