Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes

eine Liste der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes im Zeitraum von 2003 bis heute, bei denen es zu Körperverletzungen kam.
Ich bitte um eine csv-Datei mit Datum und Uhrzeit, genauem Ort, Angaben zu Einsatz von Waffen (insbesondere Schlagstocke, Pferrerspray etc.), Art der Verletzungen sowie strafrechtlichen und diestlich-disziplinarischen Konsequenzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2013
  • Frist
    10. Januar 2014
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Thomas Leidel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157]
Datum
9. Dezember 2013 11:26
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes im Zeitraum von 2003 bis heute, bei denen es zu Körperverletzungen kam. Ich bitte um eine csv-Datei mit Datum und Uhrzeit, genauem Ort, Angaben zu Einsatz von Waffen (insbesondere Schlagstocke, Pferrerspray etc.), Art der Verletzungen sowie strafrechtlichen und diestlich-disziplinarischen Konsequenzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Leidel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Leidel
Thomas Leidel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157]
Datum
10. Januar 2014 11:39
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes" vom 09.12.2013 (#5157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Liebe Kolleginnen und Kollegen, untere Mail übersende ich zur Kenntnis und weiterer Veranlassung. Die Anfrage eil…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
WG: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157]
Datum
10. Januar 2014 12:47
Status
Warte auf Antwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen, untere Mail übersende ich zur Kenntnis und weiterer Veranlassung. Die Anfrage eilt und ist direkt an Herrn Leidel zu beantworten. Mit besten Grüßen und ein erholsames Wochenende Uwe Gero Abteilung für Familie, Gesundheit und Personal Büro der Bezirksbürgermeisterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 10247 Berlin, Frankfurter Allee 35/37 Tel.: (+49 30) 9[0]298-2848 Fax: (+49 30) 9[0]298-4178 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig. Bitte überlegen Sie gut, ob diese Mail unbedingt ausgedruckt werden muss. Danke!
Thomas Leidel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: WG: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157]
Datum
16. Januar 2014 15:08
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes" vom 09.12.2013 (#5157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Leidel, Ihr Auskunftsantrag wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet und ist hier bearbeitet wo…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157]
Datum
17. Januar 2014 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leidel, Ihr Auskunftsantrag wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet und ist hier bearbeitet worden. Sie erhalten in Kürze eine Liste mit den von Ihnen gewünschten Angaben, bereinigt um personenbezogene Daten. Allerdings wird eine Statistik insoweit erst seit 2008 geführt, so dass Angaben zu früheren Vorkommnissen nicht existieren. Derzeit wird noch ein Gebührenbescheid vorbereitet, der Ihnen mit dem IFG-Bescheid bzw. mit der Liste zugestellt wird. Die Gebühr wird voraussichtlich € 25.- betragen. Freundliche Grüße Im Auftrag Wenz Joachim Wenz Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ordnungsamt Amtsleitung Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Zimmer 463 Stellenzeichen OrdL Tel.: 030/90298-2185 FAX: 030/90298-2445 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail-Adresse nicht fr Dokumente mit elektronischer Signatur
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Leidel, Ihr Auskunftsantrag wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet und ist hier bearbeitet wo…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157]
Datum
20. Januar 2014 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leidel, Ihr Auskunftsantrag wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet und ist hier bearbeitet worden. Ihm wird stattgegeben. Sie erhalten anbei eine Liste mit den von Ihnen gewünschten Angaben, bereinigt um personenbezogene Daten. Allerdings wird eine Statistik insoweit erst seit 2008 geführt, so dass Angaben zu früheren Vorkommnissen nicht existieren. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Ein Gebührenbescheid mit weiteren Angaben ist beigefügt. Der Gebührenbescheid sowie die erstellte Liste werden Ihnen parallel auch per Post zugesandt. Freundliche Grüße Im Auftrag Wenz Joachim Wenz Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ordnungsamt Amtsleitung Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Zimmer 463 Stellenzeichen OrdL Tel.: 030/90298-2185 FAX: 030/90298-2445 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail-Adresse nicht fr Dokumente mit elektronischer Signatur
Thomas Leidel
Einspruch gegen den Gebührenbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben mich am 17.1.2014 - mithin rund zw…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157]
Datum
21. Januar 2014 10:53
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Einspruch gegen den Gebührenbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben mich am 17.1.2014 - mithin rund zwei Wochen nach der gesetzlich vorgesehenen Frist für eine qualifizierte Antwort - über die voraussichtlichen Gebühren meiner Anfrage informiert und am 20.1.2014 - also nur ein Wochenende später - den Gebührenbescheid erlassen. Selbst wenn ich nicht aus wichtigem Grund - der Beerdigung meines Vaters - verreist gewesen wäre, kann hier von einer "Information vorab" keine Rede sein. Im Übrigen haben Sie meine Anfrage ohnehin nur unvollständig beantwortet. Der lapidare Hinweis, dass eine Statistik für die Zeit vor 2008 nicht vorliege, ist meines Erachtens nicht ausreichend. Sowohl Bürger als auch OA-Bedienstete haben einen Anspruch darauf, dass in einer Angelegenheit, in der es um körperliche Unversehrtheit geht, qualifizierte Statistiken geführt oder zur Not eben nachträglich erstellt werden. Aus diesen Gründen widerspreche ich Ihrem Gebührenbescheid. Ich bitte Sie, mir den Erhalt meines Widerspruchs schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie mir die beantragten Informationen doch zur Verfügung stellen können, bitte ich um Information - auch über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Leidel, ich weise darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 20.1.2014 nu…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
Datum
22. Januar 2014 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leidel, ich weise darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 20.1.2014 nur schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden kann. Er wäre im Übrigen beim Ordnungsamt einzulegen (und nicht bei der Pressestelle des Bezirksamtes). Darüber werden Sie im Gebührenbescheid belehrt. Eine Einlegung auf elektronischem Weg ist nicht möglich und hier auch nicht in qualifizierter Form erfolgt. Eine elektronische Einlegung könnte nach dem Signaturgesetz nur mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen bei der Behörde gegeben wären und die Rechtsbehelfsbelehrung dies insoweit berücksichtigen würde. Ein Widerspruch ist daher bislang von Ihnen nicht eingelegt worden. Zudem weise ich vorsorglich darauf hin, dass ein Widerspruch bei öffentlichen Abgaben und Kosten gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung auslöst (dies gilt übrigens auch, wenn im Gebührenbescheid selbst darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird). Die Gebühr wäre daher trotz Einlegung eines Widerspruchs (zunächst) zu bezahlen, die Sollstellung der Annahmeanordnung würde behördlicherseits nicht verändert werden. Freundliche Grüße Im Auftrag Wenz Joachim Wenz Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ordnungsamt Amtsleitung Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Zimmer 463 Stellenzeichen OrdL Tel.: 030/90298-2185 FAX: 030/90298-2445 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail-Adresse nicht fr Dokumente mit elektronischer Signatur
Thomas Leidel
Sehr geehrter Herr Wenz, vielen Dank für die freundlichen Belehrungen. Aufgrund der angedeuteten persönlichen Um…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [#5157]
Datum
23. Januar 2014 11:35
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrter Herr Wenz, vielen Dank für die freundlichen Belehrungen. Aufgrund der angedeuteten persönlichen Umstände (Tod meines Vaters) habe ich kurzfristig nicht die Muße gefunden, ihren ursprünglichen Gebührenbescheid eingehend zu studieren. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Leider enthält Ihre umfängliche Antwort auf meinen Widerspruch keinen Hinweis auf die Fragen: - Warum existiert die in Rede stehende Statistik erst seit 2008? - Kann man von einer "Information vorab" sprechen, wenn zwischen der Information und dem Verwaltungsakt gerade einmal ein Wochenende liegt? Ich würde mich freuen, dazu noch etwas von Ihnen zu erfahren, möchte aber auch Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. ... Mit freundlichen Grüßen Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Leidel, zu Ihren Fragen: Die Ordnungsämter in Berlin wurden erst im Herbst 2004 gegründet. Das…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [#5157]
Datum
23. Januar 2014 14:06
Status
Sehr geehrter Herr Leidel, zu Ihren Fragen: Die Ordnungsämter in Berlin wurden erst im Herbst 2004 gegründet. Dass eine Statistik erforderlich werden könnte, war zunächst nicht absehbar und in der Aufbauarbeit auch nicht vordringlich. Im Lauf der Jahre 2006 und 2007 erreichten uns erstmals mehrfach Nachfragen der Unfallkasse, der Beschäftigtenvertretung, der politischen Leitung oder auch der Presse, so dass seit 2008 eine entsprechende Erfassung vorgenommen wurde. Der Verwaltungsakt konnte zu Wochenbeginn erstellt werden, da ein Mitarbeiter aus Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkehrte. Damit war die Kapazität zur Erstellung gegeben (wir haben Personalnot) und es war nicht geboten, die Versendung nur deshalb zu verzögern, weil die "Vorabinformation" erst kurz zuvor versandt worden war. Freundliche Grüße Im Auftrag Wenz Joachim Wenz Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ordnungsamt Amtsleitung Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Zimmer 463 Stellenzeichen OrdL Tel.: 030/90298-2185 FAX: 030/90298-2445 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail-Adresse nicht fr Dokumente mit elektronischer Signatur
Thomas Leidel
Sehr geehrter Herr Wenz, vielen Dank für Ihre ergänzenden Ausführungen. Ich kann allerdings nur schwer nachvollz…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: AW: AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [#5157] [#5157]
Datum
24. Januar 2014 12:41
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrter Herr Wenz, vielen Dank für Ihre ergänzenden Ausführungen. Ich kann allerdings nur schwer nachvollziehen, dass Sie für das verspätete Zur-Verfügung-Stellen einer Statistik, die nach Ihren eigenen Angaben schon häufig abgerufen wurde, ohne Rücksprache 25 Euro Gebühren erheben - zumal ich ausdrücklich darum gebeten hatte, mich vorab über die Kosten zu informieren. Fünf oder zehn Euro hätten es da wirklich auch getan. Mit freundlichen Grüßen Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Leidel, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, musste die Liste um personenbezogene Daten bere…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [#5157] [#5157]
Datum
24. Januar 2014 14:22
Status
Sehr geehrter Herr Leidel, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, musste die Liste um personenbezogene Daten bereinigt werden, was einen gewissen Aufwand erforderte. Außerdem hatten Sie zwar gebeten, über die Kosten informiert zu werden, haben aber die Bearbeitung Ihres Antrages nach IFG Bln nicht von den Kosten abhängig gemacht. Sie hätten sich alternativ auch zunächst nach den voraussichtlichen Gebühren für die Bearbeitung erkundigen können und anschließend entscheiden können, ob Sie einen Antrag stellen. Freundliche Grüße Im Auftrag Wenz Joachim Wenz Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Ordnungsamt Amtsleitung Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Zimmer 463 Stellenzeichen OrdL Tel.: 030/90298-2185 FAX: 030/90298-2445 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail-Adresse nicht fr Dokumente mit elektronischer Signatur

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Thomas Leidel
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen jetzt aber nicht sagen, dass Sie etwa der Presse eine unbereinigte List…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Thomas Leidel
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bediensteten des Ordnungsamtes [#5157] [#5157] - Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [#5157] [#5157] [#5157]
Datum
24. Januar 2014 14:58
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen jetzt aber nicht sagen, dass Sie etwa der Presse eine unbereinigte Liste gegeben haben, oder? ;) Und nach meinem Verständnis meint "Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren" genau das: dass ich daraufhin entscheiden kann, ob ich den Antrag aufrecht erhalten will oder nicht. Mir ist jedenfalls durchaus unklar, welchen anderen Sinn eine "Information vorab" sonst ergeben würde. Mit freundlichen Grüßen Thomas Leidel Anfragenr: 5157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Leidel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>