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Lebensmittel erzeugende Betriebe

eine Liste aller Adressen von Lebensmittel erzeugenden Betrieben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Juli 2013
  • Frist
    3. September 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittel erzeugende Betriebe
Datum
31. Juli 2013 13:41
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
eine Liste aller Adressen von Lebensmittel erzeugenden Betrieben.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Sehr geehrte Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Interesse an der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung in Bran…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
AW: Lebensmittel erzeugende Betriebe
Datum
9. August 2013 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Interesse an der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung in Brandenburg. Ihre an das Ministerium gerichtete Anfrage wurde an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Verbraucherschutz, als zuständige Behörde für die Erteilung kreisübergreifender Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz weiter geleitet. Da die von Ihnen erbetenen Informationen über die "Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe" weder dem Verbraucherinformationsgesetz, noch dem Umweltinformationsgesetz unterliegen, kommt eine Auskunftserteilung nur auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) in Betracht. Aber auch nach dem AIG kann die Auskunft nicht erteilt werden, weil die erbetenen Adressen im Landesamt oder im Ministerium nicht vorliegen. Evtl. könnten die Adressen bei den Gewerbeämtern in den örtlichen Ordnungsbehörden, den Steuerbehörden oder bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegen. Diesen Behörden obliegt dann auch die Prüfung, ob datenschutzrechtliche oder andere Gesichtspunkte einer Auskunfterteilung entgegenstehen oder Gebühren anfallen. Die Adressen der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Brandenburg finden Sie unter http://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=226572&template=lis_adressen_tab&_sortfolge=sortierer,title&__ariadne=&__ariadne=;226572. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unmittelbar dorthin. Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführte bundesweite Liste von Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft finden Sie auf der Internetseite des BVL unter http://apps2.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung?execution=e2s1, eine Erläuterung unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/BTL-Datenbank.html. Die Seite ermöglicht die Eingrenzung der Suchanfrage auf Betriebe im Bundesland Brandenburg. Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen erst einmal weiter. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Iwan Chotjewitz Abteilungsleiter Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Verbraucherschutz Postanschrift: Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam Besucheranschrift: Dorfstraße 1, 14513 Teltow, OT Ruhldorf Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: 03328-436 228 0335-560 3360 Handy:0172 3237332 Fax. +49335-560 3399 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.lugv.brandenburg.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Daten
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mir ist aufgefallen, dass ich in der Anrede Ihren Namen falsch geschrieben hab…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
AW: Lebensmittel erzeugende Betriebe
Datum
9. August 2013 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mir ist aufgefallen, dass ich in der Anrede Ihren Namen falsch geschrieben habe. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Mit freundlichen Grüßen Iwan Chotjewitz
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe Sehr geehrte Frau von Rauendorff, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfr…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe
Datum
22. August 2013 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau von Rauendorff, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage zu den "Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe" über die Plattform "www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de/>", über die ich auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg (AIG) entscheide, da die von Ihnen erbetenen Informationen weder dem Verbraucherinformationsgesetz, noch dem Umweltinformationsgesetz unterliegen. Vor einer Entscheidung über den Antrag besteht noch in einigen Punkten Klärungsbedarf: 1. Art der erfassten Betriebe In meiner Dienststelle, dem Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegen die Anschriften der nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene registrierten Lebensmittelunternehmen in einer Datenbank vor. Es handelt sich insgesamt um ca. 2000 Lebensmittelunternehmen, davon ca. 240 Erzeugerbetriebe und ca. 32 Herstellungsbetriebe für Lebensmittel. Soweit die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nach deren Art. 1 Abs. 2 wie etwa in bestimmten privaten oder nichtkommerziellen Bereichen nicht anwendbar ist, oder Unternehmen ihrer Registrierungsverpflichtung möglicherweise nicht nachgekommen sind, kann es auch vorkommen, das Adressen von Lebensmittelunternehmern in meiner Dienststelle nicht bekannt sind. 2. Anderweitige Zugänglichkeit der Informationen Ein Antrag auf Informationszugang kann nach § 6 Abs. 4 AIG abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bundesweit geführte Liste von Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft finden Sie auf der Internetseite des BVL unter http://apps2.bvl.bund.de/bltu/app/proce…, eine Erläuterung unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard…. Eine Recherche ist auch z.B. möglich über http://www.erzeuger-direkt.de/umkreissu… oder in anderen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen. 3. Schutz personenbezogener Daten sowie von Unternehmensdaten Eine Weitergabe der Informationen könnte erst nach Anhörung bzw. Befragung aller betroffenen Unternehmen erfolgen. Bei Unternehmen in der Rechtsform juristischer Personen ist der Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG (Unternehmensdaten) und bei Inhaberbetrieben zusätzlich der des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG (personenbezogene Daten) zu beachten. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG ist ein Antrag abzulehnen, wenn hierdurch personenbezogene Daten offenbart würden. Darunter fällt auch die Anschrift natürlicher Personen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG ist ein Antrag abzulehnen, wenn ansonsten Angaben offengelegt würden, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb in Beziehung stehen und die nach dem Willen des Unternehmens geheim zu halten ist oder an deren Geheimhaltung das Unternehmen ein schutzwürdiges Interesse hat. Auch wenn bei bloßen Adressen von Unternehmen die Voraussetzung der Kenntnis durch einen "eng begrenzten Personenkreis" nicht gegeben ist, müssten wir nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AIG trotzdem eine Anhörung der betroffenen Unternehmen durchführen. In beiden Fällen, also sowohl bezüglich der natürlichen Personen als auch der Unternehmen, kann nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 4 AIG eine Offenlegung erfolgen, wenn die Betroffenen zustimmen. Auf Verlangen des Antragstellers muss die Behörde die Betroffenen in diesem Sinne fragen. Die Durchführung der beschriebenen Anhörungs- bzw. Zustimmungsverfahren ist bei der Vielzahl von Betroffenen recht aufwändig. Auch ist kaum anzunehmen, dass alle Betriebe antworten bzw. zustimmen und eine innerhalb einer gesetzten Frist ausbleibende Antwort gilt als Ablehnung. Unter diesen Rahmenbedingungen erscheint es mir fraglich, ob Ihnen als Antragstellerin mit einer in einem solchen Fall notwendigerweise unvollständigen Liste überhaupt gedient ist. 4. Gebühren und Auslagen Angesichts des zu erwartenden Aufwands würden wir auf Grundlage unserer Gebührensatzung Kosten erheben. Diese können allerdings erst präzisiert werden, wenn feststeht, wie viele Lebensmittelunternehmen um Zustimmung zur Datenweitergabe zu bitten bzw. anzuhören sind. 5. Weitere Bearbeitung Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um folgende Angaben: 1. Erstreckt sich Ihre Anfrage auf alle Arten von Lebensmittelunternehmen, nur auf Erzeuger oder nur auf Hersteller? Wünschen Sie ggf. auch die Übersendung einer unvollständigen Liste? 2. Wieso erscheint es Ihnen nicht zumutbar, sich diese Adressen aus allgemein zugänglichen Quellen zusammenzustellen? 3. Wünschen Sie die Anhörung der betroffenen natürlichen Personen und Unternehmen bzw. die Einholung von deren Zustimmung zur Datenweitergabe und sind Sie bereit, die hierfür anfallenden Gebühren und Auslagen zu tragen (ggf. bis zu welcher Höhe) sowie einen Vorschuss zu leisten? 4. Ihre Anschrift für die Bekanntgabe des Gebührenbescheides und ggf. die Versendung der Daten auf dem Postweg. Ich bitte um Übersendung der Angaben binnen eines Monats. Sollten Sie von dem Antrag Abstand nehmen, wäre ich für eine entsprechende Mitteilung ebenfalls dankbar. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anke Kröber Landkreis Oberspreewald-Lausitz Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft Dubinaweg 1 01968 Senftenberg Telefon: 03573 / 870 - 4441 Telefax: 03573 / 870 - 4410 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
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AW: Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort auf m…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe
Datum
30. August 2013 14:08
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. In meiner Recherche bin ich bereits zuvor auf das Angebot von Erzeuger-Direkt gestoßen, hielt dies jedoch aufgrund technischer Mängel für unseriös. Zum einen ist dort eine Suche nur mit Eingabe eines gewünschten Produktes und nicht einfach nach allen Erzeugern einer Region möglich und zum anderen wird immer nur eine begrenzte Auswahl gefundener Objekte angezeigt. Die Suche nach dem Produkt "Fleisch" ergibt beispielsweise folgendes Ergebnis: "Es wurden folgende 132 Lieferanten dazu gefunden: (Aus Gründen der Übersicht werden nur die ersten 40 gezeigt.) [...]" Mir stellen sich zwei Fragen: 1. Wer betreibt die Seite www.erzeuger-direkt.de? 2. Was ist der Unterschied zwischen Herstellern und Erzeugern? Auf Grund der entstehenden Kosten ziehe ich meinen Antrag zurück wäre Ihnen jedoch für die Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
AW: Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mitteilu…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
AW: Adressen Lebensmittel erzeugender Betriebe
Datum
2. September 2013 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mitteilung, die ich auch an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und Kreisfreien Städten weiter geleitet habe. Zu Ihren Fragen: Die Erfassung der Betriebe erfolgt getrennt nach Primär- oder Urproduktion (=Erzeuger) und nach Betrieben, die auf der Stufe der Be- und Verarbeitung bzw. Abpackung tätig sind (=Hersteller). "Primärproduktion" ist nach Art. 3 Nr. 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit "die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse." Weitere Erläuterungen zum Begriff der Primärproduktion finden Sie auf S. 5 des Leitfadens der EU-Kommission für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/hygienelegislation/guidance_doc_852-2004_de.pdf). Der Begriff des Herstellens ist in § 3 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) definiert als "das Gewinnen, einschließlich des Schlachtens oder Erlegens lebender Tiere, deren Fleisch als Lebensmittel zu dienen bestimmt ist, das Herstellen, das Zubereiten, das Be- und Verarbeiten und das Mischen" von Lebensmitteln. Zum Betreiber der Seite www.erzeuger-direkt.de liegen mir über das Impressum hinaus keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Iwan Chotjewitz Abteilungsleiter Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Verbraucherschutz Postanschrift: Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam Besucheranschrift: Dorfstraße 1, 14513 Teltow, OT Ruhldorf Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: 03328-436 228 0335-560 3360 Handy:0172 3237332 Fax. +49335-560 3399 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.lugv.brandenburg.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Daten