Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe Logistik
Robert-Bosch-Straße 44
50769 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln [#46724]
Datum
21. Januar 2019 10:51
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Logistik Robert-Bosch-Straße 44 50769 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundve…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln [#46724]
Datum
4. Februar 2019 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Zum Antragsverfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt. Es besteht daher kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO. Bitte teilen Sie uns daher innerhalb einer Woche mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und wir werden Ihren VIG-Antrag ablehnen. Hinweis zum weiteren Verfahren: Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert und angehört wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Bitte teilen Sie dafür Ihre Postanschrift mit. Anderenfalls kann eine Beantwortung nicht erfolgen. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln“ [#46724] [#46724]
Datum
7. Februar 2019 22:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/46724 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 46724.pdf Anfragenr: 46724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stimme ich der der Informationsweitergabe zu. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln“ [#46724] [#46724]
Datum
7. Februar 2019 22:56
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stimme ich der der Informationsweitergabe zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln“ [#46724] [#46724]
Datum
8. Februar 2019 07:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.4-1615/19 VIG fragdenstaat.de 46724 Max Mustermann Aktenzeichen: 209.4-1615/19 Verbraucherinformationsgesetz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.4-1615/19 VIG fragdenstaat.de 46724 Max Mustermann
Datum
12. Februar 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.4-1615/19 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihr Antrag auf Informationszugang an die Stadt Köln vom 21.01.2019 (fragdenstaat # 46724) Sehr geehrter Antragsteller, mit E-Mail vom 07.02.2019 wenden Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW und bitten um Vermittlung in dem o.g. Verfahren. Sie vertreten die Auffassung, dass Ihr Antrag zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, begründen dies jedoch nicht weiter. Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie sich dagegen wenden, dass die auskunftspflichtige Stelle bei Nachfrage des betroffenen Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift abfragen und weitergeben wird, da Sie den Antrag anonym gestellt haben. Sie haben der Stadt Köln mit E-Mail vom 07.02.2019 einer Informationsweitergabe zugestimmt. Das VIG sieht in § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG vor: "Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten.". Insofern verstößt die Stadt Köln nicht gegen geltendes Recht, wenn diese entsprechend dieser Norm Ihre Anschrift bei Bedarf anfordert. Zu Recht weist die Stadt Köln auch die verlängerte Frist von zwei Monaten hin (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich den Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt so nicht gegenüber der Stadt Köln aufgreifen kann, da ein Informationszugang bislang nicht verweigert wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.4-1615/19 VIG fragdenstaat.de 46724 Max Mustermann [#46724] Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde unge…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.4-1615/19 VIG fragdenstaat.de 46724 Max Mustermann [#46724]
Datum
12. Februar 2019 21:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde ungern meine Daten an Rewe übersenden,da ich ein ehemaliger AN bin. mir wurde damals immer gesagt, dass da alles in Ordnung ist. Aber wenn ich da die ein oder andere Ratte zwischen den Regalen macht mich das ein wenig stutzig Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Guten Tag Herr Mustermann, leider haben Sie bei Ihrer Anfrage vergessen Ihre Postanschrift anzugeben. Da eine Bea…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe Logistik, Köln [#46724]
Datum
26. Juni 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Mustermann, leider haben Sie bei Ihrer Anfrage vergessen Ihre Postanschrift anzugeben. Da eine Beantwortung ausschließlich auf dem Postweg erfolgt bitte Ich Sie mir die Anschrift bis zum 08.07.2019 mitzuteilen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort von Ihnen erhalten haben muss ich davon ausgehen, dass Sie an einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht interessiert sind und werde den Vorgang schließen. Mit freundlichen Grüßen