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Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises

laut dem Kampagnen-Handbuch zur Einführung des elektronischen Personalausweises (veröffentlicht hier: https://fragdenstaat.de/a/4229 ) wurde geplant:

- eigeninitative Besuche bei Presse-Redaktionen (Punkt 9.5.3),
- mit dem Ziel, Kooperationen zu vereinbaren;
- eine Medienkooperation mit dem Springer-Verlag (Punkt 9.5.4),
- mit dem Ziel, einen "Volksausweis" "prominent" zu bewerben;
- ein "aktiver Dialog" (Punkt 9.6) durch Teilnahme an Veranstaltungen, "BarCamps und alternativen Events",
- "Onlinesprechstunden" bei "zielgruppenspezifischen" Medien und Kooperationen mit diesen.

Bitte übersenden Sie mir diejenigen Dokumente, die Informationen darüber enthalten und belegen können:

1. Welche der oben genannten Aktivitäten wurden konkret geplant, welche durchgeführt?
2. Die Kosten dieser Aktivitäten
3. Mit wem wurde eine Kooperation vereinbart, mit wem nicht? Warum kam es zu keiner Kooperation?
4. Die Art der jeweiligen Kooperation und ihre Dauer
5. Die Kosten der einzelnen Kooperationen
6. Die zusätzlich erstellten Feinkonzeptionen, ihr Inhalt und ihre Kosten
7. Den Etat für Aktivitäten nach Punkt 9.5 und 9.6
8. Welche weiteren Konzepte für Kampagnen nach März 2010 gibt es?

Ergebnis der Anfrage

Die Herausgabe der angefragten Informationen sind nicht im Rahmen einer einfachen Anfrage möglich. Sie bedeuten zusätzlichen Rechercheaufwand für die Behörde, für den Kosten entstehen.
Den entstehenden Arbeitsaufwand konnte die Behörde jedoch zuerst nicht benennen, sie bat jedoch um Rückmeldung, ob die Anfrage unter diesen Umständen noch aufrechterhalten wird.
Auf die Frage nach einer teilweisen Beantwortung der Anfrage wurde nicht eingegangen, es ergang kein (ablehnender) Bescheid.
Erst auf wiederholte Nachfrage teilte die Behörde einen Arbeitsaufwand von ca. einer Arbeitsstunde und entstehenden Kosten von 45 € mit.
Aus Kostengründen wurde die Anfrage zurück gezogen.
Eine weitere Anfrage nach einem konkreten Dokument wurde gestellt: https://fragdenstaat.de/a/5144

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Oktober 2013
  • Frist
    3. Dezember 2013
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut dem Kampagn…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
30. Oktober 2013 08:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut dem Kampagnen-Handbuch zur Einführung des elektronischen Personalausweises (veröffentlicht hier: https://fragdenstaat.de/a/4229 ) wurde geplant: - eigeninitative Besuche bei Presse-Redaktionen (Punkt 9.5.3), - mit dem Ziel, Kooperationen zu vereinbaren; - eine Medienkooperation mit dem Springer-Verlag (Punkt 9.5.4), - mit dem Ziel, einen "Volksausweis" "prominent" zu bewerben; - ein "aktiver Dialog" (Punkt 9.6) durch Teilnahme an Veranstaltungen, "BarCamps und alternativen Events", - "Onlinesprechstunden" bei "zielgruppenspezifischen" Medien und Kooperationen mit diesen. Bitte übersenden Sie mir diejenigen Dokumente, die Informationen darüber enthalten und belegen können: 1. Welche der oben genannten Aktivitäten wurden konkret geplant, welche durchgeführt? 2. Die Kosten dieser Aktivitäten 3. Mit wem wurde eine Kooperation vereinbart, mit wem nicht? Warum kam es zu keiner Kooperation? 4. Die Art der jeweiligen Kooperation und ihre Dauer 5. Die Kosten der einzelnen Kooperationen 6. Die zusätzlich erstellten Feinkonzeptionen, ihr Inhalt und ihre Kosten 7. Den Etat für Aktivitäten nach Punkt 9.5 und 9.6 8. Welche weiteren Konzepte für Kampagnen nach März 2010 gibt es?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30. Oktober 2013 bitten Sie auf Grundlage des Informat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
13. November 2013 15:21
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30. Oktober 2013 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird derzeit mit einem Arbeitsaufwand von ca. 2 Stunden gerechnet, was zu Kosten in Höhe von 90 € führen würde. Hinzu kommen Auslagen für Kopien in Höhe von 0,10 € pro Kopie. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Die Postanschrift wird benötigt, da absehbar ist, dass für die Bearbeitung der Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Felchner __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach IFG beinhaltet Fragen im Rahmen eines einfachen Auskunftsersuch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
13. November 2013 23:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach IFG beinhaltet Fragen im Rahmen eines einfachen Auskunftsersuchens, für das keine Gebühren erhoben werden (§ 10, Abs. 1, Satz 2 IFG). Gefragt wird nach Kooperationen und Aktivitäten, wie sie im Kampagnen-Handbuch "Deutschland wird einfacher – der neue Personalausweis" aufgezählt sich. Diese wurden durch (eine) externe Agentur(en) im Auftrag des BMI durchgeführt, z.B. der federführenden Werbeagentur "Serviceplan Public Opinion". Ich gehe davon aus, dass hierfür Dokumente vorliegen (z.B. Planungen, Aktivitäts- und Ergebnisberichte, Rechnungen, usw.), aus denen die angefragten Informationen hervorgehen, z.B. als Posten einer zusammenfassenden Übersicht. Darüber hinaus ist Ihr Hinweis auf evtl. entstehende Kosten recht allgemein gehalten. Auch sieht die IFGGebV meines Wissens keine Staffelung der Gebühren nach zeitlichem Aufwand vor. Auf dieser Basis ist mir keine Einschätzung möglich, für welche Teilfragen meines Auskunftsersuchens Gebühren angemessen sind. Bitte konkretisieren Sie daher: Welche Fragen sind keine einfachen Auskünfte nach IFG, welche Kosten sind jeweils damit verbunden, aufgrund welcher Gebührentatbestände? Erst dann kann ich Ihnen mitteilen, welche Teilfragen ich evtl. anders formulieren oder einschränken möchte. Alle anderen (einfachen) Auskünfte bitte ich Sie, entsprechend den zeitlichen Maßgaben des IFG zu beantworten. Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich eine elektronische Übermittlung. Damit die weitere Kommunikation nicht unverschlüsselt und für jede/n lesbar erfolgt, senden Sie mir bitte Ihren öffentlichen GnuPG/PGP-Schlüssel an die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, ob es sich bei der Bearbeitung eines IFG-Antrages um eine…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
20. November 2013 15:18
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, ob es sich bei der Bearbeitung eines IFG-Antrages um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft handelt, richtet sich nicht nach dem Inhalt der gestellten Fragen oder dem Umfang der Auskunft sondern nach dem Arbeitsaufwand, den die Erteilung der Auskunft in der Behörde verursacht hat. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 2 IFG, wonach sich die Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand bemessen. Aus § 10 Abs. 1 IFG ergibt sich zudem der Grundsatz der Kostenpflicht, d.h. es sind Gebühren und Auslagen zu erheben, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Behörde steht in dieser Frage kein Ermessen zu. Aus der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ergibt sich der Rahmen für die einzelnen Gebührentatbestände. In Ausgestaltung dieser Rahmengebühren kommen bei der Bearbeitung von Informationsersuchen pauschalierte Stundensätze zur Anwendung, d.h. pro Arbeitsstunde: • 30 € für den mittleren Dienst • 45 € für den gehobenen Dienst • 60 € für den höheren Dienst. Ich bitte daher nochmals um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage die Mitteilung Ihrer Postanschrift erforderlich. Sofern Sie - z.B. um die Entstehung von Auslagen zu vermeiden - Wert auf die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form legen, bitte ich darüber hinaus aus den in meiner E-Mail vom 13. November 2013 genannten Gründen um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________                                  Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. 030/18 681-1519 Fax 030/18 681-51519 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine E-Mail- und Adressdaten. Bitte beantworten Sie zunächst diejenigen Fra…
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Von
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Betreff
AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
20. November 2013 19:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine E-Mail- und Adressdaten. Bitte beantworten Sie zunächst diejenigen Fragen meiner Anfrage, die im Sinne des § 10, Abs. 1, Satz 2 IFG eine einfache Auskunft darstellen. Nach § 1, Abs. 2 IFG wünsche ich eine elektronische Übermittlung in verschlüsselter Form. Zu diesem Zwecke habe ich einen Link auf den zu nutzenden, öffentlichen PGP/GPG-Schlüssel beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise wurden die E-Mail-Adresse bei der letzten Antwort nicht korrekt mit…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises [#5043]
Datum
26. November 2013 21:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise wurden die E-Mail-Adresse bei der letzten Antwort nicht korrekt mitgesendet. Hier meine E-Mail-Adresse zur elektronischen Übermittlung sowie der zu nutzende zugehörige öffentliche Krypto-Schlüssel für persönliche und Vertraulichkeit gewährleistende Kommunikation. << Adresse entfernt >> Öffentlicher PGP/GPG-SchlüsselSchlüssel: http://p80.pool.sks-keyservers.net/pks/lookup?search=0xCC507B05&op=get Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktivitäten und Kooperationen zur Einführ…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises [#5043] [#5043]
Datum
3. Dezember 2013 07:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises" vom 30.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Stunden, 30 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrt<< Anrede >> nunmehr steht fest, dass die Bearbeitung Ihres Antrages im zu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises
Datum
6. Dezember 2013 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#184 Sehr geehrt<< Anrede >> nunmehr steht fest, dass die Bearbeitung Ihres Antrages im zuständigen Fachreferat mit einem Arbeitsaufwand von einer Stunde verbunden war, so dass bei entsprechender Bescheidung Kosten in Höhe von 45 € zu erheben sind. Mit E-Mails vom 13. und 20. November 2013 hatte ich versucht, Ihnen die Kostenproblematik zu verdeutlichen. Eine Eingrenzung Ihres Antrages auf einen kostenfrei zu beantwortenden Bereich ist durch das BMI nicht möglich, da es sich bei der Bearbeitung um eine Gesamtrecherche handelt. Ich bitte daher nochmals um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Kosten ziehe ich meine IFG-Anfrage zurück. Ich verweise auf eine in d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG - Aktivitäten und Kooperationen zur Einführung des elektronischen Personalausweises [#5043]
Datum
6. Dezember 2013 16:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Kosten ziehe ich meine IFG-Anfrage zurück. Ich verweise auf eine in diesem Kontext gestellte, separate Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/5144 Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.