Kontrollbericht zu Hakims Imbiss- und Steakhaus, Heidelberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hakims Imbiss- und Steakhaus
Sickingenstraße 36
69126 Heidelberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hakims Imbiss- und Steakhaus, Heidelberg [#49531]
Datum
24. Januar 2019 17:56
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hakims Imbiss- und Steakhaus Sickingenstraße 36 69126 Heidelberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Ihre Anfrage ist nicht vollständig. Bitte geben Sie gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG Ihren kompletten Namen und Ihre Ans…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Betreff
Datum
25. Januar 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage ist nicht vollständig. Bitte geben Sie gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG Ihren kompletten Namen und Ihre Anschrift an.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage bzgl. des vollständigen Namens [#49531] Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrem angeführten §…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage bzgl. des vollständigen Namens [#49531]
Datum
28. Januar 2019 11:04
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrem angeführten § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG :"Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten", ist die Angabe kein "Muss". Die Postadresse ist korrekt angegeben, ich hatte ein Pseudonym verwendet, was erlaubt ist. Warum verlangen Sie zwingend den kompletten Namen? ... Mit freundlichen Grüßen J.J.Antragsteller/in Anfragenr: 49531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Ihr Name und Ihre Anschrift sind zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Da…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Betreff
Datum
28. Januar 2019 17:20
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Ihr Name und Ihre Anschrift sind zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird.
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#49531] Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift ist wie angegeben korrekt, auch das Pseudonym ist am Bri…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#49531]
Datum
29. Januar 2019 16:27
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift ist wie angegeben korrekt, auch das Pseudonym ist am Briefkasten vorhanden. Somit erreicht die Briefpost den pseudonymisierten Absender. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
ANTRAG NACH DEM VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ (VIG)
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
ANTRAG NACH DEM VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ (VIG)
Datum
15. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB