Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Daten

Teilen Sie mir mit was in meiner Akte bei ihnen steht und Darüberhinaus welche Daten Sie über mir gespeichert haben!!!!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Teilen Sie mir mit …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten [#49315]
Datum
25. Januar 2019 16:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilen Sie mir mit was in meiner Akte bei ihnen steht und Darüberhinaus welche Daten Sie über mir gespeichert haben!!!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
DSB - O 1982/19/10003. Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten mit E-Mail vom 28. Januar 2019 über fragdenstaat.…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Daten [#49315]
Datum
8. Februar 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

DSB - O 1982/19/10003. Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten mit E-Mail vom 28. Januar 2019 über fragdenstaat.de um Auskunft, was in Ihrer Akte im Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht und darüber hinaus welche Daten das BMF über Sie gespeichert hat. Gestatten Sie mir vorab den folgenden Hinweis: Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u. U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein Auskunftsersuchen im Sinne eines - kostenfreien – Auskunftsrechts nach Artikel 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Nach Artikel 15 DSGVO hat eine betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob zur betroffenen Person personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen. Ihr Schreiben enthält keine weiteren Anhaltspunkte dafür, in welchem Zusammenhang Sie konkret gespeicherte Daten vermuten und eine Auskunft wünschen. Im BMF selber werden üblicherweise keine Daten über Personen gespeichert, es sei denn kurzfristig Kontaktdaten zur Beantwortung von Schreiben. Das liegt daran, dass das Ministerium seinen Schwerpunkt in der Gesetzgebung hat und in der Regel keine Einzelfälle bearbeitet werden. Auch konkret zu Ihrer Person gibt es im BMF keine gespeicherten Daten. Ohne eine weitere Konkretisierung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in welchem Zusammenhang Sie im BMF oder eventuell bei welcher Behörde im Geschäftsbereich Sie eine Datenspeicherung vermuten und eine konkrete Auskunft wünschen, sehe ich den grundsätzlich erforderlichen Aufwand für Recherchen und eine gegebenenfalls darauf basierende Auskunft außer Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse. Ich bitte Sie daher entweder zusätzlich um weitere Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens oder um ein direktes Anschreiben der entsprechenden Behörden im Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung selber; weise aber in diesem Zusammenhang vorsorglich auf die Tatsache hin, dass ggf. eine inhaltliche Auskunft überhaupt nur dann erteilt werden kann, wenn Sie Ihre Identität zweifelsfrei (z. B. durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises) nachweisen. Einen Überblick über die Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMF finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.bundesfinanzministerium.de... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten [#49315]
Datum
8. Februar 2019 12:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Regelungen des VIG, auf die Sie sich berufen, sind hier nicht einschlägig. Ich v…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Daten [#49315]
Datum
11. Februar 2019 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Regelungen des VIG, auf die Sie sich berufen, sind hier nicht einschlägig. Ich verweise im Übrigen auf meine E-Mail vom 8. Februar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten“ vom 25.01.2019 (#49315) wurde von Ihnen n…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten [#49315]
Datum
14. Juli 2019 17:15
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten“ vom 25.01.2019 (#49315) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in BMF hat Ihnen mit E-Mail vom 11. Februar 2019 geantwortet. Inhaltlich verweise ich a…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Daten [#49315]
Datum
15. Juli 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in BMF hat Ihnen mit E-Mail vom 11. Februar 2019 geantwortet. Inhaltlich verweise ich auf diese Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.