Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27

Vorhandene Dokumente zum Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2013
  • Frist
    17. September 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27
Datum
15. August 2013 11:00
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandene Dokumente zum Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
20. August 2013 11:16
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: connect to koeln.polizei.nrw.de[168.63.101.98]:25: Connection timed out Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorhandene Dokumente zum Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post a…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27
Datum
17. September 2013 10:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27" vom 2013-08-15 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
weitergeleitet durch Direktionsbüro ZA
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Datum
23. September 2013 12:01
Status
Warte auf Antwort
weitergeleitet durch Direktionsbüro ZA
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Anhörungsschreiben "ZA -- 30.01" vom 2013-09-20, ger…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27
Datum
23. September 2013 17:03
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Anhörungsschreiben "ZA -- 30.01" vom 2013-09-20, gerne äußere ich mich zur Sache. Die angekündigte Ablehnung meines Antrags halte ich für unangemessen. Selbstverständlich können Sie aber vor dem Versand der angeforderten Dokumente die unter den "Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung" (§ 6 IFG NRW) fallende Textstellen und natürlich auch personenbezogene Daten schwärzen, soweit dies rechtlich notwendig und nachvollziehbar ist. Davon, dass dies geschieht, bin ich ausgegangen und habe es daher nicht explizit im Antrag erwähnt. Ihre Einschätzung, dass Informationen, die Rückschlüsse auf Konzepte für in der Vergangenheit liegende Einsätze ermöglichen, grundsätzlich und vollständig geheim gehalten werden müssen teile ich nicht. Sollten derartige Informationen komplett geschwärzt werden, hätte ich daher gerne eine weniger pauschale Begründung mit Bezug auf den Einzelfall. Bei zukünftigen Schreiben würde ich es begrüßen, wenn der vollständige Name sowie die Amtsbezeichnung der dafür verantwortliche Person für mich ersichtlich wäre. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. November 2013
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27" [#4788]
Datum
1. Januar 2014 16:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4788 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Polizei nicht begründet, warum die angeblich gemäß § 6 Satz 1 lit. a), 4. Alternative IFG NRW geheim zu haltenden Informationen in den angefragten Dokumenten nicht geschwärzt werden können um die Veröffentlichung der angefragten Dokumente zu ermöglichen. Ob die Unterlagen überhaupt derartige Informationen enthalten ist unklar. Die Behauptung der Polizei, die Veröffentlichung von "polizeitaktischen Bewertungen" von Einsätzen in der Vergangenheit würde die präventive Polizeiarbeit in der Zukunft beeinträchtigen, ist weder offensichtlich korrekt noch belegt. Es würde mich nicht wundern, wenn es auf einem Großteil der angefragten Dokumente außer personenbezogener Daten der beteiligten Polizisten nichts zu schwärzen gäbe. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 4788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Polizei-Einsatz auf dem Platz Kalk Post am 2013-07-27" [#4788]
Datum
2. Januar 2014 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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