Lizenzänderung der Studie "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit"
Im Oktober 2013 wurden in einer IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/5007 ) Unterlagen zur Verwendung von Creative Commons-lizenziertem Bildmaterial in der Studie "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit" des Planungsamtes der Bundeswehr angefordert.
Im November 2013 wurde die Lizenzierung der genannten Studie verändert. Sie ist nun unter den Lizenzbedingungen CC-BY-NC-SA 3.0 DE (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-
sa/3.0/de/ ) frei verfügbar.
Weiterhin wurde das Foto "Shell Marburg" von Greenpeace Marburg, veröffentlicht auf http://www.flickr.com/photos/greenpeacemarburg/7567320924/ unter der Lizenz CC-BY-NC-ND 2.0 DE (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/ ) vom Titel (Cover) der Studie entfernt.
Bitte stellen Sie mir den Schriftverkehr zur Verfügung, der
1. zur Veränderung der Lizenzierung der Studie geführt hat,
2. zur Veränderung der Titelseite der Studie geführt hat.
Ergebnis der Anfrage
Zur Veränderung der Lizenzierung der Studie "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit" des Planungsamtes der Bundeswehr in eine Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-SA 3.0 DE) habe nach Auskunft des BMVg die IFG-Anfrage "Future Study des Planungsamtes der Bundeswehr "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit" (https://fragdenstaat.de/a/5007 ) geführt.
Auch das Foto "Shell Marburg" von Greenpeace Marburg wurde aufgrund dieser Anfrage von der Titelseite der Studie entfernt. Dort war es mit Beschnitt (bearbeitet) abgebildet gewesen, was nach Bildlizenz (CC BY-NC-ND) jedoch nicht eingeräumt wird.
Angefragten Schriftverkehr/Dokumente zu diesen Vorgängen kann das BMVg nicht übermitteln, da "entsprechende Gespräche [...] fernmündlich geführt" worden seien.
Auf Nachfrage nach den beteiligten SachbearbeiterInnen nennt das BMVg die Namen eines Referenten beim BMVg, Referat Planung I 1 und eines Dezernenten/Dezernatleiters beim Planungsamt der Bundeswehr, Dezernat Zukunftsanalyse. Die Telefonate dieser Sachbearbeiter seien "nicht schriftlich festgehalten worden".
Der Bitte um eine verschlüsselte Übermittlung der Auskunft kann das BMVg "aus technischen Gründen" nicht entsprechen – PGP/GPG sei "durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht zugelassen und steht daher im BMVg nicht zur Verfügung."
Referenzen:
IFG-Anfrage zur verschlüsselten Kommunikation
- beim BMVg https://fragdenstaat.de/a/5130
- beim BSI https://fragdenstaat.de/a/5184
Information nicht vorhanden
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Datum20. November 2013
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21. Dezember 2013
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