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Kosten für "tanzender Strommast"

Anfrage an: Regionalverband Ruhr

Ich bitte um eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, welche im Zusammenhang mit Anschaffung, Aufstellung, ggf. Unterhalt und ggf. Entfernung der Skulptur Zauberlehrling ("tanzender Strommast") am Rhein-Herne Kanal in Oberhausen - Nähe Haus Ripshorst - verbunden sind (einschließlich Künstlerhonorare).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2013
  • Frist
    1. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für "tanzender Strommast"
Datum
30. August 2013 15:00
An
Regionalverband Ruhr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, welche im Zusammenhang mit Anschaffung, Aufstellung, ggf. Unterhalt und ggf. Entfernung der Skulptur Zauberlehrling ("tanzender Strommast") am Rhein-Herne Kanal in Oberhausen - Nähe Haus Ripshorst - verbunden sind (einschließlich Künstlerhonorare).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regionalverband Ruhr
Sehr <Information-entfernt> bei dem "Zauberlehrling (Tanzender Strommast)" handelt es sich um ein …
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
WG: Kosten für "tanzender Strommast"
Datum
30. August 2013 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> bei dem "Zauberlehrling (Tanzender Strommast)" handelt es sich um ein Projekt der "Emscherkunst". Zuständig ist die Emschergenossenschaft, an die ich Ihre E-Mail weitergeleitet habe. Mit freundlichem Gruß Reinhold Budde RVR-Route der Industriekultur
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