Kontrollbericht zu Honig & Senf Burger Grill, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Honig & Senf Burger Grill
Huttenstraße 68
10553 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Honig & Senf Burger Grill, Berlin [#48800]
Datum
23. Januar 2019 20:54
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Honig & Senf Burger Grill Huttenstraße 68 10553 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 23.01.2019 bestätigt. Der von Ihnen …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Honig & Senf Burger Grill, Berlin [#48800]
Datum
30. Januar 2019 07:06
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 23.01.2019 bestätigt. Der von Ihnen benannte Betrieb wird zu Ihrem Antrag und der Beantwortung gemäß § 5 VIG angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Betrieb gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu erhalten Sie die Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche zu äußern. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher ist mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu rechnen. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr entsprechend des entstandenen Zeitaufwandes erhoben werden. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Honig & Senf Burger Grill, Berlin [#48800]
Datum
2. Februar 2019 21:58
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill - VIG 199/2019
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill - VIG 199/2019
Datum
29. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le- bensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill- VIG 199/2019
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le- bensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill- VIG 199/2019
Datum
25. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
585,4 KB
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill, Huttenstraße 68, Berlin
Datum
11. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
490,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Auskunft kann nicht erteilt werden. Meine Ermittlungen haben ergeben, dass der Betrieb nicht mehr existiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
GeschZ: Ord 3 300 VfG 199/2019, Ihr Brief vom 11. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre angeblichen Ermi…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
GeschZ: Ord 3 300 VfG 199/2019, Ihr Brief vom 11. Februar 2020
Datum
15. Februar 2020
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre angeblichen Ermittlungen, die ergeben hätten, der Betrieb existiere nicht mehr, sind falsch. Der Betrieb war während der ganzen Zeit unter gleichem Namen geöffnet. Ein Beweisfoto spare ich mir, Sie haben einen Außendienst. Wie wäre es, wenn sich das Bezirksamt nach einem Jahr mal mit der Realität auseinandersetzt und mir die zustehenden Informationen zukommen lässt anstatt in dieser Sache drei nicht zielführende Briefe zu versenden?

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 23.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Honig & Senf Burger Grill, Huttenstraße 68, Berlin
Datum
19. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr , vielen Dank für Ihre Mitteilung. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stärkt die Verbraucherrechte hinsichtlich Informationen zu Erzeugnissen und Verbraucherprodukten. In § 1 VIG heißt es: „Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird." Auch wenn der von Ihnen angefragte Betrieb nach Ihrer Wahrnehmung während des gesamten Zeitraumes seit Antragstellung existiert hat, so liegt hier zwischenzeitlich die Abmeldung des Gewerbes vor. Somit ist der in § 1 VIG formulierte Anspruch, den Markt transparenter zu gestalten und Verbraucher_ innen zu schützen, nicht mehr begründbar, da Sie in diesem Betrieb keine Lebensmittel mehr erwerben können. Der Betrieb ist zwischenzeitlich zwar unter gleichem Namen erneut eröffnet worden, da jedoch ein anderer Betreiber den Betrieb führt, kann dieser nicht durch die Einsichtnahme in von diesem nicht zu verantwortende Kontrollergebnisse belastet werden. Hinsichtlich des durch einen anderen Betreiber neu eröffneten Betriebes steht es Ihnen natürlich frei, einen neuen Antrag zu stellen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Ordnung, Personal und Finanzen -Ordnungsamt-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Beusselstr. 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin einzureichen oder in elektronischer Form an die E-Mail- Adresse <<E-Mail-Adresse>> mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (elDAS-Verordnung) sowie dem Vertrauensdienstegesetz vom 18.07.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen