Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

- Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021"
- Stellungnahmen und Kommentare Dritter (beispielsweise Stellungnahmen oder Kommentare von Statistischen Landesämtern oder des Statistischen Bundesamtes) zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Referentenentw…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712]
Datum
20. Januar 2019 23:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021" - Stellungnahmen und Kommentare Dritter (beispielsweise Stellungnahmen oder Kommentare von Statistischen Landesämtern oder des Statistischen Bundesamtes) zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1839 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712] - (#1839)
Datum
21. Januar 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1839 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/i…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712] - (#1839) [#46712]
Datum
21. Januar 2019 12:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1839 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Bearbeitung Ihres…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712] - (#1839)
Datum
21. Februar 2019 16:31
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1839 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da die erforderlichen Beteiligungen noch nicht abgeschlossen sind. Hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren vorliegenden Stellungnahmen wird derzeit das Einverständnis der Betroffenen eingeholt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensurvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensurvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712]
Datum
6. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie m…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712] - (#1839) [#46712]
Datum
8. März 2019 08:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensurvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensurvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712]
Datum
13. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die übersandten Dokumente. Bitte teilen Sie mir noch mit, ob und g…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 [#46712] - (#1839) [#46712]
Datum
3. April 2019 11:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die übersandten Dokumente. Bitte teilen Sie mir noch mit, ob und ggf. welche Betroffene ihr Einverständnis nicht erteilt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sinngemäß: Alle Betroffene haben ihr Einverständnis erteilt, die Dokumente sind vollständig.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sinngemäß: Alle Betroffene haben ihr Einverständnis erteilt, die Dokumente sind vollständig.