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Kontrollbericht zu Kiosk Winkler, Velbert

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kiosk Winkler
Friedrich-Ebert-Straße 83
42549 Velbert

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kiosk Winkler, Velbert [#47379]
Datum
22. Januar 2019 11:58
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kiosk Winkler Friedrich-Ebert-Straße 83 42549 Velbert 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 Mein Az.: 1080-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen.…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019
Datum
22. Januar 2019 14:20
Status
Warte auf Antwort
Mein Az.: 1080-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Hinweis: Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, der angefragte Gewerbebetrieb wurde zur Ausku…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019
Datum
31. Januar 2019 15:54
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, der angefragte Gewerbebetrieb wurde zur Auskunftserteilung angehört. Gemäß § 5 Abs. 2 VIG verlängert sich die Frist zur Durchführung dieses Verfahrens. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 [#47379] Sehr geehrt<< Anrede >> im Rahmen der Aktion "…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 [#47379]
Datum
21. Februar 2019 09:35
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> im Rahmen der Aktion "TopfSecret" wurde meine Familie auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Anträge nach dem VIG zu stellen. Meine Töchter sind sehr engagiert und waren auch gleich Feuer und Flamme für die Aktion, daher habe ich sie bei der Antragstellung unterstützt. Es handelt sich also nicht wie von Ihnen unterstellt um eine "Massenantragsstellung" meinerseits. Wenn Sie also die Anträge in dieser Form ablehnen möchten, werden wir sie lediglich einzeln und in zeitlich etwas größerem Abstand stellen. Ob dies allerdings zur gewünschten Arbeitsentlastung Ihrerseits führt, wie es eine pauschale Ablehnung der Anträge bewirken würde, ist für mich fraglich. Daher bitte ich Sie um Bearbeitung der bereits eingegangen Anträge. Mit freundlichen Grüßen i.A. Angelika Antragsteller/in Anfragenr: 47379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 [#47379] Sehr geehrte Damen und Herren, da der Sachbearbeiter im Urlaub …
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1080-2019 [#47379]
Datum
21. Februar 2019 09:37
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da der Sachbearbeiter im Urlaub ist und zur Wahrung der Frist erhalten Sie eine Kopie meiner Erklärung zum Antrag: im Rahmen der Aktion "TopfSecret" wurde meine Familie auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Anträge nach dem VIG zu stellen. Meine Töchter sind sehr engagiert und waren auch gleich Feuer und Flamme für die Aktion, daher habe ich sie bei der Antragstellung unterstützt. Es handelt sich also nicht wie von Ihnen unterstellt um eine "Massenantragsstellung" meinerseits. Wenn Sie also die Anträge in dieser Form ablehnen möchten, werden wir sie lediglich einzeln und in zeitlich etwas größerem Abstand stellen. Ob dies allerdings zur gewünschten Arbeitsentlastung Ihrerseits führt, wie es eine pauschale Ablehnung der Anträge bewirken würde, ist für mich fraglich. Daher bitte ich Sie um Bearbeitung der bereits eingegangen Anträge. Mit freundlichen Grüßen i.A. Angelika Antragsteller/in Anfragenr: 47379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.