Kontrollbericht zu Neumann's kleine Backstube, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Neumann's kleine Backstube
Meißner Weg 54
12355 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Neumann's kleine Backstube, Berlin [#46944]
Datum
21. Januar 2019 14:54
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Der Bezirk Neukölln bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neumann's kleine Backstube Meißner Weg 54 12355 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 21.01.2019 mittels beigefügter E-Mail ist …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Neumann's kleine Backstube, Berlin [#46944]
Datum
25. Januar 2019 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
** High Priority ** Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 21.01.2019 mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich innerhalb einer Woche keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Bezirksamt Neukölln von Berlin Ordnungsamt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ord VetLeb L Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin Bezirksamt Neukoelln von Berlin Postadresse: Karl-Marx-Strasse 83 12040 Berlin E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur >>> Antragsteller/in Antragsteller/in<<Name und E-Mail-Adresse>> 21.01.2019 14:54 >>> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neumann's kleine Backstube Meißner Weg 54 12355 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen