Identitätsnachweis
Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.
DSB - O 1982/19/10003.
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie bitten mit E-Mail vom 28. Januar 2019 über
fragdenstaat.de um Auskunft, was in Ihrer Akte im Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht und darüber hinaus welche Daten das BMF über Sie gespeichert hat.
Gestatten Sie mir vorab den folgenden Hinweis: Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u. U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein Auskunftsersuchen im Sinne eines - kostenfreien – Auskunftsrechts nach Artikel 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht.
Nach Artikel 15 DSGVO hat eine betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob zur betroffenen Person personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen.
Ihr Schreiben enthält keine weiteren Anhaltspunkte dafür, in welchem Zusammenhang Sie konkret gespeicherte Daten vermuten und eine Auskunft wünschen. Im BMF selber werden üblicherweise keine Daten über Personen gespeichert, es sei denn kurzfristig Kontaktdaten zur Beantwortung von Schreiben. Das liegt daran, dass das Ministerium seinen Schwerpunkt in der Gesetzgebung hat und in der Regel keine Einzelfälle bearbeitet werden. Auch konkret zu Ihrer Person gibt es im BMF keine gespeicherten Daten.
Ohne eine weitere Konkretisierung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in welchem Zusammenhang Sie im BMF oder eventuell bei welcher Behörde im Geschäftsbereich Sie eine Datenspeicherung vermuten und eine konkrete Auskunft wünschen, sehe ich den grundsätzlich erforderlichen Aufwand für Recherchen und eine gegebenenfalls darauf basierende Auskunft außer Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse. Ich bitte Sie daher entweder zusätzlich um weitere Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens oder um ein direktes Anschreiben der entsprechenden Behörden im Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung selber; weise aber in diesem Zusammenhang vorsorglich auf die Tatsache hin, dass ggf. eine inhaltliche Auskunft überhaupt nur dann erteilt werden kann, wenn Sie Ihre Identität zweifelsfrei (z. B. durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises) nachweisen.
Einen Überblick über die Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMF finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.bundesfinanzministerium.de...
Mit freundlichen Grüßen