Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1a) Ist dem Auswärtigen Amts bzw. der Deutschen Botschaft in Minsk der aktuelle Pflegezustand des in Eigeninitiative wieder aufgebauten deutschen Soldatenfriedhofs des Zweiten Weltkriegs in Chodossowitschi, Rayon Rogatchew, Oblas Gomel, Belarus bekannt?

1b) Wenn ja, gibt es einen schriftlichen Zustandsbericht o.Ä. Dokumente aus dem Jahr 2013 die Informationen über den derzeitigen Pflegezustand liefern?

1c) Wenn dem AA bzw. der Botschaft in Minsk der Pflegezustand bekannt ist, welche Maßnahmen wurden ggü. dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK e.V.) angemahnt, um den Friedhof wieder in einen würdigen Allgemeinzustand zu versetzen?
Nach Presseberichten u.a Passauer Neue Presse v. 17.11.2012 (Auszug online unter http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/585629_Soldatenfriedhof-mit-Gefallenen-aus-Niederbayern-verwahrlost.html) und weiterer vorliegender Informationen ist der Pflegezustand des Friedhofs verherrend.

Für die Pflege des Friedhofs erhält der VDK e.V. Steuermittel aus dem Bundeshaushalt.

2) Wie begründete der VDK e.V. den mangelhaften Pflegezustand des Friedhofes? Gibt es schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorfall?

3a) Ist es richtig, dass der VDK e.V. die Pflege des Friedhofes auf ein Minimum reduziert hat, da vorgesehen ist/war, den Friedhof aufzulösen und auf den Sammelfriedhof Schatkowo umzubetten?

3b) Wie äußerte sich das AA zu dem Vorhaben des VDK e.V. den bestehenden Soldatenfriedhof in Chodossowitschi trotz dauerhaftem Ruherecht auf den Sammelfriedhof nach Schatkowo umzubetten?

4a) Ist es richtig, dass bei Gesprächen zw. dem VDK e.V., der Deutschen Botschaft in Minsk und der Rayonverwaltung in Rogatchew die Auflösung des Friedhofes und die Umbettung auf einen Sammelfriedhof abgelehnt wurde?

4b) Wenn ja, welchen Plan verfolgt das AA bzw. der VDK e.V. mit der Kriegsgräberstätte in Chodossowitschi in Zukunft? Gibt es schriftliche Dokumente über die zukünftigen Planungen?

4c) Wurde die vollumfängliche Pflege des Soldatenfriedhofes nach Bekanntewerden der Ablehnung einer Umbettung durch den Volksbund wieder aufgenommen?

4d) Wenn nein, warum nicht?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. November 2013
  • Frist
    17. Dezember 2013
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1a) Ist dem Ausw…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus
Datum
13. November 2013 23:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1a) Ist dem Auswärtigen Amts bzw. der Deutschen Botschaft in Minsk der aktuelle Pflegezustand des in Eigeninitiative wieder aufgebauten deutschen Soldatenfriedhofs des Zweiten Weltkriegs in Chodossowitschi, Rayon Rogatchew, Oblas Gomel, Belarus bekannt? 1b) Wenn ja, gibt es einen schriftlichen Zustandsbericht o.Ä. Dokumente aus dem Jahr 2013 die Informationen über den derzeitigen Pflegezustand liefern? 1c) Wenn dem AA bzw. der Botschaft in Minsk der Pflegezustand bekannt ist, welche Maßnahmen wurden ggü. dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK e.V.) angemahnt, um den Friedhof wieder in einen würdigen Allgemeinzustand zu versetzen? Nach Presseberichten u.a Passauer Neue Presse v. 17.11.2012 (Auszug online unter http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/585629_Soldatenfriedhof-mit-Gefallenen-aus-Niederbayern-verwahrlost.html) und weiterer vorliegender Informationen ist der Pflegezustand des Friedhofs verherrend. Für die Pflege des Friedhofs erhält der VDK e.V. Steuermittel aus dem Bundeshaushalt. 2) Wie begründete der VDK e.V. den mangelhaften Pflegezustand des Friedhofes? Gibt es schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorfall? 3a) Ist es richtig, dass der VDK e.V. die Pflege des Friedhofes auf ein Minimum reduziert hat, da vorgesehen ist/war, den Friedhof aufzulösen und auf den Sammelfriedhof Schatkowo umzubetten? 3b) Wie äußerte sich das AA zu dem Vorhaben des VDK e.V. den bestehenden Soldatenfriedhof in Chodossowitschi trotz dauerhaftem Ruherecht auf den Sammelfriedhof nach Schatkowo umzubetten? 4a) Ist es richtig, dass bei Gesprächen zw. dem VDK e.V., der Deutschen Botschaft in Minsk und der Rayonverwaltung in Rogatchew die Auflösung des Friedhofes und die Umbettung auf einen Sammelfriedhof abgelehnt wurde? 4b) Wenn ja, welchen Plan verfolgt das AA bzw. der VDK e.V. mit der Kriegsgräberstätte in Chodossowitschi in Zukunft? Gibt es schriftliche Dokumente über die zukünftigen Planungen? 4c) Wurde die vollumfängliche Pflege des Soldatenfriedhofes nach Bekanntewerden der Ablehnung einer Umbettung durch den Volksbund wieder aufgenommen? 4d) Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 13.11.2013 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheits…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20131113405018] ; Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus
Datum
15. November 2013 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 13.11.2013 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zum Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ihre Postanschrift wird in diesem Fall benötigt, da absehbar ist, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Steinbrück, besten Dank für die Rückmeldung. Meine Adresse erhalten Sie mit diesem Schreiben, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20131113405018] ; Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus
Datum
15. November 2013 20:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Frau Steinbrück, besten Dank für die Rückmeldung. Meine Adresse erhalten Sie mit diesem Schreiben, ebenfalls meine E-Mail-Adresse: << E-Mail entfernt >> Da Sie auf etwaige anfallende Kosten hinweisen möchte ich Sie bitten, mir frühest möglich mitzuteilen ob und in welcher Höhe mit Gebühren zu rechnen ist, damit ich abschätzen kann ob ich den Antrag ggf. um entsprechende Punkte kürze oder komplett zurückziehe. Ob die Anfrage über eine "einfache Anfrage" hinausgeht lässt sich sicherlich schon frühzeitig feststellen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass für die Beantwortung meiner Fragen erheblich Ermittlungen notwendig werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Steinbrück, ergänzend zu meinem Schreiben v. 15. November 2013 20:05:57 Uhr möchte ich darauf h…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20131113405018] ; Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus
Datum
15. November 2013 20:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Frau Steinbrück, ergänzend zu meinem Schreiben v. 15. November 2013 20:05:57 Uhr möchte ich darauf hinweisen dass auf Grund des vorliegenden öffentlichen Interesses, sowie den Internationalen Konventionen zum Schutz von Kriegsgräberstätten zu deren Einhaltung sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, nach § 2 IFGGebV eine Gebührenermäßigung um bis zu 50 % möglich ist. In besonderen Fällen kann auch von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden. Vielleicht kann in diesem besonderen Fall auch von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Frau Steinbrück ich ziehe meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20131113405018] ; Pflegezustand des deutschen Soldatenfriedhofs Chodossowitschi/Belarus
Datum
18. November 2013 12:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Frau Steinbrück ich ziehe meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>